Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem:
Mitte Februar ist der Unfallverursacher in mein korrekt geparktes Auto (BMW 118i Bj. 2017) gefahren und hat dabei die Stoßstange erwischt. Die Polizei hat den Unfallschaden aufgenommen und die Schuldfrage ist eindeutig geklärt. Die Stoßstange musste, da es sich um ein Leasingfahrzeug gehandelt hat, getauscht werden. Für die Dauer der Reparatur (3 Tage) stand mir laut der Werkstatt/BMW Autohaus ein Mietwagen zu. Diesen hat mir das BMW Autohaus über Europcar zur Verfügung gestellt. Es war ebenso ein BMW 118i (also ein gleichwertiges Auto).
Ich habe den Mietwagen sogar einen Tag vor Fertigstellung der Reparatur zurückgegeben.
Einige Wochen/Monate später hat mich eine Zahlungsaufforderung von Europcar in Höhe von 220,79€ erreicht. Nach einer knappen Stunde in der Wartschlaufe der Europcar-Hotline konnte mir ein Europcar Mitarbeiter erklären, dass die gegnerische Versicherung (HUK Coburg) nicht den vollen Betrag (589,69€ ) beglichen hat, sondern "nur" 368,90€. Den Restbetrag sollte nun ich begleichen.
Die Begründung der HUK Coburg ist, dass Europcar einen zu hohen Tagessatz angesetzt hat. Europcar ist sich keiner Schuld bewusst.
Nach einigen telefonischen und auch schriftlichen Stellungnahmen meiner Seite, dass ich mich nicht für den Restbetrag verantwortlich fühle und diesen auch nicht begleichen werde, habe ich heute einen weiteren Brief von Europcar erhalten. In diesem Brief wird mir eine Frist von 7 Tagen gegeben um den Betrag zu zahlen, bevor Europcar ein Inkasso-Institut beauftragt.
Was ist Ihre Meinung hierzu? Wie soll ich weiter vorgehen?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße,
Matthias
-- Editiert von Matthi_41 am 19.08.2019 19:31
-- Editiert von Matthi_41 am 19.08.2019 19:32
-- Editiert von Matthi_41 am 19.08.2019 19:37
Mietwagen von Unfallverursacher-Versicherung nicht komplett gezahlt
ZitatDie Polizei hat den Unfallschaden aufgenommen und die Schuldfrage ist eindeutig geklärt. :
Abgesehen davon das die Polizei das gar nicht kann, darf sie das auch nicht.
ZitatDie Begründung der HUK Coburg ist, dass Europcar einen zu hohen Tagessatz angesetzt hat. :
Und?
ZitatEuropcar ist sich keiner Schuld bewusst. :
Ja das sind sich sich nie - merkwürdigerweise ...
ZitatFür die Dauer der Reparatur (3 Tage) stand mir laut der Werkstatt/BMW Autohaus ein Mietwagen zu. Ich habe den Mietwagen sogar einen Tag vor Fertigstellung der Reparatur zurückgegeben. :
Nach einer knappen Stunde in der Wartschlaufe der Europcar-Hotline konnte mir ein Europcar Mitarbeiter erklären, dass die gegnerische Versicherung (HUK Coburg) nicht den vollen Betrag (589,69€ ) beglichen hat, sondern "nur" 368,90€. Den Restbetrag sollte nun ich begleichen.
Du hast dir einen Mietwagen andrehen lassen der ~295€/Tag gekostet hat od. wie lange hattest du den Leihwagen?
Hast du dich nicht vorher schlau gemacht wie hoch die Leihwagenkosten am Tag sein dürfen u. wie lange du den Leihwagen behalten darfst?
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Selbst wenn 3 Tage abgerechnet wurden, dann sind das immer noch fast 200€/Tag.
Das ist viel zu teuer. Das Erstattungsangebot von ca. 120€ halte ich für angemessen. Dafür bekommt man auch bei Europcar locker einen Leihwagen.
Wenn Du Dir den Wuchertarif andrehen lässt, dann musst Du für den Mehrpreis selbst aufkommen.
Ein kurzer Preischeck bei Europcar zeigt, dass man so ein Auto bei Anmietung heute für 3 Tage für unter 200€ bekommt.
-- Editiert von hh am 20.08.2019 07:50
Ja quasi ein Klassiker - vor allem bei der HUK oder jeder anderen V und so ziemlich jedem Autovermieter.
Person A bucht Mietwagen --> Preis 200€/ 3 Tage
Person A bucht Mietwagen und sagt Unfallersatzwagen --> Preis 600€/3 Tage
Mit dem Thema der korrekten Preisfindung dürfen sich dann Gerichte auseinandersetzen.
Hinweise geben zuweil die sog. Fraunhofer Liste bzw. die Schwackeliste.
Das wird bundesweit unterschiedlich gehandhabt - im Ergebnis wird meist ein Mittelwert herangezogen.
Zusätzlich kommt immer noch der Faktor unwissender Geschädigter hinzu (ich würde es zugebilligte Dummheit oder Faulheit nennen), dem darf ja in Zeiten von Smartphone und Co nicht zugetraut werden mal ein paar Preise zu vergleichen (würde er ja auch privat nieeemals tun).
Em Ende steht (oft): langes Hin und Her -> Anwalt -> Einlenken V/Mietwagenverleiher oder eben nicht -> Klage -> Kosten,kosten,kosten -> Urteil mit Mittelwert
Dass der TE auf Kosten sitzenbleibt halte ich übrigens für unwahrscheinlich - entweder zahlt die V oder die Kosten waren eh zu hoch, nur der TE darf sich ja "dumm" stellen (s.o.)
ZitatWenn Du Dir den Wuchertarif andrehen lässt, dann musst Du für den Mehrpreis selbst aufkommen. :
ZitatZusätzlich kommt immer noch der Faktor unwissender Geschädigter hinzu (ich würde es zugebilligte Dummheit oder Faulheit nennen), :
Es gibt vielleicht auch Leute, die nicht so erfahren und allwissend sind und sich eben aus diesem Grund
vermeintlichen Fachleuten anvertrauen. Und dann sitzt das Problem oft hinter dem Schreibtisch.
Ich gehe mal davon aus, dass der TS sich auf seine Fachwerkstatt verlassen hat denn:
ZitatFür die Dauer der Reparatur (3 Tage) stand mir laut der Werkstatt/BMW Autohaus ein Mietwagen zu. Diesen hat mir das BMW Autohaus über Europcar zur Verfügung gestellt. :
ZitatDie Stoßstange musste, da es sich um ein Leasingfahrzeug gehandelt hat, getauscht werden. :
Wer hat dies festgestellt?
Zitatdass die gegnerische Versicherung (HUK Coburg) :
Du hast keinerlei Info von der Versicherung bekommen?
Die VS ist bekannt, dass sie Geschädigten kuzfristig (wenn auch nicht korrekt) Informationen über Sachverständigen- und Leihwagenkosten zukommen lässt.
ZitatWas ist Ihre Meinung hierzu? Wie soll ich weiter vorgehen? :
Ich würde als erstes das Gespräch mit der Werkstatt suchen. Was sagt ihr Anwalt dazu?
gruß charly
ZitatDiesen hat mir das BMW Autohaus über Europcar zur Verfügung gestellt. :
Wer hat das Fahrzeug denn jetzt gemietet?
P.s.
Den geforderten Preis von Europcar, bekomme ich nicht mal mit Fahrzeugen der Luxusklasse hin.
-- Editiert von spatenklopper am 20.08.2019 13:08
ZitatDen geforderten Preis von Europcar, bekomme ich nicht mal mit Fahrzeugen der Luxusklasse hin. :
Diese Internetpreise / Angebote taugen aber nur bedingt. Der Geschädigte muß keine Marktforschung betreiben und diese Angebote enthalten in der Regel eine Menge an Ausschlüssen.
Bei Sixt z.B. kann man bei einem 2er BMW ( einen 1er hab ich auf die Schnelle nicht gefunden) schnell auf diesen Betrag kommen. Hol- und Bringservice ist noch nicht inkl.
Ihr Gesamtmietpreis: Mietdauer: 1 Tag € 191,44
https://www.sixt.de/php/reservation/offerconfig?tab_identifier=1566303851&change=1
-- Editiert von charlyt4 am 20.08.2019 14:42
ZitatDiese Internetpreise / Angebote taugen aber nur bedingt. :
Das hat nichts mit "Marktforschung" zu tun, denn die Preise sind identisch mit denen, die man "vor Ort" zahlen muss.
Selbst bei Anmietung am Flughafen komme ich mit keinem Fahrzeug über 140€ am Tag.
Wie Europcar entgegen der normalen Preise für die Kompaktklasse (1er/A Klasse/Golf, etc.) zwischen 60 € und 80 € pro Tag auf ~196€ bzw. 295€* kommt, wäre interessant zu wissen.
* Falls die frühere Rückgabe berücksichtigt wurde.
ZitatSelbst bei Anmietung am Flughafen komme ich mit keinem Fahrzeug über 140€ am Tag. :
Verlink doch mal dein Angebot. Ich offensichtlich zu dusselich die Seite von Europcar zu bedienen.
Verlinken kann man die Angebote leider nicht.
Ich habe das gerade nochmal geprüft und als Angebot für einen Audi A1 mit Zusatzfahrer und Premium-Versicherungspaket ohne Selbstbeteiligung incl. 900 Freikilometer ein Angebot für 3 Tage über 190€ bekommen.
Im konkreten Fall darf man davon ausgehen, dass nicht nur Europcar einen völlig überhöhten Tarif in Rechnung gestellt hat, sondern die Werkstatt auch noch eine erhebliche Provision für die Vermittlung kassiert hat.
Die Meinung des BGH zu der hier vorliegenden Fragestellung kann man im Urteil vom 2. Februar 2010 (Az.: VI ZR 7/09
) nachlesen. Danach darf der Unfallersatztarif den Normaltarif um etwa 20% übersteigen.
Einen Satz aus dem Urteil muss man sich dabei auf der Zunge zergehen lassen:
Im vorliegenden Fall bestanden ernsthafte Zweifel an der Erforderlichkeit bereits deshalb, weil – worauf die Revisionserwiderung zutreffend hinweist – die Streithelferin (=Autovermieter) selbst den Kläger schriftlich darüber belehrt hatte, dass es bei der Anwendung ihrer Tarife im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht zu Problemen mit Versicherungen kommen kann.
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