Hallo,
folgendes ist mir gestern passiert:
Ich hielt vorschriftsmäßig an einer roten Ampel ca. 20 sec lang. Dann irriterte mich das Hupen eines hinter mir stehenden Autos, und fuhr langsam los. Zweimal Blitz, schöner Schiet !
Wie wird so etwas geahndet ? Ist ja irgendwie kein "klassischer" Rotlichtverstoß...
Fahre übrigens rund 30.000km pro Jahr und bin punktefrei...
-- Editiert von soko888 am 08.08.2005 11:40:32
Rote Ampel: Angehalten, dann weitergefahren und geblitzt !
Ist eigentlich ne klare Sache. Ampel bei mehr als 1 Sekunde Rotlicht überfahren = 125,-- Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Wenn Du dabei jemanden gefährdet oder etwas beschädigt hast = 200,-- Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Ob du mit dem Argument des Augenblickversagens, wegen des Hupens hinter Dir (was Du beweisen müsstest) die Strafe vielleicht reduzieren kannst, ist denkbar, aber nicht sicher. Wenn Du verkehrsrechtlich bisher nicht aufgefallen bist, wird es aber vielleicht möglich sein, gegen Erhöhung der Geldbuße, das Fahrverbot zu umgehen. In beiden Fällen würde ich aber die Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes empfehlen.
Gruß,
Axel
Laut meinen Informationen wird das erste Mal geblitzt um den Täter zu haben und es wird ein zweites Mal geblitzt um zu beweisen, daß das Fahrzeug auch über die rote Ampel gefahren ist.
Handelte es sich also um ein langsammes Vortasten, so ist auf dem zweiten Foto zu sehen, daß man nicht über die Ampel gefahren ist.
Grüße,
Uli
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Die Frage ist tatsächlich, wie @Uli06 schon sagt, bist du über die Kreuzug "geblasen" oder nach viell. 2m wieder zum stehen gekommen (nachdem du den Fehler bemerktest)?
Wenn du wieder angehalten (also nur mal kurz vorgeruckt) hast, dann könnte evtl. sogar ganz von einer Anzeige abgesehen werden....kommt aber auf die jeweilige Bußgeldstelle an!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Er schreibt doch selbst, dass er zweimal geblitzt wurde, also ist er auch über die Kreuzung gefahren.
Hier sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, nur der bekommt in vollem Umfang Akteneinsicht und kann eventuell Fehler finden oder eine plausible Argumentation vorbereiten, die Ihnen vielleicht das Fahrverbot erspart.
Aber erstmal warten, ob ein Bußgeldbescheid kommt.
Viel Erfolg
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>
@MCNeubert
leider kann ich dieser "Logik" nicht ganz folgen.....
Wenn der "Blitzer" aktiviert wurde, blitzt er IMMER 2x - und zwar, um das von @Uli06 und mir schon o.g. Szenario nachzuweisen/bzw. als entlastender Moment!
Und wenn der "Täter" auf dem 2. Bild immer noch an der selben Stelle steht, dann hat er eben nicht die Kreuzung bei rot passiert...sondern hat "nur" die Haltelinie über- und ist in die Kreuzung eingefahren.
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Ja ein Blitzer an einer Ampel blitzt 2x
Der 2 Blitz wird aber nicht durch den ersten ausgelößt. Damit will ich sagen das es eine 2te Kontaktschleife gibt und erst bei der 2ten Kontaktschleife blitzt er auch ein 2tes mal. Denn wenn einer mit 150 Sachen da durch rauscht und der Blitzer erst nach 1ner Sekunde wieder blitzen würde dann wäre das Fahrzeug nicht mehr auf der Kreuzung zu sehen bzw. der Verstoß könnte nicht nachgewiesen werden da das Fahrzeug auf dem 2ten bild nicht zu sehen ist.
Deswegen sind in den Meisten Fällen 2 Kontaktschleifen bzw. wird einmal der Blitzer mit den Vorderräder ausgelöst und einmal mit den hinteren.
Mfg
Falsch lieber Martin. Ich bin auch schon in eine Kreuzung gerolt und habe es gleichzeitig mit dem 1. Blitzen gemerkt. Daher kann ich keine 2. Kontaktschleife überfahren haben.
Es kam übrigens kein Anhörungsbogen!
In einem so schwierigen Fall wie dem beschriebenen würde ich einfach 2 weitere Bilder auslösen um zu zeigen, daß ich noch immer an der Ampel bin.
Also,
ich wurde von einem Polizisten mal darüber aufgeklärt, daß es grunds. 2x Blitzt, nämlich der 1. Blitz wenn jemand bei Rot in die Kreuzng einfährt und der 2. um sicherzustellen, daß er auch darübergefahren ist. Steht beim 2. Fotot daß Fahrzeug immer noch so wie beim 1., dann wird der Verstoss nicht verfolgt.
Gruß
Es gibt hier verschiedene Meßmethoden. Eine mit einer Kontaktschleife und einer zeitlich gesteuerten Blitzauslöse, eine mit zwei Kontaktschleifen und der dementsprechenden Blitzauslöse. Auf dem ersten Foto wird das Fahrzeug, das Kennzeichen und der Fahrer dokumentiert, auf dem zweiten Foto wird bewiesen, daß das Fahrzeug definitiv in die Kreuzung eingefahren ist.
Martin, eine Kontaktschleife wird nicht durch Achsen sondern durch Metallkörper wie z.B. ein Motorblock oder ein Fahrzeugboden ausgelöst. Kommst Du mit einem 100% Kunststoffauto, kommst Du durch. Kommst Du mit einer verzinkten Großraummülltonne, wird geblitzt.
Grüße, Uli
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