Passives Mitglied Vorstand

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
paedde02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Passives Mitglied Vorstand

Hallo,

kann ein passives Mitglied als Vorstand dieses Amt ausüben? In der Satzung ist dies nicht geregelt.

Hintergrund ist der, dass der aktuelle Vorstand sich als Passiv gemeldet hat, aber den Posten nach wie vor ausüben will.

Was könnte schlimmstenfalls passieren wenn dies nicht rechtens ist.

Vielen Dank für eure Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Was ist denn ein "passives Mitglied" in euren Verein, so was gibts nicht. Da könntest du auch rote,blaue und gelde Mitglieder erfinden.

Vermutlich bekommen passives Mitglied einen Rabatt auf den Beitrag oder dürfen nicht auf den Tennisplatz :-)

Das ändern nichts an seiner Position als Vorstand.
Er haftet als Vorstand auch wenn er meint "passiv" zu sein.

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 374x hilfreich)

quote:
Vermutlich bekommen passives Mitglied einen Rabatt auf den Beitrag oder dürfen nicht auf den Tennisplatz


Passive Mitglieder sind in der Regel nur noch als "Sponsoren" aktiv, d.h. sie zahlen Mitgliedsbeiträge, nehmen aber nicht am inneren Vereinsleben (Wahlen, Veranstaltungen, Posten) teil.

quote:
dass der aktuelle Vorstand sich als Passiv gemeldet hat, aber den Posten nach wie vor ausüben will


Das macht per se erst mal keinen so großen Sinn, außer der Vorstand meint damit "ich will jetzt nicht mehr auf dem Platz mitspielen".

quote:
wenn dies nicht rechtens ist


Ist es, da "passives Mitglied" rechtlich keine Bedeutung hat, wie Keinanwalt schon gut illustriert hat.

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#5
 Von 
paedde02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Muss nochmals nachschauen, aber ich meine das die passiven Mitglieder bei den Wahlen nicht stimmberechtigt waren.

Dies steht in der Satzung

Mitgliederversammlung

1. Der Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.

zudem

Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter dem Kassenwart und dem Schriftführer und den Beisitzern.

2. Der Vorstand beschließt über allen Vereinsangelegenheiten, sowie sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Die Vorstandschaft wird auf drei Jahre gewählt.

3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in Vertreten, wobei jeder für sich allein Vertretungsberechtigt ist. Über Konten des Vereins kann nur der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/in mit einem Vorstandsmitglied gemeinsam verfügen

Wird wahrscheinlich nicht von Bedeutung sein, falls doch lasse ich mich gerne belehren.





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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6706 Beiträge, 2354x hilfreich)

Der Aufassung von florian3011 ist zuzustimmen.

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"Bewertungen freuen mich immer"

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#8
 Von 
paedde02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir weiter. Jetzt muss ich nur noch abklären ob das mit den passiven Mitgliedern alles normal abgelaufen ist. Und dann sollte es passen.

Danke nochmal und einen schönen Abend.

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#9
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 374x hilfreich)

quote:
Irrtum. Das BGB macht zwischen aktiven und passiven Mitgliedern keinen Unterschied.


Und ich habe nicht zufällig genau dasselbe geschrieben?

quote:
da "passives Mitglied" rechtlich keine Bedeutung hat


Damit meinte ich selbstverständlich nicht "passives Mitglied ist rechtlich dasselbe wie kein Mitglied", sondern "passives Mitglied ist rechtlich dasselbe wie aktives Mitglied".

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#11
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 733x hilfreich)

Moin,
stimme Vorpostern zu. Spielt keine Rolle.
Die Eigenschaft "passives Mitglied" ist nur für die Beitragsordnung interessant.

Fände es auch befremdlich wenn Mitglieder in ihren demokratischen Rechten eingeschränkt werden nur weil sie weniger Geld bezahlen.

Reine Sponsoren dürfen stattdessen spenden. Dürfen das dann idR dann sogar von der Steuer absetzen. Mit Vereinsbeiträgen geht das wohl nur als Betriebsausgabe wenn Einzelunternehmen oder die Gesellschaft Mitglied im Verein sein können.



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