Hallo und Dankeschön für Ihre Zeit,meine Ausführungen zu lesen & mir evt. mit Rat zur Seite zu stehen. Ich habe ein PROBLEM mit der Autovermietung SIXT.
Schon mehrmals mietete ich Autos u.a. auch bei dieser Firma. Bisher immer problemlos.
Die letzte Anmietung nun bei SIXT, der Mitarbeiter sagte mir beim Erledigen der Anmietpapiere, es sei ein Neuwagen, er hätte nur 8 km auf dem Tacho & ich wäre somit die erste Fahrerin. Ich fuhr also los und gab den Wagen drei Tage später wieder ordnungsgemäss ab. Leider fand der Mitarbeiter am hinteren Stossfänger einen kl. Lackschaden, den er in ein Abnahmeprotokoll eintrug. Ich bekam dann einen Brief von SIXT für eine Stellungnahme. In meiner Antwort konnte ich jegliches Unfallgeschehen während der Mietzeit ausschliessen (ggf.mit Zeugenangabe) somit ein Verschulden meinerseits & hoffte auf deren Kulanz. Heute nun: Schadenersatzforderung lt. Gutachten der GKK Reparatukosten-Kalkulation auf Grund von eingesandten Digitalfotos incl. zusätzlich Auslagenpauschale und Sachverständigenkosten von je 25 Euro---Zusammen=479,84 Euro. WAS kann ich tun? Ich hab mich auf die Aussagen des Mitarbeiters bei der Anmietung verlassen und war ohne zu prüfen losgefahren. Reicht eine Kalkulation für eine Forderung von SIXT? Wer kann mir bitte helfen? DANKE
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SIXT -Schaden nicht verursacht-HILFE?!
Man sollte sich auf jedenfall vor Fahrtantritt das Mietfahrzeug einmal rundherum anschauen, um wirklich sicher zu sein, dass kein Altschaden vorliegt.
Zu dem Schaden. Evtl. ist der Schaden von einem anderem Verkehrsteilnehmer verursacht worden, als der Mietwagen irgendwo geparkt war.
Evtl. besteht die Möglichkeit die Schadenshöhe noch etwas zu drücken, aber zahlen wird man sicherlich dafür.
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Ich hab mich auf die Aussagen des Mitarbeiters bei der Anmietung verlassen und war ohne zu prüfen losgefahren.
Das nennt man Pech, denn nun ist man in Beweisnot.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo Mazzi,
wie kann man denn mit einem nicht vorhandenen Protokoll etwas beweisen?
SG
Berry
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wo ist denn das übernahmeprotokol wo drinsteht das kein kartzer am auto ist?
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kein protokol=kein beweis das der kratzer nicht schon war.
Diese Art der Schlussfolgerung hat sich bei deutschen Gerichten aber noch nicht durchgesetzt.
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ich wusste ja nicht das ihr die unschuldsvermutung bei deutschen gerichten habt abschaffen lassen.
Abschaffen? Die gab es für solche Fälle noch nie ...
Eventeuell solltest du dich mal mit den Grundlagen des Zivilrechtes beschäftigen und das Halbwissen aus den US-Serien nicht auf deutsches Recht übetragen ...
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Der Kunde wird beweisen müssen, dass der Schaden am Mietwagen schon vorhanden war.
Da er sich das Fahrzeug bei Abholung nicht angeschaut hat, wird er dies nicht beweisen können.
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Nein. Sixt will Schadenersatz, also ist Sicht beweispflichtig. Somit muss Gabi nicht beweisen, dass der Schaden schon vorher vorhanden war, sondern Sixt muss beweisen, dass der Schaden vorher noch nicht dagewesen ist. Ob Sixt die Beweisführung ohne Übergabeprotokoll gelingen wird ist fraglich. Der Schaden könnte auch bereits bei der Überführung oder vor der Vermietung auf dem Gelände von Sixt entstanden sein.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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Sixt will Schadenersatz, also ist Sicht beweispflichtig.
Den gibt es ja schon:
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Leider fand der Mitarbeiter am hinteren Stossfänger einen kl. Lackschaden, den er in ein Abnahmeprotokoll eintrug.
Normalerweise wird dieses Abnahmeprotokoll auch vom Kunden unterschrieben.
Dagegen vorzugehen wird in dem Fall (gerade ausgelieferter Wagen der vorher noch nie im Einsatz war) recht problematisch.
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Ist das wirklich so schwierig zu verstehen? Sixt muss nachweisen, dass der Schaden während der Vermietzeit entstanden ist. Dafür ist das Übergabeprotokoll bei Rückgabe des Fahrzeugs alleine nicht ausreichend.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
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Ist das wirklich so schwierig zu verstehen? Sixt muss nachweisen, dass der Schaden während der Vermietzeit entstanden ist. Dafür ist das Übergabeprotokoll bei Rückgabe des Fahrzeugs alleine nicht ausreichend.
Aus eigener Erfahrung habe ich auch sehr oft von Mietwagenkunden gehört, dass sie oft für Kratzer an Mietfahrzeugen bezahlen mussten, obwohl sie der Meinung waren, dass sie diesen Kratzer nicht verursacht haben.
Wenn du dir z.B. am Frankfurter Flughafen einen Mietwagen nimmst, dann unterschreibst du einen Mietvertrag und auf diesem sind Altschäden vermerkt.
In diesem Fall war laut Sixt kein Schaden am Fahrzeug und daher steht dann auf dem Mietvertrag, dass das Fahrzeug schadensfrei ist.
Dies wurde vom Kunden unterschrieben.
Daher könnte man doch durchaus den Mietvertrag als Übergabeprotokoll bezeichnen, aus dem hervorgeht, dass der Mietwagen beschädigungsfrei war.
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Sixt muss nachweisen, dass der Schaden während der Vermietzeit entstanden ist.
Ich glaube nicht, S. muss bloß nachweisen, daß bei Rückgabe ein Schaden vorgelegen hat. Allein das reicht aus, um vertragliche Ersatzansprüche schlüssig zu begründen.
Bestreitet der Mieter, daß das während der Mietzeit passiert ist, muß er diesen Gegen-Beweis führen.
Jeder muss das beweisen, was ihm günstig ist.
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am hinteren Stossfänger einen kl. Lackschaden
sehr merkwürdig - hört sich nach einem gebrauchsüblichen Schaden an, der üblicherweise gar nicht in Rechnung gestellt wird. Ist meist in den Protokollen auch nicht vermerkt.
Vielleicht hilft bereits der Beschwerdebrief eines guten Kunden an die Geschäftsleitung aus.
Auch die mangelhafte Übergabe (ohne Protokoll) ist ein Indiz für eine unübliche Übergabe und bringt auch S in Schwierigkeiten. Holt man dann auch noch den Wagen aus einer dunklen Tiefgarage, dann kann man kleine Schäden gar nicht feststellen.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
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Auch die mangelhafte Übergabe (ohne Protokoll) ist ein Indiz für eine unübliche Übergabe
Haben Sie schon einmal am Frankfurter Flughafen einen Wagen gemietet, egal ob bei Sixt, Europcar, Hertz oder Avis?
Da gibt es kein Übergabeprotokoll.
Man erhält am Mietwagenschalter seinen Mietvertrag plus Wagenschlüssel und begibt sich dann zum Parkhaus.
Dort sind zwar Servicemitarbeiter vor Ort, die einem bei Fragen zum Fahrzeug helfen oder auch gefundene Schäden im Mietvertrag eintragen, aber ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.
Wer also ins Parkhaus geht und dann einfach in den Wagen einsteigt, ohne sich den Wagen vorher anzusehen, hat eben hinterher die Probleme, falls beim abgeben eine Beschädigung gefunden wird.
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quote:<hr size=1 noshade>unglaublich was hier für ein mist geredet wird.
@Freudenfeuer hat vollkommen recht. <hr size=1 noshade>
Entscheidend ist eben, wie das die Gerichte ggf. entscheiden, ob dir das nun gefällt oder nicht.
Hier z.B. das AG Leipzig, nur ein AG, aber so ist's Recht:
114 C 7253/09
Ein Mietwagenunternehmen ist für Schäden am Mietfahrzeug grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig. Gelingt der Beweis, dass das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wurde, wird vermutet, dass die Beschädigung während der Mietzeit eingetreten ist. Dann hat in der Regel der Mieter die Schäden zu verantworten und zu ersetzen. Kann der Mieter jedoch beweisen, dass er das Fahrzeug unbeschädigt auf dem frei zugänglichen Parkplatz des Vermieters abgestellt hat, gilt diese Vermutung nicht. In diesem Fall muss der Mieter keinen Schadensersatz leisten.
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@Freudenfeuer hat vollkommen recht.
Wieso, Sixt hat doch bewiesen, dass der Schaden während der Anmietung von TE passiert ist.
Der Kunde hat bei Anmietung mit seiner Unterschrift bestätigt, dass das Fahrzeug beschädigungsfrei war.
Bei Abgabe des Fahrzeuges wurde dann ein Kratzer festgestellt.
Es ist selbstverständlich möglich, dass der Mieter den Kratzer nicht verursacht hat. Er hatte mit Sicherheit nicht über die ganze Mietdauer den Wagen im Blickfeld.
Evtl. ist der Kratzer von einer dritten Person verursacht worden, als der Mietwagen z.B. irgendwo vom Mieter geparkt war.
Aber auch dann ist er verantwortlich.
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Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Werde versuchen zu kämpfen und mal der Geschäftsleitung schreiben, denn bei den Mitarbeitern komme ich wohl nicht weiter.Eigentlich schade, dass man als *guter Kunde so behandelt wird.Hatte vor,dort noch öfter zu mieten,weils bislang immer ohne Probleme ging. JETZT: Nix zu Schulden kommen lassen und trotzdem zur Kasse gebeten-teils aus Vertrauen in die Firma,teils aus eigener Dummheit, nicht an den Aussagen der Mitarbeiter sofort zu zweifeln usw.
@seufz:Was sind eigentlich *gebrauchsübliche Schäden?
und was mich noch interessiert: reicht denn nur ein Kostenvoranschlag aus,um dem Kunden eine Rechnung zu stellen? Sixt nimmt das Geld ein und wann wird repariert? Liegt das im Ermessen von Sixt, ob sie die Reparatur, die ja dann schon vom Kunden bezahlt wurde, machen lassen oder nicht?
Mal sehen, was die Geschäftsleitung dazu sagt, die sind wohl zwar dafür nicht so zuständig,ich hoffe dort auf ein offenes Ohr und ggf.kulante Regelung---aber anders weiss ich nicht, was ich machen soll, da ich ja schon mit meinen ausführlichen Schreiben an Sixt Mitarbeiter keinen Erfolg hatte.
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Nix zu Schulden kommen lassen und trotzdem zur Kasse gebeten
Das ist jetzt die Frage. Wie lange hast du denn den Wagen gemietet?
Hast du den Wagen zu jederzeit im Blickfeld gehabt?
Evtl. wurde der Wagen von einer dritten Person während der Mietdauer beschädigt, als er z.B. irgendwo geparkt war.
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Sixt nimmt das Geld ein und wann wird repariert?
Ein kleiner Schaden, wie in diesem Fall ein Kratzer, wird bei einem Mietwagen nicht repariert.
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Das ist jetzt die Frage.
Nein, die Frage ist, kann TE nachweisen, daß das Auto unbeschädigt auf dem Hof abgestellt wurde. Und zwar so, daß das ggf. auch einen Richter überzeugt. Da müsste man mindestens einen Zeugen präsentieren.
Kann man das nicht, droht eine Beweislastentscheidung.
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Ein kleiner Schaden, wie in diesem Fall ein Kratzer, wird bei einem Mietwagen nicht repariert.
Das ist auch ok. Man muss als Geschädigter den Schaden nicht reparieren lassen. Der Schädiger muss trotzdem die Reparaturkosten bezahlen. Bloß die Ust. kann bei Privaten abgezogen werden.
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@seufz:Was sind eigentlich *gebrauchsübliche Schäden?
Kleinere Steinschläge an der Frontstoßstange und Motorhaube oder kleinere Kratzer auf der Ladekante der Heckstoßstange wären gebrauchsübliche Schäden, die normalerweise nicht in Rechnung gestellt werden.
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Nein, die Frage ist, kann TE nachweisen, daß das Auto unbeschädigt auf dem Hof abgestellt wurde. Und zwar so, daß das ggf. auch einen Richter überzeugt. Da müsste man mindestens einen Zeugen präsentieren.
Aus dem EP ist leider nicht ersichtlich, ob bei der Wagenrückgabe ein Mitarbeiter den Wagen in Empfang genommen hat und dort der Schaden sofort festgestellt worden ist.
So wäre es normalerweise üblich, außer TE hat den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten abgegeben.
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Mich würde auch einmal interessieren, wo der Wagen gemietet oder dann wieder abgegeben worden ist.
Daher ein Tip an alle die in Zukunft einen Wagen mieten wollen.
Vor Abfahrt das Fahrzeug außen auf Schäden kontrollieren.
Kontrollieren ob die Navigations DVD/CD und der Reservereifen/Tirefit vorhanden ist.
Problematisch ist es vorallem, wenn es am Abholtag oder einen Tag zuvor geregnet hat.
Wenn es bei der Abgabe regnet, kann der Mietwagenmitarbeiter kleinere bis mittlere Kratzen oder auch Dellen nur sehr schwer erkennen.
Wenn dann dieser Wagen auch noch zu einer bestimmten Uhrzeit abgegeben wird, z.B. Freitags am Frankfurter Flughafen so gegen 17:00 Uhr, dann ist dort die Hölle los und kleinere Schäden werden leicht übersehen.
Also hat der Kunde (A) der den Schaden verursacht hat, Glück gehabt und der Schaden wurde nicht entdeckt.
Dann wird dieser Wagen zum Servicecenter gefahren, dort betankt und gereinigt und wieder zum Flughafen ins Parkhaus gefahren und steht zur weiteren Vermietung bereit.
Der nächste Kunde (B) mietet das Fahrzeug und fährt ohne vorherige Kontrolle einfach los.
Am nächsten Tag bei der Wagenabgabe wird dann der Schaden entdeckt und der Kunde (B) bekommt demnächst einen Brief vom Vermieter, dass er einen Schaden verursacht hat.
Dieses Beispiel trifft auf den im thread diskutierten Fall nicht ganz zu, da es sich um einen Neuwagen gehandelt hat.
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Der Wagen wurde ,nachdem alle Mietpapiere im Büro unterschrieben wurden,von mir aus einer Garage gefahren.Darin standen noch mehr PKW links und rechts und der Abstand zur Wand betrug ca 50 cm,wenn ich recht erinner. Hab mich leider auf die Aussage des Mitarbeiters *verlassen von wegen Neuwagen usw.stellte soweit optisch keine Mängel am PKW fest-und fuhr los.Übergabeprotokoll wurde nicht extra gemacht.Steht nur auf einem Mietvertragszettel:Zitat:Fahrzeug bei Übergabe beschädigungsfrei mit Ausnahme der mit * gekennzeichneten Schäeden---Zitatende - und da stand natürlich nix.Die Lackschäden waren hinten links unter Stossfänger und somit weiss ich nicht,ob ich evt. den Schaden schon in der engen Garage bemerkt hätte.Spielen ja auch die Lichtverhältnisse eine Rolle usw. Nach Abgabe des Wagens ging der Mitarbeiter sofort ans Auto -hinten links -und bemerkte : Lackschaden unten links. Dies trug er in ein Protokoll ein (ohne dessen Unterzeichnung ich eh nicht vom Hof gekommen wäre...) daher kann es möglicherweise schon vor Anmietung passiert sein,oder durch Dritte während der dreitägigen Mietdauer.
Ich nehme das als Lehre und fahre NIE wieder ohne vorherige gaaaanz genaue Kontrolle.Trotzdem versuche ich da raus zu kommen,denn ich zieh bald um und brauch das Geld dringend.Wollte das Umzugsfahrzeug auch bei sixt mieten...hm,wäre schön,wenn die Kulanz zeigen....andere kommen mit kleinen Kratzern auch davon,lt i-net recherche ;-) drückt mir den Daumen .
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Steht nur auf einem Mietvertragszettel:Zitat:Fahrzeug bei Übergabe beschädigungsfrei mit Ausnahme der mit * gekennzeichneten Schäeden---Zitatende -
Wie das so üblich ist.
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Ich nehme das als Lehre und fahre NIE wieder ohne vorherige gaaaanz genaue Kontrolle.
Nutzlos, wenn dir ein unbekannter Dritter Kratzer reinmacht.
Denn dafür haftest du ja auch ...
Geadade bei S*** hat man die Möglichkeit gegen einen überaus geringen Betrag sich abzusichern in dem man die Selbstbeteiligungn auf 0 senkt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Dankeschön nochmals an alle Antworter-Mein erklärendes Schreiben an SIXT ist weg, mal sehen, wie kulant man dort mit seinen Kunden umgeht, werde hier dann von deren, hoffentlich positiver Antwort, berichten.....Vielleicht klappt das ja dann doch alles noch mit dem Umzug im geplanten Budget ;-)
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Ich würd mich mal nach einer anderen Autovermietung umschauen und das Sixt bei Gelegenheit auch deutlich mitteilen. Die kleineren Autovermietungen sind oft um einiges günstiger (wobei solche Scherereien auch dort bestimmt nicht ausgeschlossen sind):
http://www.test.de/themen/freizeit-reise/meldung/Mietwagen-Ueber-300-Euro-gespart-4270744-4270749/
Nachtrag: Einschreiben mit Rückschein an die Geschäftsleitung und jeweils Eines im selben Wortlaut per Fax und per e-mail an die Schadensabteilung von Sixt gesendet. Resultat: Von der Geschäftsleitung- ausser der Bestätigung des Erhalts des Schreibens auf dem Rückschein - kam keinerlei Antwort. Von der Schadensabteilung steckte heute ein Schreiben im Briefkasten, dass sie bis heute keinerlei Antwort auf Ihre Forderung,/keine Zahlung erhalten hätten. (Was wie oben erwähnt nicht stimmt,denn ich hab mich nachweislich wohl sofort-fristgemäss -gemeldet). Aus Kulanz und weil sie die Akte schliessen wollten, boten sie mir aber einen Vergleich an, ich soll nun die Hälfte der von Sixt geforderten Kosten tragen.Immer noch fast 240 Euro!
Am Montag werde ich den Mitarbeiter nun anrufen und ausloten, ob und was da noch zu machen ist... Aber die Hälfte weniger ist schon mal nicht schlecht....für etwas, dass ich nicht getan habe trotzdem noch zu teuer. Aber wenn da Montag nichts mehr geht, dann ist das halt Lehrgeld. Drückt mir mal den Daumen, dass der Bearbeiter am Montag frisch verliebt ist & gute Laune hat-ggf komm ich ja doch noch mit "0" da raus. [color=black][/color]Natürlich werde ich das hier auch berichten, wie kulant Sixt letztendlich war.
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Hallo!
Ich oute mich jetzt mal hier. Ich habe ein Jahr für die Mietwagenfirma AVIS gearbeitet und war für die Wartung und Pflege der Fahrzeuge zuständig. Das heisst ich fuhr sie zum Service, habe Schäden festgestellt und habe die Fahrzeuge auch gereinigt.
Zum Thema kann ich dir nur sagen:
Du wirst zahlen müssen. Wir haben sehr oft, täglich, mehrere Kunden gehabt die Stein und Bein geschworen haben, dass der Schaden nicht von ihnen verursacht wurde - Das interessiert aber nicht.
Bei der Übergabe des Fahrzeuges wird man IMMER! am Schalter mit einem Mietvertrag, einem Infoblatt über das erhaltene Fahrzeug und dem Autoschlüssel in die jeweilige Garage geschickt. Auf dem Mietvertrag und/oder Infoblatt stehen die vorhandenen Schäden und man wird AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen, dass im Falle eines Schadens , der nicht vermerkt ist, bitte sofort, am besten vor der ersten Bewegung des Fahrzeuges, dieser am Schalter oder bei einem Mitarbeiter gemeldet wird. Er wird nachgetragen und bei der Rückgabe berücksichtigt.
Die Garagen sind dunkel. Deswegen haben wir an dem Flughafen, an dem ich arbeitete, den Kunden angeboten das Fahrzeug zum Rückgabe-Parkplatz zu bringen, der an der Oberfläche ist, um dort das Fahrzeug nochmal zu inspizieren. Wenn man diesen dann allerdings verlässt ist man für jegliche weitere Schäden selbst zuständig.
Da der Kunde - ohne wirklich genau darüber nachzudenken - Bei Erhalt des Mietvertrags unterschreibt, akzeptiert er, dass das Auto "Schadensfrei" ist. Da aber nicht jede Mietwagen-Ausgabestelle den Kunden zum Auto begleitet, hat man am Flughafen eben die Möglichkeit, gefundene Schäden nachträglich zu melden.
Mein Tip als ehemaliger Mitarbeiter, der mitansehen musste wie hunderte Menschen teilweise Altschäden immer und immer wieder zahlen mussten, lautet: Nehmt die komplette Versicherung. Zahlt die paar Euronen mehr am Tag, ein Auto mietet man ja nicht als armer Mensch oder täglich. Diese paar Euros lohnen sich immens, man kann beruhigt einsteigen und muss sich über keinerlei Schäden Gedanken machen. Alleine diese Panik, dass doch was passieren könnte, sind die paar Euros wert.
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Mein Tip als ehemaliger Mitarbeiter, der mitansehen musste wie hunderte Menschen teilweise Altschäden immer und immer wieder zahlen mussten, ...
Hört sich nach organisiertem Betrug an.
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