Nach Hagelschaden Versicherung besteht auf Werkstattbindung bei zuvor geleisteter Schadenszahlung

12. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
uncle24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Hagelschaden Versicherung besteht auf Werkstattbindung bei zuvor geleisteter Schadenszahlung

Hallo,
ich hatte vor 2 Jahren einen Hagelschaden. Es wurde ein Gutachten erstellt und basierend darauf wurde mir der Betrag ausgezahlt. Mein Vertrag enthält eine Werkstattbindung

Vor wenigen Wochen wollte ich das Auto reparieren lassen und habe daraufhin bei der Versicherung nachgefragt, ob die Werkstattbindung noch greift. Mir wurde gesagt, dass sie nicht mehr greift, da der Betrag bereits ausgezahlt wurde.
Kurz vor der Repartur war ich mit der Versicherung nochmals in Kontakt, da ich das Gutachten nochmals zugesandt haben wollte. Nach diesem Gespräch haben wir einen Rückruf erhalten, dass wir eine Werkstattbindung im Vertrag haben. Das Gespräch hatte meine Frau angenommen.
Da mir zuvor etwas anderes gesagt wurde, habe ich erneut bei der Versicherung angerufen und habe den Fall geschildert. Wieder wurde mir gesagt, dass die Werkstattbindung nicht mehr greift. Ich habe daraufhin um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage gebeten. Mir wurde gesagt, dass das von einer Kollegin gemacht wird und ich es per Mail erhalte.

Nun ist der Fall eingetreten, dass ich das Auto habe reparieren lassen, in der Werkstatt meiner Wahl, da ich 2x die Aussage bekommen habe, dass die Werkstattbindung nicht mehr greift. Da im Gutachten der Arbeitslohn sehr gering angesetzt wurde, waren die Kosten der Reparatur höher. Die Versicherung hat diese zusätzlichen Kosten bezahlt, allerdings nicht vollständig, da ich eine Werkstattbindung habe und ich diese nicht eingehalten habe.
Die von mir zuvor geforderte schriftliche Bestätigung habe ich nie erhalten. Bei der Versicherung ist nur protokolliert, dass mit meiner Frau gesprochen und auf die Werkstattbindung hingewiesen wurde. Meine beiden Anrufe und erhaltenen Aussagen sind nicht bei der Versicherung protokolliert. Bedeutet, die Versicherung will nicht zahlen.

Nun meine Frage. Ist es nach der Auszahlung der Gutachten-Schadenssumme so, dass dennoch die Werkstattbindung greift?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12744 Beiträge, 4598x hilfreich)

Zitat (von uncle24):
Nun meine Frage. Ist es nach der Auszahlung der Gutachten-Schadenssumme so, dass dennoch die Werkstattbindung greift?

Wenn man die Angelegenheit mit Logik und gesundem Menschenverstand betrachtet, kann die Antwort nur JA sein.

Ansonsten könnte man die Werkstattbindung ganz einfach umgehen, in dem vorher die fiktive Abrechnung gewählt wird. ;)

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9569 Beiträge, 2028x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn man die Angelegenheit mit Logik und gesundem Menschenverstand betrachtet, kann die Antwort nur JA sein.


Dem schliesse ich mich an

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#3
 Von 
uncle24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Antwort.

Verstehe ich und daher habe ich ja auch bei der Versicherung angerufen und nachgefragt. Dann muss ich wohl meiner Versicherung Inkompetenz "vorwerfen". Schließlich habe ich von 2 Personen gesagt bekommen Werkstattbindnug greift nicht mehr und 1 Person sagte mir sie greift.

Aber man kann die Werkstattbindung doch in einem solchen Fall auch umgehen. Die Versicherung zahlt mir z.B. 2000€ aus, ich lasse den Schaden irgendwo reparieren für genau diese 2000€. Dann denke ich nicht das sie die Versicherung darum kümmert, dass es eine von ihnen vorgegebene Werkstatt war. Der Schaden war auch 2 Jahre später noch genau das was im Gutachten aufgenommen war. Das Problem entsteht nur durch die viel zu niedrig angesetzten Lohnkosten.
Genau das wurde mir bei meinem ersten Anruf bei der Versicherung gesagt: In eignenen Worten "Für uns ist der Fall abgeschlossen, wir haben Ihnen die Schadenssumme bezahlt. Sie können hingehen wo sie wollen.".

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19899 Beiträge, 7225x hilfreich)

Zitat (von uncle24):
Versicherung Inkompetenz "vorwerfen"

Das bleibt dir unbenommen. Das Problem kenne ich aus dem Arbeitsrecht - da kann es auch vorkommen, dass die Personalabteilung mündlich Auskünfte gibt, die sich später nicht halten lassen - ist halt so eine Sache mit Adhoc-Ansagen.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12744 Beiträge, 4598x hilfreich)

Zitat (von uncle24):
Das Problem entsteht nur durch die viel zu niedrig angesetzten Lohnkosten.

Wohl eher darin, dass die Lohnkosten in der selbst gewählten Werkstatt deutlich teurer waren.
Auch sollte bedacht werden, dass das Gutachten 2 Jahre alt ist, ob das auf KFZ-Werkstätten ebenfalls zutrifft, keine Ahnung, aber in vielen Branchen haben sich die Stundensätze während der letzten 2 Jahre deutlich erhöht.

Ob und bis zu welchem Zeitpunkt eine Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver Schadensberechnung geltend gemacht werden kann, ist "umstritten" und meines Wissens nach nicht abschließend geklärt.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18147 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von uncle24):
Vor wenigen Wochen wollte ich das Auto reparieren lassen und habe daraufhin bei der Versicherung nachgefragt, ob die Werkstattbindung noch greift.
Was wolltest du reparieren lassen? Den alten Hagelschaden oder einen neuen Schaden?
Bei einem neuen Schaden greift natürlich die Werkstattbindung.
Die Regulierung des alten Schadens ist abgeschlossen. Was du mit dem erhaltenen Geld machst, das ist deine Angelegenheit. Es spielt keine Rolle wo du den Schaden reparieren lässt solange du kein Geld mehr von der Versicherung haben möchtest.
Aaaaaaber......:
Es besteht die Möglichkeit zuerst fiktiv abzurechnen und sich dann doch noch umzuentscheiden und den Schaden, mit Abrechnung über die Versicherung, beheben zu lassen. Das wurde bereits vom BGH, für den Fall eines gegnerischen Schadens im Haftpflichtfall, so geurteilt.

Auf die Situation hier gesehen würde natürlich die Werkstattbindung weiterhin bestehen.
Ich vermute, dass die Versicherung den letztgenannten Fall annimmt weil du das Gutachten noch einmal angefordert hast. Mir ist allerdings kein Urteil bekannt, welches sich diesbezüglich auf einen Kaskoschaden bezieht.

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#7
 Von 
uncle24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke zunächst mal an alle für die Kommentare, Hinweise und besonders die investierte Zeit

Zitat (von blaubär+):
Das bleibt dir unbenommen. Das Problem kenne ich aus dem Arbeitsrecht - da kann es auch vorkommen, dass die Personalabteilung mündlich Auskünfte gibt, die sich später nicht halten lassen - ist halt so eine Sache mit Adhoc-Ansagen.


Ja, richtig. Deshalb habe ich beim zweiten Mal auch um eine schriftliche Bestätigung gebeten. Ist natürlich mein Fehler, dass ich dann nicht mehr nachgehakt habe, als das Schreiben nicht kam. Ist eben komisch das diese Dinge nicht im Schadensprotokoll auftauchen, aber der Rückruf von der Versicherung bei dem sie noch mal auf die Werkstattbindung hinweisen schon. Vertrauen kann ich aber offensichtlich auf die Aussagen nicht und werde die Differenz nun zahlen müssen.
Ich kann das auch alles verstehen und das es die Bindung gibt ist für mich auch ok. Es ist aber nicht ok, dass ich mich nicht auf Aussagen von der Versicherung am Telefon verlassen kann und diese offensichtlich auch nicht beim Schaden protokolliert werden/wurden.

Zitat (von spatenklopper):
Wohl eher darin, dass die Lohnkosten in der selbst gewählten Werkstatt deutlich teurer waren.
Auch sollte bedacht werden, dass das Gutachten 2 Jahre alt ist, ob das auf KFZ-Werkstätten ebenfalls zutrifft, keine Ahnung, aber in vielen Branchen haben sich die Stundensätze während der letzten 2 Jahre deutlich erhöht.


Ja stimmt natürlich. Spielt sicherlich auch rein, dass es 2 Jahre her ist und vielleicht ist es auch die Hauptursache. Kann ich schlecht beurteilen, da ich die Lohnkosten von damals nicht kenne.

Zitat (von -Laie-):
Was wolltest du reparieren lassen? Den alten Hagelschaden oder einen neuen Schaden?
Bei einem neuen Schaden greift natürlich die Werkstattbindung.
Die Regulierung des alten Schadens ist abgeschlossen. Was du mit dem erhaltenen Geld machst, das ist deine Angelegenheit. Es spielt keine Rolle wo du den Schaden reparieren lässt solange du kein Geld mehr von der Versicherung haben möchtest.

Ich wollte den Hagelschaden von damals reparieren lassen. Die Versicherung hat mir damals, ohne das ich es gewünscht habe, das Geld basierend auf der Gutachterbewertung überwiesen. Da die von mir gewählte Werkstatt nach Werkstattbindung gefragt hat, habe ich bei der Versicherung nachgefragt und die Aussage erhalten, dass es für sie abgeschlossen ist und daher keine Bindung mehr besteht.
Wie gesagt sind die Lohnkosten nun höher als vom Gutachter angegeben, woraufhin die Werktstatt von der Versicherung das Geld haben wollte. Sie zahlen es nicht voll aus, eben wegen der nun doch bestehenden Werkstattbindung. Habe eben auf die Aussagen vertraut und das war der erste Fehler. Zweiter Fehler war, dass ich beim zweiten Mal bei dem ich die Aussage erhalten und nach schriftlicher Bestätigung gefragt habe, nicht noch mal angefragt habe nachdem nichts kam.

Tun kann ich wohl nichts, außer kündigen und mit allen Verträgen bei der Versicherung gehen. Wird sie aber sicherlich auch nicht stören.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18147 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von uncle24):
Wie gesagt sind die Lohnkosten nun höher als vom Gutachter angegeben, woraufhin die Werktstatt von der Versicherung das Geld haben wollte.
Aha, jetzt kommen sie, die "unwichtigen" Infos. Du möchtest jetzt also den Schaden über die Versicherung laufen lassen. In diesem Fall besteht natürlich eine Werkstattbindung. Ob du jetzt allerdings überhaupt noch einen Anspruch auf eine Versicherungsleistung hast, das ist fraglich. Die Umentscheidung sollte nämlich zeitnah nach der Regulierung erfolgen, hier sind allerdings bereits 2 Jahre vergangen. Wenn die Versicherung nachregulieren soll, dann besteht natürlich Werkstattbindung denn du möchtest ja wieder eine vertraglich vereinbarte Leistung abrufen. Selbst bei einem Anspruch auf Kostenübernahme der Werkstatt ist es immer noch fraglich ob die Versicherung die heutige Schadenhöhe überhaupt erstatten muss oder ob die damalige Schadenhöhe angenommen wird. In diesem Fall ginge es nämlich nur um die MwSt, die bei einer fiktiven Regulierung ja nicht anfällt.
Wenn du die Werkstatt aus deiner eigenen Tasche zahlen möchtest (Geld hast du ja bereits erhalten), dann spielt es halt keine Rolle ob eine Werkstattbindung besteht oder nicht, das wäre rein dein Privatvergnügen. Möchtest du noch eine Zahlung erhalten, dann greift die Werkstattbindung aber wieder.

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#9
 Von 
uncle24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn du die Werkstatt aus deiner eigenen Tasche zahlen möchtest (Geld hast du ja bereits erhalten), dann spielt es halt keine Rolle ob eine Werkstattbindung besteht oder nicht, das wäre rein dein Privatvergnügen. Möchtest du noch eine Zahlung erhalten, dann greift die Werkstattbindung aber wieder.

Hallo und danke für deine Antwort.
Es ist für mich auch ok, dass es die Bindung gibt und ich hätte mich auch daran gehalten. Allerdings wurde mir 2x Mal am Telefon gesagt, dass ich in diesem Fall keine Werkstattbindung mehr habe und allem Anschein nach wurden diese beiden Anrufe nicht protokolliert. Das ärgert mich einfach.

Ich habe zu Beginn an die Versicherung gewandt und nach der Werktstattbindung gefragt. Aussage es bestehe keine Bindung mehr (nicht bei der Versicherung protokolliert).
Meine Frau hat von der Versicherung später noch mal einen Anruf erhalten, in dem gesagt wurde, dass Werktstattbindung besteht (ist protokolliert).
Da ich nun zwei unterschiedliche Aussagen hatte, habe ich wieder bei der Versicherung angerufen und gesagt, dass meine Frau diese Aussage erhalten hat. Mir wurde gesagt, dass die vorherige Aussage mit Werkstattbindung nicht stimme und dass keine Werkstattbindung mehr besteht (wieder nicht protokolliert). Ich habe dann um eine schriftliche Bestätigung gebeten, die ich nicht erhalten habe.

Mich stört also nicht die Werkstattbindung, sondern, dass ich dieser Situation aus dem Weg gehen wollte und nun doch in der Situation bin, dass ich die Mehrkosten selbst tragen muss. Wie oft muss man nachfragen um sagen zu können welche ihrer Aussagen richtig ist? Vertrauen in Aussagen meiner Versicherung habe ich nun nicht mehr.

Meine Frage hier hat mehr darauf abgezielt, ob rechtlich irgendetwas möglich ist. Ist es nicht, wie ich nun weiß.

Zitat (von -Laie-):
Die Umentscheidung sollte nämlich zeitnah nach der Regulierung erfolgen, hier sind allerdings bereits 2 Jahre vergangen.

Man kann es vielleicht "Umentscheiden" nennen, aber ich habe damals auch nicht darum gebeten, dass mir die Versicherung das Geld auszahlt. Es wurde einfach gemacht und ich hätte vermutlich schon damals widersprechen müssen wenn ich das nicht wünsche.
Ich hatte in über 20 Jahren Autofahren erst einen weiteren Versicherungsfall und kenne mich einfach nicht gut aus - daher habe ich aber auch nachgefragt. Das fällt mir nun auf die Füße. Beim nächsten Mal weiß ich es besser :wink:

Nochmals danke für eure Antworten hier :smile:

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18147 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von uncle24):
Allerdings wurde mir 2x Mal am Telefon gesagt, dass ich in diesem Fall keine Werkstattbindung mehr habe
Meine Vermutung: Es ist so wie hier passiert, dass bei der Aussage, dass keine Werkstattbindung mehr bestünde, es der Gegenseite gar nicht klar war, dass du noch eine Versicherungsleistung würdest in Anspruch nehmen wollen. Wahrscheinlich dachte die Gegenseite: " Was du mit deinem Geld machst ist deine Angelegenheit"
Auch hier hast du ja erst in Post 7 mitgeteilt, dass die Versicherung noch mehr leisten soll als diese es bisher bereits getan hat.
Das was du dir denkst und was dein Gegenüber versteht, das können völlig unterschiedliche Dinge sein.

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