Braucht ein 50er Roller nun ein oder zwei Spiegel, Herr Polizist?

22. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
dynamo61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Braucht ein 50er Roller nun ein oder zwei Spiegel, Herr Polizist?

Guten Tag erstmal,

mal folgendes angenommen:

ein 50ccm Roller hat normalerweise zwei Spiegel. Der Rechte ist jedoch abgebrochen. Nach einer Polizei-Kontrolle wird das Fehlen des rechten Außenspiegels als Fahrzeugmangel schriftlich festgehalten. Man wird zeitnah zu einer Kontrollaufforderung gebeten.

Müsste der rechte Außenspiegel repariert werden oder genügt das Linke?

§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel (STVZO)
(2) Es sind erforderlich
1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,
2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,
3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann,
zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,
4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h
mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,
5. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 100 km/h
ein Rückspiegel an der linken Seite,
6. bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h
zwei Rückspiegel - jeweils einer an jeder Seite -.


Aber ich habe andererseits auch gelesen, dass bei Roller die STVZO nicht gilt, sondern die EG-Richtlinie 97/24, die in Anlage 3 Seite 224 besagen soll, dass Kleinkrafträder bis einschließlich 50ccm nur einen linken Außenspiegel benötigen.

Woran müsste sich nun gehalten werden, bzw. wie ist die Rechtslage?

Danke schonmal im Vorraus.

Gruß


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9 Antworten
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#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Es reicht eigentlich ein Fahrzeug mit einem Spiegel auf der linken Seite.

Problem:
Ihr Fahrzeug hat nunmal zwei Spiegel. Einer davon ist defekt. Dort wo er war, ist jetzt eine Bruchstelle. Wie sieht diese aus? Meines Erachtens kann das eine bauliche Veränderung sein. Insbesondere kann von einer Bruchstelle eine Gefahr ausgehen. Wenn Sie da also die letzte Zeit mit einem spitzen Spiegelstumpf rumgebrettert sind...

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10468 Beiträge, 4640x hilfreich)

Zitat (von dynamo61):
Woran müsste sich nun gehalten werden, bzw. wie ist die Rechtslage?

Was steht denn in der Betriebserlaubnis des Rollers? Wenn in der Betriebserlaubnis 2 Spiegel aufgeführt sind, muss der Roller meiner Meinung nach auch 2 Spiegel haben.

6x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
dynamo61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Dort wo er war, ist jetzt eine Bruchstelle. Wie sieht diese aus? Meines Erachtens kann das eine bauliche Veränderung sein. Insbesondere kann von einer Bruchstelle eine Gefahr ausgehen. Wenn Sie da also die letzte Zeit mit einem spitzen Spiegelstumpf rumgebrettert sind...


Nur der Spiegel ist abgebrochen. Bei der Polizeikontrolle war der restliche Spiegelstumpf noch dran. Ich hab ihn aber mittlerweile abmontiert und ich denke ich werde es auch bei der Nachkontrolle abmontiert lassen.

Zitat (von cauchy):

Was steht denn in der Betriebserlaubnis des Rollers? Wenn in der Betriebserlaubnis 2 Spiegel aufgeführt sind, muss der Roller meiner Meinung nach auch 2 Spiegel haben.


Hab eben nachgeguckt. Da steht nichts von der Anzahl der Spiegel bzw. allgemein etwas über die Seitenspiegel drin.
-----
By the way, mir ist gerade aufgefallen, dass in der Betriebserlaubnis steht, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hat. Aber ich kann damit auch 60 Sachen fahren. Ist das O.K.?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat:
Aber ich kann damit auch 60 Sachen fahren. Ist das O.K.?

Aus eigener Kraft?
Dann wäre jede Fahrt damit im strafrechtlich relevanten Bereich.

Im Falle eines Unfalles drohen sogar empfindliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dynamo61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aus eigener Kraft?
Dann wäre jede Fahrt damit im strafrechtlich relevanten Bereich.


Ich weiß nicht ob der Vorbesitzer dran rumgeschraubt hat, aber ich jedenfalls nicht. Heute hab ich testweise ca. 63 km/h erreicht. Ein Kumpel von mir meint, dass das Bisschen normal ist und bei ihm nicht anders.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Wenn das ca. 15% mehr sind, dann dürfte das bei einer Kontrolle/einem Unfall problematisch sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14644 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

wie wurde die Geschwindigkeit denn gemessen?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dynamo61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
wie wurde die Geschwindigkeit denn gemessen?
Stefan


Tacho, bro.
------------------------
So, ich war bei den [BELEIDIGUNG GELÖSCHT]. Die haben die Spiegel gar nicht beachtet. Viel Stress um nichts. Ich gehe mal davon aus, dass man bei 'nem 50er Roller auch nur mit einem linken Spiegel fahren darf.

Danke für eure Antworten.

Ciao

-- Editiert von dynamo61 am 13.07.2015 15:02

[BELEIDIGUNG GELÖSCHT]
[NOCH SO EIN AUSFALL UND DU BIST RAUS]

-- Editiert von Moderator am 13.07.2015 15:06

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Tacho, bro.
Tacho ist was anderes als Geschwindigkeit. Die Vorgaben lauten nunmal, dass die Geschwindigkeit nicht über das Limit darf. Nach dem bestimmt cool leuchtendem Zeiger fragt niemand. Wäre ja auch zu schön, könnte man das doch in die andere Richtung für sich nutzen.

Zitat:
Ich gehe mal davon aus, dass man bei 'nem 50er Roller auch nur mit einem linken Spiegel fahren darf.
Ich auch, was aber nicht bedeutet, dass Ihr Pferdchen verkehrssicher war.

2x Hilfreiche Antwort


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