Berufsunfähigkeitsversicherung Schweigepflichtentbindung

10. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)
Berufsunfähigkeitsversicherung Schweigepflichtentbindung

Hallo,

ich bin in der 1. Nachprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung und habe eine Schweigepflichtentbindung der Versicherung erhalten, die über mehrere Seiten geht. D.h. ich habe das ganze Theater des Leistungsantrags schon hinter mir.

Jetzt also 1. Nachprüfung in der ich u.a. eine Schweigepflichtentbindung abgeben soll.

Parallel soll ich schon mal einen Arztbericht (Fragebogen) an einen meiner Ärzte schicken. D.h. die Versicherung versucht doch hier schon Informationen zu erhalten, bevor ich der Versicherung überhaupt die Schweigepflichtentbindung zugesendet habe. Oder?

Die Versicherung weiß ja gar nicht ob ich der Schweigepflichtentbindung widerspreche. Ich weiß, das ich der Versicherung die Info so oder so geben muss, nur fällt mir das gerade "negativ" auf.

Jedenfalls geht es mir um die ganzen Zustimmungen die ich genehmigen soll. Die Schweigepflichtentbindung geht über mehrere Seiten und ich kann im Prinzip nur einwilligen und entbinden, außer an einer Stelle wird mir die Möglichkeit gegeben zu wählen zwischen

1) generelle Entbindung oder
2) Einzelfallentbindung.

Ich wähle 2).

Aber was ist mit den anderen Einwilligungen und Entbindungen zu denen ich nur einwilligen und entbinden kann?

3) generelle Datenerhebung, Speicherung und Nutzung der Daten.
4) Weitergabe der Daten an medizinische Gutachter und Rückversicherer
5) Weitergabe an ein HIS-System Hinweis- und Informationssystem
6) Weitergabe an Versicherungsvermittler.

Oder mache ich mir zu den Punkten 3-6 zu sehr Gedanken und ist alles halb so wild?

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Gruß und Danke
bankosi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von bankosi):
Die Versicherung weiß ja gar nicht ob ich der Schweigepflichtentbindung widerspreche.

Wenn man den Fragebogen hinsendet, ist das durchaus eine Schweigepflichtentbindung ...



Zitat (von bankosi):
Aber was ist mit den anderen Einwilligungen und Entbindungen zu denen ich nur einwilligen und entbinden kann?

Man überlegt, ob man einwilligt oder die Alternative wählt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man den Fragebogen hinsendet, ist das durchaus eine Schweigepflichtentbindung ...


Wie? Wenn ich den Fragebogen an den Arzt/Ärztin sende ist es bereits eine Schweigepflichtentbindung?

Zitat (von Harry van Sell):
Man überlegt, ob man einwilligt oder die Alternative wählt.


Bei Einwilligung und Entbindung? Was ist die Alternative bei 2x Ja?

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Gruß und Danke
bankosi

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von bankosi):
Wenn ich den Fragebogen an den Arzt/Ärztin sende ist es bereits eine Schweigepflichtentbindung?

Klar, was anderes sollte denn ein "füll aus und sende es der Versicherung" sein?
Natürlich nur bezogen auf die dort gestellten Fragen.



Zitat (von bankosi):
Bei Einwilligung und Entbindung? Was ist die Alternative bei 2x Ja?

2x nein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar, was anderes sollte denn ein "füll aus und sende es der Versicherung" sein?


Weiß ich nicht, deshalb die Frage bzw. die Vermutung "schneller an Infos kommen ohne Schweigepflichtentbindung".

Signatur:

Gruß und Danke
bankosi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Bankosi,

da Sie unbefristet Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beziehen, ist der VR (in der Regel jährlich) berechtigt, im Rahmen der Leistungsprüfung zu klären, ob die bedingungsgemäßen Voraussetzungen hierfür noch vorliegen.

Wie auch bei der Leistungsprüfung im Rahmen der Antragsstellung bestehen Obliegenheitspflichten bzw. Mitwirkungspflichten. Diese sind zum Teil in den Bedingungen geregelt. Die Anforderungen von aktuellen ärztlichen Stellungahmen, Befundberichten o.ä. ist daher nicht unüblich. Gleiches gilt für die Übersendung von Fragebögen (ggfs. sowohl an Sie als auch an die Ärzte). Dabei macht es tatsächlich oftmals kaum einen Unterscheid, ob Sie dem Versicherer erlauben, diese Informationen selbst einzuholen oder aber nur für den Einzelfall zustimmen (was etwas mehr Aufwand bedeutet und ggfs. länger dauert).
In beiden Fällen macht es aber Sinn, vorab mit den Ärzten zu sprechen und diese auf die Nachfrage des Versicherers vorzubereiten oder auch darum zu bitten, Ihnen die Stellungnahmen vorab zur Kenntnis zukommen zu lassen, bevor diese versandt werden.

Die reine Weiterleitung stellt keine Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht dar. Hier geht es zudem eher um die Frage, ob Sie den VR ermächtigen, die Informationen direkt anzufordern. Diese Erklärung (generelle Schweigepflichtentbindungserklärung) müssen Sie nicht abgeben.

Aus welchem Grund Sie einer Weitergabe an das HIS-Informationssystem oder an Versicherungsvermittler zustimmen sollten, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Im Zweifel würde ich diesen Passus einfach streichen und die Reaktion des VR abwarten.

Sollte hier tatsächlich eine Besserung Ihres Gesundheitszustands eingetreten sein können und damit ein Wegfall der Rentenleistungen denkbar sein, sollten Sie die angeforderten Informationen selbst beibringen.
Ansonsten erfolgt oftmals nach kurzer Überprüfung bereits die Mitteilung, dass die Leistungen weiterhin gewährt werden.
Sollte es jedoch zu einer Ablehnung kommen, sollten Sie sich fachlich vertreten lassen. Für den Fall, dass Sie noch nicht über eine RSV verfügen sollten, würde ich umgehend eine abschließen.

Viele Grüße
Birte Raguse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6856 Beiträge, 1579x hilfreich)

Zitat (von bankosi):
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man den Fragebogen hinsendet, ist das durchaus eine Schweigepflichtentbindung ...


Wie? Wenn ich den Fragebogen an den Arzt/Ärztin sende ist es bereits eine Schweigepflichtentbindung?

Nein.
Aber auf dem Fragebogen wird sich - mit hoher Wahrscheinlichkeit - ein Passus finden, der eine Schweigepflichtsentbindung enthält. Haben Sie sich den Fragebogen schon mal genau angeguckt?

Wenn da nichts zur Schweigepflichtsentbindung steht, wird der Arzt den Fragebogen ggf. ausgefüllt an den Patienten zurückgeben. Oder den Patienten darauf ansprechen.

Oder aber es gibt eine Bestimmung im SGB, den den Arzt berechtigt, der betreffenden Versicherung Auskunft zu erteilen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein.
Aber auf dem Fragebogen wird sich - mit hoher Wahrscheinlichkeit - ein Passus finden, der eine Schweigepflichtsentbindung enthält.


Kein Passus enthalten.

Signatur:

Gruß und Danke
bankosi

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bankosi
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 56x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwältin Birte Raguse):
Sollte es jedoch zu einer Ablehnung kommen, sollten Sie sich fachlich vertreten lassen. Für den Fall, dass Sie noch nicht über eine RSV verfügen sollten, würde ich umgehend eine abschließen.


Ich kann jedem der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, nur dazu raten ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Am besten eine die auch außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts abdeckt. Ich habe so einen Rechtsschutz, wo der Aufpreis mit außergerichtlicher Tätigkeit nur gering gewesen ist.

Warum rate ich dazu?

Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Alle gesundheitlichen Angaben wurden wahrheitsgemäß angegeben. Nach mehreren Jahren musste ich leider BU Leistungen beantragen.

Ich habe vorher keine Kenntnisse über BU Versicherungen gehabt und erst während des Leistungsantrag mitbekommen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen bei Leistungsanträgen vorgehen. Es muss nicht für alle Versicherer gelten, aber das Internet ist voll mit ähnlichen Infos/ Abläufen.

Als ich die BU Versicherung abgeschlossen habe, kam nach kurzer Zeit die Bestätigung der Antragsannahme. Mehrere Jahre habe ich Beiträge gezahlt und nie etwas von der Versicherung gehört.

Nach dem Leistungsantrag ging dann die Prüfung los. D.h. zuerst wurde mein Versicherungsantrag geprüft und das nach ca. 7 Jahren Beitragszahlungen! Ab Datum des Versicherungsantrags wurden 10 Jahre rückwirkend meine Gesundheitsdaten nach falschen/ verschwiegenen Angaben durchforstet!!!

Damals hatte ich der Versicherung blauäugig die volle Schweigepflichtentbindung erteilt. Damit wurden dann nicht alle Ärzte/ Versicherungen gleichzeitig angeschrieben, sondern nur nach und nach. Dazwischen lagen Monate in denen die Versicherung nichts unternommen hat.

Der zuständige Sachbearbeiter/-in war 2x im Jahr im Urlaub und hatte mir mitgeteilt, die Urlaubsvertretung würde sich um meine Sache kümmern. Natürlich ist nichts passiert, die Urlaubsvertretung antwortete auf meine Anfrage, so ein Leistungsantrag sei komplex und nur der zuständige Sachbearbeiter kann diesen korrekt weiterbearbeiten. Ich müsse also auf die Rückkehr der zuständigen Person warten. Als dieser aus dem Urlaub zurückgekehrt ist, musste natürlich alles was sich während des Urlaubs an Arbeit aufgestaut hatte der Reihenfolge und priorisiert abgearbeitet werden. Mein Leisungsantrag war dann nach 1-2 Monaten dran.

Nach dem die Verzögerungen dann durch waren, kam die finale Überprüfung dran und die ging zum externen Gutachter. Ergebnis war natürlich keine Berufsunfähigkeit.

Später wurde mir bekannt, dass BU Versicherungen gerne, als finale Möglichkeit einen Leistungsantrag abzulehnen, externe Gutachter beauftragen. Der Gutachter beisst natürlich nicht die Hand die ihn füttert. Vermutlich arbeitet der Gutachter immer wieder für die selbe Versicherung. Die Versicherung teilte mir noch mit, die würden ja gerne leisten, ABER der Gutachter ist anderer Meinung und wenn ich anderer Meinung wäre, könne ich doch einfach gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Da ich eine Rechtsschutz habe, konnte ich Fachanwälte beauftragen. Der Fall ging dann vor Gericht und ich gewann den Prozess. Insgesamt hat es ca. 5 Jahre! gedauert bis Zahlungen durch die BU Versicherung erfolgt sind.

Signatur:

Gruß und Danke
bankosi

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