Hallo Forums-Gemeinde,
ich hab da mal eine Frage:
Ich bin letztes Jahr am 13.07.2008 auf einer Landstraße zu schnell gefahren:
Erlaubte Geschwindigkeit: 70 km/h
Gemessen: 109km/h
Der Bußgeldbescheid wurde am 20.10.2008 Rechtskräftig (98,-€ und 3 Punkte)
Leider bin ich am 18.09.2009 auf einer AB erneut zu schnell gefahren
Erlaubte Geschwindigkeit: 100 km/h
Gemessen: 159 km/h
Jetzt meine Frage:
Wird der zweite Verstoß zugegeben, dann kommt ein Fahrverbot auf mich zu (1 Monat). Da beide Verstöße (beide über 26 km/h zu schnell) jedoch offensichtlich innerhalb eines Jahres begangen wurden, kommt dann noch ein zweiter Monat Fahrverbot hinzu? Oder gilt die 1-Jahres-Frist für die Rechtskraft des Bescheides?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Gruß Dave
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-- Editiert am 13.10.2009 12:35
Doppeltes Fahrverbot??
13. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2009 | 12:12
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Doppeltes Fahrverbot??
#1
Antwort vom 13. Oktober 2009 | 13:41
Von
Status: Junior-Partner (5995 Beiträge, 1955x hilfreich)
quote:Das ist nicht davon abhängig ob der Verstoß zugegeben wird. Es reicht wenn dem Fahrer die Tat nachgewiesen werden kann.
Wird der zweite Verstoß zugegeben, dann kommt ein Fahrverbot auf mich zu (1 Monat).
quote:Die Einjahresfrist gilt von Rechtskraft erster Verstoß bis Tattag zweiter Verstoß.
Oder gilt die 1-Jahres-Frist für die Rechtskraft des Bescheides?
Da hier schon alleine für die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot fällig wird liegt kein Regelfall im Sinne der "2x26 Regel" vor. Die Ahndung ist daher eine Ermessensentscheidung der Bußgeldstelle. In jedem Fall ist wohl mit einer angemessenen Erhöhung des Bußgeldes zu rechnen sein. Ob 1 oder 2 Monate Fahrverbot verhängt werden liegt dann im Ermessen der Behörde.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 14. Oktober 2009 | 11:35
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antwort!
Werde dann mal berichten, ob die Behörde 1 oder 2 Monate Fahrverbot fordert.
Gruß Dave
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