Parkschaden...Versicherung verweigert Regulierung

2. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
Parkschaden...Versicherung verweigert Regulierung

Guten Morgen,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Folgender Fall:
A parkt in Tiefgarage. B parkt so nah neben A, dass gerade mal 20cm Platz zwischen beiden Autos ist und B sogar gezwungen ist, den Außenspiegel von A wegzuklappen um auszusteigen. Entsprechende Fotos dazu liegen vor.
Folge dieser hirnlosen Aktion sind Lackabplatzer und Kratzer an der Beifahrerseite von A's Fahrzeug (der Wagen ist noch keine 2 Jahre alt).
Über den Zentralruf der Versicherer ist A an B's Versicherungsdaten gekommen und A hat den Schaden angezeigt. Es erfolgte Schriftwechsel welcher nun mit solchen Aussagen endet:

"...in oben genannter Sache meldet unser VN den Schadenfall nach Erinnerung nicht.
Bitte weisen Sie konkret eine Haftung nach..."

"...Sie sind für eine etwaige Haftung am hier versicherten Fahrzeug konkret nachweispflichtig. Unser VN meldet den Schadenfall nach Erinnerung nicht. Eine polizeiliche Aufnahme erfolgte nicht, neutrale Beweismittel liegen uns keine vor.
Insoweit können wir nach derzeitiger Aktenlage mangels konkretem Haftungsnachweis keine Regulierung in Aussicht stellen..."

Natürlich erinnert sich deren VN nicht. Wer zahlt schon gerne freiwillig den Schaden, den er verursacht hat. Eine riesengroße Sauerei ist das. Das ist mein Eigentum. Wie asozial kann man denn sein?! Und nur weil man zu stinkenfaul ist, eine Etage tiefer nach einem Parkplatz zu suchen wo's Auto auch reinpasst...müsste man ja drei Schritte mehr laufen. Ich könnte platzen vor Wut.
Was soll ich hier jetzt tun? Was wollen die denn noch für Beweise? Natürlich ist das nicht polizeilich aufgenommen worden, es war ja auch kein Unfall im herkömmlichen Sinne. Bin drauf und dran der Dame einen persönlichen Besuch abzustatten wenn die Versicherung sich weiterhin querstellt.

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Du musst nachweisen, wie der Schaden verursacht wurde. Kannst du das?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Du musst nachweisen, wie der Schaden verursacht wurde. Kannst du das?


Ich weiß genau wie der Schaden passiert ist. Ich habe auch Bilder gemacht, die ich der Versicherung habe zukommen lassen, worauf eindeutig zu sehen ist, wie nah die beiden Fahrzeuge nebeneinander stehen. Was wollen die denn noch? Soll ich etwa jemanden engagieren wenn ich ins Parkhaus fahre, der sich mit 'nem Klappstuhl neben mein Auto setzt um hinterher, wenn was passiert, als Zeuge zu fungieren?! Das Verhalten der Versicherung ist eine Frechheit.
Bei meinem Lebensgefährten hatten wir so einen Fall auch schon mal. Sein Wagen war 1 Tag frisch aus der Lackiererei. Da haben wir auch Fotos gemacht, die bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Die wollten dann einen Kostenvoranschlag haben und haben danach anstandslos bezahlt. Was soll der Firlefanz hier? Mein Fall jetzt ist kein bisschen anders.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Es könnte aber auch sein, dass dein Wagen von "Fahrzeug A" beschädigt worden ist, der Fahrer sich dann einen anderen Parkplatz gesucht hat und dann jemand mit "Fahrzeug B" neben deinem Fahrzeug geparkt hat.
Du gehst jetzt davon aus, das der Fahrer von "Fahrzeug B" verantwortlich ist.
Du musst jetzt aber beweisen, wer dein Fahrzeug beschädigt hat.
Solange du das nicht beweisen kannst, wird sich die Versicherung von B weigern den Schaen zu übernehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Scappler):
Du musst jetzt aber beweisen, wer dein Fahrzeug beschädigt hat.


Wie soll ich das denn beweisen? Soll ich Videoaufnahmen des Parkhauses auftreiben die vermutlich eh nicht mehr vorhanden sind?
Warum hat sich die Versicherung damals bei dem Fall von meinem Lebensgefährten nicht so blöd quergestellt? Die wollen per se einfach nicht zahlen, so sieht das aus. Es wurde ja nicht einmal nach einem Kostenvoranschlag gefragt.

Ich bin mir zu 100 % sicher, dass das besagte Fahrzeug die Schäden verursacht hat. Denn, man muss sich die Parksituation mal so vorstellen: Das Parkhaus ist an der Stelle so aufgeteilt, dass immer drei Parkplätze nebeneinander liegen und dann kommt eine Säule woraufhin die nächste 3er-Reihe folgt. Ich habe auf dem mittleren Platz der 3er-Reihe geparkt und mich schon absichtlich extra breit gemacht, damit eben keiner mehr links neben mir parkt, weil rechts neben mir ein Auto steht, was dort schon seit letztes Jahr Sommer steht, schief steht, so dass daneben per se schon mal keine zwei Autos problemlos parken können es sei denn es sind zwei Smart. Ganz links hört diese 3er-Reihe auch mit einer Betonwand auf. Aber nein, besagtes Fahrzeug quetscht sich förmlich noch zwischen mich und der Mauer. Kein normal denkender Mensch hätte sich da rein gequetscht. Mich hat fast der Schlag getroffen als ich zu meinem Auto kam und sah, dass da doch noch einer geparkt hat. Ich habe mir sowas nämlich schon denken können, dass das eben nicht gut geht, aber manche Leute sind einfach so dreist. Und asozial, wie man ja jetzt an der Reaktion sehen kann, noch oben drein. "Ich kann mich an nichts erinnern", reine Schutzbehauptung!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe auf dem mittleren Platz der 3er-Reihe geparkt und mich schon absichtlich extra breit gemacht
Alleine das könnte dir schon zum Verhängnis werden,wäre immerhin möglich.

Da dort ja bestimmt die gegenseitige Rücksichtsnahme gilt, hättest du dich eben nicht extra breit machen dürfen! Kann gut sein, dass diese Regelung auch bei dir zur Anwendung kommt und dann die Schuld so oder so geteilt würde und jeder seinen eigenen Schaden zahlen muss.

Wäre mal interessant was andere dazu meinen...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir zu 100 % sicher, dass das besagte Fahrzeug die Schäden verursacht hat.

Zitat:
Ich habe auf dem mittleren Platz der 3er-Reihe geparkt und mich schon absichtlich extra breit gemacht, damit eben keiner mehr links neben mir parkt
... ach das ist asozil... :devil:
Was sagen mir die zwei Sätze?
Zum ersten Satz:
Sie haben es selbst gesehen wie B den Schaden verursacht hat?
Zum zweiten Satz:
Bitte entschuldigen Sie, aber Sie sind ein rücksichtsloser Mensch!

So, nun aber:
Die Versicherung hat natürlich recht. Sie können doch nicht einfach sagen B, hat mir den Lack abplatzen lassen obwohl es vielleicht C, D, E oder sogar F gewesen sein könnte die sich aus dem Staub gemacht haben.
Für solche Fälle springt doch gern die Vollkasko ein, wo zu hat man sie sonst.
Sie haben wohl keine?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von muran):
Für solche Fälle springt doch gern die Vollkasko ein, wo zu hat man sie sonst.
Sie haben wohl keine?


Natürlich, der Wagen ist nicht einmal 2 Jahre alt. Sehe ich aber nicht ein. "Wozu hat man die sonst", na bestimmt nicht dafür, damit die (also meine eigene Versicherung) den Schaden, den andere vorsätzlich verursachen, bezahlt und ich zum Dank dann auch noch hochgestuft werde.

Aber finde es schon lustig, dass ein anderer mein Eigentum beschädigt, ich aber nun diejenige sein soll, die asozial ist. Ich würde Euch gerne mal hören, wenn Ihr an meiner Stelle wärt. Fändet Ihr sicher alles halb so wild und völlig in Ordnung, was?

Ja, ich habe extra breit geparkt, weil es sonst keine andere Möglichkeit gibt, dort auf dem 3er auf dem mittleren Platz zu parken. Das war aufgrund des Wagens der dort fast ein Jahr unbewegt auf dem rechten Platz stand Gang und Gebe. Derjenige, der zuerst kommt und dort parkt, parkt eben "extra breit", weil es die Bedingungen nicht anders zulassen. Selbst das Parkhaus selbst hat schon Anstalten gemacht, dass das ein Unding von dem Halter des Wagens rechts ist, seinen Wagen dort so schief abzustellen und dann über ein Jahr so stehen zu lassen. Eine Handhabe hatte das Parkhaus aber natürlich nicht. Es gibt ja (leider) kein Gesetz gegen krummes und schiefes parken.

Traurig und beschämend wie heutzutage mit dem Eigentum anderer Leute umgegangen wird. Diese Rücksichtslosigkeit ist zum kotzen! Wozu bin ich denn versichert?! Wenn ich neben jemandem parke und nur noch 20 cm Platz habe zum Aussteigen, ja dann hau ich dem anderen selbstverständlich die Tür in die Beifahrerseite um mich irgendwie aus dem Auto zu schälen. Und weil's immer noch zu eng ist, klapp ich den Außenspiegel auch noch mal eben weg. Ja wo leben wir denn bitte?! Bin ich die Einzige, die noch Achtung vor dem Zeugs anderer Leute hat?! Wahrscheinlich.

-- Editiert von Nugget am 02.04.2015 13:34

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Du willst deinen Schaden bezahlt bekommen und zwar von dem Verursacher.
Nur musst du auch zweifelsfrei den Verursacher benennen können und da reicht es eben nicht aus zu sagen, es war derjenige der so eng neben meinem Wagen geparkt hat.
Kannst du beweisen, dass er derjenige war, der so knapp neben dir geparkt hat, dann muss die Versicherung des anderen zahlen.
Kannst du es nicht und so sieht es momentan aus, dann bleibst du auf den Kosten sitzen oder meldest den Schaden deiner eigenen Versicherung.
So etwas ist total ärgerlich, aber es kommt eben sehr häufig vor, dass man als Geschädigter auf den Kosten sitzen bleibt, weil man eben keinen Schädiger benennen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Habe Sie denn schon eine Anzeige gegen B, oder Unbekannt gestellt?
Das wäre ja auch eine Option um den asozialen Täter ding fest machen zu lassen.
Obwohl... Chancen gleich gegen Null. Jedoch besser als jemanden beschuldigen der mit dieser Sache gar nichts zu tun hat.
Und ja, ich habe auch schon mal so eng in einer Tiefgarage geparkt und habe mich erinnert das mein Wagen eine Beifahrertür besitzt. :cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Auf den Kosten sitzen bleiben ist das richtige Stichwort. Denn noch nicht einmal ein Gutachten könnte hier helfen, denn anders als bei einem regulären Unfall, bleiben bei einem solchen Parkschaden keine Lackspuren des Verursachers zurück, die diesen wirklich zweifelsfrei identifizieren würden. Ich habe dem alten Tipp vertraut, Fotos zu machen. Das habe ich getan. Das hat wie gesagt auch damals bei meinem Lebensgefährten ausgereicht. Selbe Situation. Nur das die damalige Versicherung sich nicht von vorne herein so quergestellt hat wie diese Provinzversicherung ******. Wahrscheinlich ist die Römmelsbude nur haftpflichtversichert und kostet im Jahr weniger Beitrag als 1/3 meines Schadens, was weiß ich.
Gucken, vielleicht ruft ja ein persönliches Vorsprechen bei der Dame den Schadensfall doch wieder in ihre Erinnerung zurück.

-- Editiert von Moderator am 03.04.2015 00:49

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Das Sie verärgert sind bezweifelt keiner, aber Ihre Einstellung zur Sachlage lässt sehr zu wünschen übrig.
Es wurde alles gesagt... Sie können nichts beweißen ( nicht selbst gesehen, keine Zeugen) außer das Sie ein Foto, von was eigentlich(?), geknipst haben.
Und:

Zitat:
Bitte weisen Sie konkret eine Haftung nach...

Das hat doch die gegnerische Versicherung Ihnen mitgeteilt. Also worauf warten Sie dann noch?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

"Ich habe dem alten Tipp vertraut, Fotos zu machen. Das habe ich getan. Das hat wie gesagt auch damals bei meinem Lebensgefährten ausgereicht. Selbe Situation. Nur das die damalige Versicherung sich nicht von vorne herein so quergestellt hat wie diese Provinzversicherung *******."

Die damalige Versicherung wird sicherlich bei dem Unfallgegner nachgefragt haben und dieser hat den Parkschaden zugegeben, weil einfach so wird keine Versicherung einen Schaden regulieren.


-- Editiert von Moderator am 03.04.2015 00:50

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von muran):
...außer das Sie ein Foto, von was eigentlich(?), geknipst haben.


Ich habe mehrere Fotos "geknipst". So, wie es mir damals mal angeraten wurde wenn solch ein Fall mal eintreten sollte. Wichtig ist in einem solchen Fall nämlich, dass man nachvollziehen kann, dass die beiden Fahrzeuge auch wirklich nebeneinander gestanden haben. Habe die gesamte Parkposition festgehalten nebst Schäden.

@Muran, um Ihre ironische Haltung bzgl. der Haftung zu entkräften habe ich mich heute an das Parkhaus gewandt und um Auskunft gebeten, wie es dort mit der Videoüberwachung bestellt ist. Darauf zielen die [BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT] vom ***** doch ganz klar drauf ab. Aber sollte meine Anfrage ins Leere laufen, werde ich mich anwaltlich beraten lassen. Der ***** kann mir im Endeffekt als "dumme Privatperson" viel erzählen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich so leicht aus der Haftung ziehen können. Denn wenn dem wirklich so wäre, warum ist dann damals bei meinem Lebensgefährten anstandslos gezahlt worden?! Da hatte ich auch nur Lichtbilder.

-- Editiert von Moderator am 03.04.2015 00:50

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Du willst es einfach nicht verstehen. Niemand will sich hier aus der Haftung stehlen.
Du stellst eine Behauptung auf. Die Versicherung hat dich aufgefordert diese Behauptung zu beweisen, sonst nichts.
Erinnerst du dich noch, ich habe dir letztes Jahr 1000€ geliehen, die hätte ich jetzt gerne wieder zurück. Falls du meine >Kontonummer nicht mehr hast werde ich dir diese gerne per PN übermitteln. Zu beweisen brauche ich meine Behauptung ja nicht, wir haben uns hier im Forum ja schliesslich unterhalten.
Hier erkennst du direkt wie dumm mein Verlangen der Rückzahlung ist. Warum siehst du nicht ein, dass du gerade dabei bist das gleiche zu tun. Du beschuldigst jemanden, aber du kannst anscheinend nichts beweisen.
Mehr ist es doch nicht was die Versicherung fordert. Kannst du einen Beweis vorlegen, dann wird der Schaden ersetzt werden. Lieferst du keinen Beweis, dann bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Ist doch logisch. Du könntest dir den Schaden ja schliesslich auch woanders zugezogen und dann absichtlich so dicht neben einem bereits parkenden Wagen geparkt haben. Schnell noch ein paar Photos machen und dann ab den Schaden der Versicherung melden. Nein, so geht es nicht. Ohne Beweise läuft da gar nichts und das ist auch gut so!

Zitat:
Ja, ich habe extra breit geparkt

Da kann ich mich den vorherigen Beiträgen nur anschliessen. EIne Arrogante und rücksichtslose Parkweise.

Zitat:
Und weil's immer noch zu eng ist, klapp ich den Außenspiegel auch noch mal eben weg. Ja wo leben wir denn bitte?!

In Deutschland und hier ist so etwas erlaubt. Es gibt kein Gesetz welches es mir verbietet das Eigentum anderer Leute anzufassen.
Du selbst hast zwar die Möglichkeit dies anderen zu verbieten, allerdins bezweifele ich ganz stark, dass du ein entsprechendes Verbotsschild, für den neben dir Parker, sichtbar angebracht hast.




-- Editiert von micbu am 02.04.2015 16:15

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Da kann ich mich den vorherigen Beiträgen nur anschliessen. EIne Arrogante und rücksichtslose Parkweise.


Siehe meine Erläuterung oben. Daran ist unter den Umständen überhaupt nichts arrogant oder rücksichtslos. Aber wenn ich es mir so recht überlege, parke ich demnächst lieber arrogant und rücksichtslos, anstatt mir von irgendwelchen Idioten mein Auto kaputthauen- und kratzen zu lassen. Denn soweit ich weiß, ist arrogantes und rücksichtsloses Parken hier in Deutschland auch nicht verboten. In diesem Sinne...

-- Editiert von Nugget am 02.04.2015 16:19

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

So ganz versteh ich das noch nicht. Du hast Fotos gemacht vom Schaden an Deinem Auto und auch von dem Fahrzeug B, wie es so eng neben Dir parkte? Oder wie?
Warum hast Du dann nicht die Polizei gerufen? Da hätte man doch dann schnell mal überprüfen können, wenn B die Beifahrertür zu weit öffnet, dass seine Tür dann exakt an der Stelle auftrifft, an der in Deinem Auto eine Macke ist.
Aber so hast Du doch gar keine Beweise. Da kann ich ja jedes Auto fotografieren, das neben meinem parkt, und dann hinterher, wenn an meinem Auto was dran ist, behaupten: der war's, gucken Sie, wie der geparkt hat, das beweist doch alles.

-- Editiert von Yogi1 am 02.04.2015 16:23

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Du hast ein paar Bilder die zeigen das 2 Auto nebeneinaderstehen und das Dein Auto A beschädigt ist.
Was offenbar fehlt ist der kausale Zusammenhang, also das das andere Auto B Deines beschädigt hat.
Die Täter X, Y und Z können nicht ausgeschlossen werden.



Zitat:
Ja, ich habe extra breit geparkt, weil es sonst keine andere Möglichkeit gibt, dort auf dem 3er auf dem mittleren Platz zu parken.

Doch, gab es der Schilderung nach ja offensichtlich. Hat man aber nicht gemacht. Warum? Ganz einfach:
Zitat:
Und nur weil man zu stinkenfaul ist, eine Etage tiefer nach einem Parkplatz zu suchen wo's Auto auch reinpasst.

Dumm wenn die eigene Argumentation einen einholt ...
:devil:




Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich so leicht aus der Haftung ziehen können.

Dann lass Dir die Vorstellung für so um die 200 EUR vom Anwalt korrgieren oder bestätigen.



Zitat:
Denn wenn dem wirklich so wäre, warum ist dann damals bei meinem Lebensgefährten anstandslos gezahlt worden?!

Da sollte man doch die Versichrung von damals fragen
Eine Variante ist im übrigen doch schon erklärt worden.



2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Warum hast Du dann nicht die Polizei gerufen? Da hätte man doch dann schnell mal überprüfen können, wenn B die Beifahrertür zu weit öffnet, dass seine Tür dann exakt an der Stelle auftrifft, an der in Deinem Auto eine Macke ist.


Wie hätte das denn bitte funktionieren sollen wenn von B weit und breit keine Spur ist. Meinst der- oder diejenige bleibt brav am Auto stehen und wartet bis ich mit der Polizei komme?! Deine Gutgläubigkeit in allen Ehren, aber soviel Rückgrat haben die wenigsten Menschen heutzutage.

Zitat (von Harry van Sell):
Dumm wenn die eigene Argumentation einen einholt ...


Mitnichten. Für mich war dort genügend Platz zum Parken. Ich habe schließlich kein anderes Auto beschädigt. Aber wie es nun mal so ist im Leben, wer zuerst kommt, malt zuerst.
Wenn ich (als Beispiel) einen großen Geländewagen fahre, muss ich mir eben auch eingestehen, dass der ein oder andere Parkplatz für mich nicht geeignet ist ohne ein anderes Fahrzeug bzw. dessen Fahrer dann zu behindern. Aber soviel Anstand (und leider Gottes auch Verstand) haben die wenigsten Menschen heutzutage. Von daher wundert mich auch nicht diese Rücksichtslosigkeit mit anderer Leute Eigentum nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Fakt 1: Es hat ein anderer Wagen neben dir geparkt.
Fakt 2: Du schreibst selbst, dass du dich extra breit gemacht hast
Folge: Hättest du normal geparkt wäre alles in bester Ordnung gewesen.
Für mich bist du einfach nur ein egozentrischer Mensch der nicht einsieht, dass man nicht einfach andere Beschuldigen kann ohne Beweise liefern zu müssen. Zum Glück ist es aber so.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Und Anzeige gegen Unbekannt hat er sicherlich immer noch nicht gestellt. Ach ja, er weiß ja 100%ig das es Frau B wahr.
Na dann mach einfach mal eine Anzeige gegen Frau B und nerv bitte nicht weiter mit... wie Rücksichtslosigkeit, fremder Leute Eigentum usw... Man brauch in dieser Hinsicht niemanden laufend, nervig belehren zu wollen.
Ratschläge hat doch nun der Herr Nugget zu genügend von uns erhalten. Nun sollte er diese auch in Taten umsetzen. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Folge: Hättest du normal geparkt wäre alles in bester Ordnung gewesen.


Und Fakt bei Dir ist, dass wenn Du das Thema sorgfältig gelesen hättest, Du wüsstest, dass ich nicht normal hätte parken können und dann eben auch trotzdem nicht alles in bester Ordnung gewesen wäre. Mein Gott, ist das denn so schwer zu verstehen?! Wie oft soll ich mich denn noch wiederholen?! Aber lasst gut sein, ich wünsche nur Euch allen auch mal so einen Fall. Hoffentlich denkt Ihr dann an mich zurück und sagt Euch selbst dann auch "Tja. selbst Schuld, Pech gehabt, kann man wohl nichts machen".

Zitat (von muran):
...und nerv bitte nicht weiter mit...

Halt Dich doch einfach zu diesem Thema geschlossen und streich es von Deiner Abo-Liste. Sowas dummdreistes...

-- Editiert von Nugget am 07.04.2015 11:38

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Aber lasst gut sein, ich wünsche nur Euch allen auch mal so einen Fall.

Keine Angst hatte ich schön zur Genüge. Ja und? ist doch nur ein Auto, ein Stück Blech. Wen juckt es denn? Mich nicht. Meinen Fahrzeugen wurden schon so viele Dellen und Kretzer beigebracht, wenn ich mich da jedesmal aufregen würde, dann hätte ich ja noch mehr graue Haare. Sorry, ich persönlich sehe in "Dingen" nichts worüber es sich aufzuregen lohnt wenn nur um kleine Dellen oder kleinere Kratzer geht.
Ab zur Polizei und Anzeige gegen Unbekannt. Ja, aber Anzeige wegen was eigentlich??? Fahrerflucht???

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ach herrje, kann den keiner dem TE aus dieser missligen Lage befreien?
@Nugget, schreib doch mal ob du schon Erfolg beim Auffinden des Übeltäters hattest, ob er/sie alles gestanden hat und wie ihr nun verbleiben werdet.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von gabimaus):
Ach herrje, kann den keiner dem TE aus dieser missligen Lage befreien?

Die Frage ist, wer das will........

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Kurzer Zwischenstand:

Zwischenzeitlich wurde ein Gutachten erstellt, welches zweifelsfrei aufgrund der Vermessung von beiden Fahrzeugen bestätigt, dass mein Schaden durch besagtes Fahrzeug verursacht wurde. Das musste selbst die gegnerische Versicherung nunmehr eingestehen. Aber eine Versicherung wäre natürlich keine Versicherung wenn sie nicht jetzt an anderer Stelle versuchen würde, sich davor zu drücken, den Schaden zu bezahlen. Sinngemäß schreiben sie nun "der Schaden kann vom Fahrzeug unseres VN stammen, muss aber nicht" und im übrigen verweisen sie auf ihre schon allseits bekannte Floskel "unser VN kann sich weiterhin an keinen Verkehrsunfall erinnern". Hahaha, es darf laut gelacht werden. Ich werde die Angelegenheit nun mit einem Anwalt besprechen und dann ggf. den Klageweg bestreiten. Bin es Leid.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Kurzer Zwischenstand:
Zwischenzeitlich wurde ein Gutachten erstellt, welches zweifelsfrei aufgrund der Vermessung von beiden Fahrzeugen bestätigt, dass mein Schaden durch besagtes Fahrzeug verursacht wurde. .
Durch besagtes Fahrzeug oder von einem Fahrzeug gleichen Typs?
"Vermessung" beweist noch gar nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Ich werde die Angelegenheit nun mit einem Anwalt besprechen und dann ggf. den Klageweg bestreiten. Bin es Leid.


Naja auch Anwälte müssen von irgendwas leben.
Bevor Sie zum Anwalt gehen, sollten Sie eventuell noch mal in einer ruhigen Minute über die vorgebrachten Zweifel der Versicherung nachdenken, Ihre Möglichkeiten diese Zweifel auszuräumen bzw. zu widerlegen und eine einfache Kosten- Nutzenrechnung aufstellen.

Ihre Anwaltskosten + Gerichtskosten + gegnerische Anwaltskosten vs. Erfolgsaussicht und Schadenshöhe

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

hallo,

ich geb den meisten schreibern recht, es muss eindeutig bewiesen werden das B der täter ist
denn es besteht ja trotdem die möglichkeit das es ein anderer fahrer mit gleichem modell war !
wird wohl vom richter abhängen aber ich würde mich noch viel mehr ärgern wenn ich auch
noch die zusätzlichen kosten durch so eine verhandlung zahlen müsste wenn ich verliere !

beim parken in der TG würde ich genauso quer parken wie der langzeitparker dann bleibt nur
noch platz für ein motorrad und offensichtlich hat das parkhaus nichts dagegen (s.langzeitparker) !
das wäre meine konsequenz aus dieser sache mit begründung diesen falls wenn mich jemand
drauf anspricht !

mfg

2x Hilfreiche Antwort

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