Liebe Wissende und Mitdenker,
folgender Sachstand:
05.10.2017 geblitzt.
ca. 20.11.2017 Anhörungsbogen bekommen (normale Post) mit einem einem Verwarnunggeld über 15,-- Euro.
Da die Sache für mich klar war, habe ich am 05.12. 2017 bezahlt und die Sache war für mich erledigt.
Am 20.01.2018 (datiert 08.01.2018!!!) kam per Einschreiben ein Bußgeldbescheid mit selbigem Vorwurf vom 05.10.2017 und dem Hinweis, dass ich durch Lichtbildvergleich als Fahrzeugführer/in ermittelt wurde. Somit habe ich zum einen die Ordnungswidrigkeit vom 05.10.2017 als auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Durch Kontoauszug und Überweisungsbeleg konnte ich am nachweisen, dass ich die Ordnungswidrigkeit bezahlt habe und bekam kurz darauf ein Schreiben, dass der Bußgeldbescheid vom 08.01.2018 aufgehoben wurde.
Soweit alles fein!
Nun aber meine Fragen rein interessenhalber: Wie hätte sich das Ganze verhalten, wenn ich keine Zahlung geleistet hätte? Der Bußgeldbescheid erreichte mich am 20.01.2018, aber die Frist war schon am 05.01.2018 (3 Monate nach Verstoß) verstrichen. Hätten mir dann eigentlich nur noch die Kosten des Verfahrens auferlegt werden dürfen?
Bußgeldbescheid zu spät zugestellt.
6. März 2018
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Frage vom 6. März 2018 | 22:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid zu spät zugestellt.
#1
Antwort vom 6. März 2018 | 22:42
Von
Status: Legende (18102 Beiträge, 9843x hilfreich)
Der Bußgeldbescheid erreichte mich am 20.01.2018, aber die Frist war schon am 05.01.2018 (3 Monate nach Verstoß) verstrichen.
Nein. Durch den Anhörungsbogen hat sich die Frist verlängert.
Hätten mir dann eigentlich nur noch die Kosten des Verfahrens auferlegt werden dürfen?
Auch nein. Die Pflicht zur Übernahme der Verfahrenskosten besteht nur bei OWis im ruhenden Verkehr (vulgo: Parkverstöße).
#2
Antwort vom 6. März 2018 | 22:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Aha. Das hilft. Danke!
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