Ein 65-jähriger Herr parkte tagsüber aus der Parkbucht einer Tiefgarage rückwärts aus und wartete auf das Eintreffen seiner Ehefrau um gemeinsam fort zu fahren. Am Abend kamen beide wieder zum Ausgangsort zurück. Dort erwartete sie ein fremder Mann und zeigte ihnen einen kleinen Zettel, auf dem ein anonymer Hinweis stand, dass besagter älterer Herr beim Ausparken gegen sein FZ geschrammt sei. Der ältere Herr erinnerte sich an nichts dergleichen und sagte dies dem anderen Herrn, er könne ja die Polizei holen. Dies geschah dann auch. Die Beamten stellten entsprechende Spuren beim Betrachten beider Fahrzeuge dann auch fest. Der vermeintliche Unfallverursacher meldete den Schaden seiner Versicherung. Er bekommt sodann ein Schreiben/Formular zu schriftl. Aussage in dem ihm der Tatvorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort/VU-Flucht vorgeworfen wird. Wie sollte er sich verhalten, wenn er keine RS-Versicherung hat bzw. auch kein Geld für einen RA? Was droht ihm
a)-schlimmstenfalls, b)-bestenfalls, c)-erfahrungsgemäß ?
Es ist ja auch möglich, dass alles inszeniert wurde...
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"Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen,wird am Ende beides verlieren.
(B. Franklin)"
Unfallflucht bzw. Parkflucht
Eine Unfallflucht setzt voraus, dass der Unfall auch bemerkt wurde oder hätte bemerkt werden müssen. Ist das nicht der Fall ist das Verfahren einzustellen.
Im Falle einer Verurteilung bzw. eines Strafbefehls hängt das Strafmass u.a. von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Als groben Richtwert würde ich bei einem Parkschaden mal mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 20-30 TS rechnen, wobei 1 TS 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Weiterhin gibt es 7 Punkte in Flensburg. Nicht ganz auszuschliessen aber, zumindest bei einem geringen Schaden eher unwahrscheinlich, wäre ein Fahrverbot von 1-3 Monaten.
Die Haftpflichtversicherung muss und wird den Schaden regulieren, ist im Falle einer Unfallflucht aber zum Regress bis zu 2500€ berechtigt. Selbst wenn der Schaden geringer ist wird der Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft. Bei einem geringen Schaden könnte also die Regulierung aus eigener Tasche sinnvoll sein.
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