Herr Z. hat sich von seiner Ehefrau getrennt und versucht nun, ihr auf jedwede Weise zu schaden.
Da Frau Z. kein Einkommen hatte, ausser 100€ BU-Rente, war das einst von ihr erworbene und bezahlte Kfz auf ihren Mann zugelassen. Nun zahlt Herr Z. keinen Unterhalt (trotz 2000€ Rente) und hat versucht, sich über eine Verlustmeldung die Papiere zu beschaffen, die seine Frau, als Eigentümerin, in Verwahrung hat.
Dort war das aber bekannt und so erreichte er gottlob nichts.
Nun hat er unter Lügen und Vorwänden erreicht, daß die Pflichtversicherung für ihr Kfz gekündigt wurde. Und will damit natürlich erreichen, daß das Kfz vom Amtswegen stillgelegt wird.
Das nun, wäre so, als würde das Amt für ihn die Schikane betreiben. Das ist eine Pflichtversicherung und der Betrag dafür Teil des gesetzlichen Unterhaltes, der ansonsten nicht bezahlt wird.
Wie kann Frau Z. nun bewirken, daß ihr Gatte zur Kasse gebeten wird und nicht ihr Auto stillgelegt? Die Nicht-Zahlung ist eine Ordnungswidrigkeit und eine Willkür, denn Geld hat er ja. Wird das Geld dann vonseiten der Behörde beigetrieben oder das Kfz stillgelegt? Was kann Frau Z. tun?
Kfz Versicherung für Ehepartner gekündigt
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitatdaß die Pflichtversicherung für ihr Kfz gekündigt wurde. :
Wer war denn der Versicherungsnehmer?
Zitatund der Betrag dafür Teil des gesetzlichen Unterhaltes :
Dann sollte Frau Z. sich mal zügig darum kümmern, das sie den Unterhalt bekommt, falls ihr denn welcher zustünde.
ZitatWie kann Frau Z. nun bewirken, daß ihr Gatte zur Kasse gebeten wird :
Sie könnte den Unterhalt von ihrem Ex gerichtsfest einfordern und eintreiben lassen, notfalls unter Zuhilfenahme eines Gerichtes.
ZitatDie Nicht-Zahlung ist eine Ordnungswidrigkeit :
Nicht mal im Ansatz.
ZitatWird das Geld dann vonseiten der Behörde beigetrieben :
Nö, die Behörde wird nur ein Bußgeld gegen Frau Z. verhängen und das Kfz stilllegen.
Frau Z. sollte im übrigen das Kfz schnellstens aus öffentlichem Verkehrsraum entfernen und abmelden oder eine neue Versicherung abschließen.
Zitatoder das Kfz stillgelegt? :
Richtig.
Das Kfz ist auf Herrn Z. angemeldet. Frau Z. gehört das Auto.
Es ist kein Geld da um Ummeldung und Versicherung zu bezahlen. Aber da herr Z. keinen Unterhalt zahlt, sollte das ja wohl nicht auch noch möglich sein.
Frau Z. sieht sich dem gerichtlichen Kampf nicht gewachsen. Herr Z. fährt auch vor Gericht im Scheidungsverfahren bereits die ganze Zeit lügenhafte Geschütze vor und lässt nichts unversucht ihr zu schaden. Damit hat er bereits das Gericht soweit beeinflusst, daß man ihr nicht mal glaubt und Frau Z. Herzproblme hat.
Ist einer gewieft und kann gut lügen, kann sich der andere nicht mehr wehren. Obwohl Frau Z. alle Behauptungen widerlegen könnte, glaubte man ihr nicht. Was soll sie noch machen?
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ZitatEs ist kein Geld da um Ummeldung und Versicherung zu bezahlen. Aber da herr Z. keinen Unterhalt zahlt, sollte das ja wohl nicht auch noch möglich sein. :
Irrelevant.
ZitatWas soll sie noch machen? :
Nun, da Frau Z. offenbar mit den Angelegenheiten überfordert ist, sollte schnellstens beim zuständigen Gericht eine Betreuung veranlasst werden.
Das kann im übrigen jeder, auch der Nachbar oder eine Bekannte, denn vermutlich wird Frau Z. auch das nicht schaffen.
Und für die rechtlichen Sachen, da wäre dann wohl ein Rechtsanwalt zu empfehlen.
ZitatDas Kfz ist auf Herrn Z. angemeldet. :
Vermutlich ist er auch Versicherungsnehmer, was ihn wiederum dazu berechtigte, die Versicherung zu kündigen.
ZitatEs ist kein Geld da um Ummeldung und Versicherung zu bezahlen. :
Wie gedenkt Frau Z. dann, das Auto zu unterhalten? Es kommen ja auch noch Steuern, Sprit und Instandhaltung/Reparaturen dazu...
ZitatWas soll sie noch machen? :
Aus dem Karussell aussteigen...zu solchen Spielchen gehören bekanntlich zwei.
ZitatDa Frau Z. kein Einkommen hatte, ausser 100€ BU-Rente, war das einst von ihr erworbene und bezahlte Kfz auf ihren Mann zugelassen. Nun zahlt Herr Z. keinen Unterhalt (trotz 2000€ Rente) und hat versucht, sich über eine Verlustmeldung die Papiere zu beschaffen, die seine Frau, als Eigentümerin, in Verwahrung hat. :
Dort war das aber bekannt und so erreichte er gottlob nichts.
Nun hat er unter Lügen und Vorwänden erreicht, daß die Pflichtversicherung für ihr Kfz gekündigt wurde.
Dafür braucht er keine Lügen, als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer kann er jederzeit die Versicherung kündigen und das Fahrzeug abmelden.
Wenn Frau Z Eigentümerin des Fahrzeugs ist, bleibt es ihr Eigentum, sie kann es dann selbst anmelden und versichern.
Zitat:Und will damit natürlich erreichen, daß das Kfz vom Amtswegen stillgelegt wird.
Das ist doch gar nicht nötig, Herr Z kann das auf seinen Namen angemeldete und von ihm versicherte Fahrzeug jederzeit stilllegen.
Zitat:Das nun, wäre so, als würde das Amt für ihn die Schikane betreiben. Das ist eine Pflichtversicherung und der Betrag dafür Teil des gesetzlichen Unterhaltes, der ansonsten nicht bezahlt wird.
Der Ehemann ist nicht verpflichtet, die Versicherung, Steuern usw. für das Kraftfahrzeug seiner Ehegattin zu zahlen.
Zitat:Wie kann Frau Z. nun bewirken, daß ihr Gatte zur Kasse gebeten wird und nicht ihr Auto stillgelegt?
Indem sie das Fahrzeug selbst anmeldet und versichert.
Zitat:Die Nicht-Zahlung ist eine Ordnungswidrigkeit
Nur wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wird.
Zitat:und eine Willkür, denn Geld hat er ja.
Daß er sein Geld nicht nach ihren Vorstellungen ausgibt ist noch lange keine "Willkür". Sondern sein gutes Recht.
Zitat:Wird das Geld dann vonseiten der Behörde beigetrieben oder das Kfz stillgelegt? Was kann Frau Z. tun?
Wenn Herr Z das Fahrzeug abmeldet und die Versicherung kündigt: zusehen, daß das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum steht, sondern auf Privatgelände.
Wenn Herr Z die Versicherung kündigt, aber das Fahrzeug nicht abmeldet, dann bekommt er den Ärger und ggf. ein Bußgeld, weil er ja der Fahrzeughalter ist.
Frau Z hat damit nichts zu tun.
Wenn Herr Z das Fahrzeug abmeldet (was er kann, da er ja der Halter ist und es irgendwann mal angemeldet hat) und die Versicherung kündigt, kann Frau Z gar nichts machen, außer eben zuzusehen, daß sie ihr Eigentum (das Fahrzeug ist ja laut EP ihr Eigentum) nicht unversichert im öffentlichen Verkehrsraum herumsteht. Es also irgendwo anders hinbringen.
Sinnvollerweise macht Frau Z das, bevor Herr Z die Versicherung gekündigt hat. Letztlich muss das aber Herr Z machen, weil er ja der Halter ist.
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