Hallo in die Runde,
ich habe zum August 2022 eine KFZ-Versicherung für meinen Nachbarn abgeschlossen.
Ich selbst habe keinen Führerschein, der zugelassene Halter und eingetragener Fahrer ist mein Nachbar.
Weil es über das Online-Formular hakelig war, habe ich die Versicherung telefonisch abgeschlossen.
Die Versicherungsgesellschaft hatte Kenntis darüber, dass ich selbst keinen FS habe und wies noch darauf hin, dass dadurch die schlechteste Schadensfreiheitsklasse entstehen würde, was für uns ok war.
Beiträge wurden immer pünktlich bezahlt, bis Ende April wurde der Wagen unfallfrei gefahren.
Dann hat mein Nachbar im April 2023 das Fahrzeug gewechselt und ich habe bei der Gesellschaft einen neuen Vertrag angefordert. Der neue Wagen wurde mit der EVB angemeldet, dann hab ich auf das neue Angebot gewartet (es war zu Beginn unklar, ob das Auto als LKW oder Wohnmobil angemeldet wird). Nach 2 telefonischen Nachfragen bekam ich gestern die Auskunft, man könne das Auto so nicht versichern, da ich keinen FS hätte.
Es hätte mit der gesetzlichen Anzeigepflicht zu tun, die im System verknüpft wird und dementsprechend das Datum des Erwerbs des FS eingetragen werden müsste (beim Altvertrag wurde damals das tagesaktuelle Datum genommen). Gleichzeitig widerspräche es den Nutzungsbedingungen der Gesellschaft, das Personen ohne FS eine KFZ-Versicherung abschließen können (davon hab ich in den AGB bislang noch nichts gelesen).
Nun stellt sich mir die Frage: entweder durfte die Gesellschaft keinen Vertrag mit mir schließen, weil dieser nach deren Nutzungsbedingen ungültig war und dann hätten sie 9 Monate unberechtigt Beiträge bezogen oder sie durfte es eben doch und der Vertrag war gültig und es spräche nichts gegen eine neue Versicherung.
Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?
Vielen Dank schon mal für eure Meinung.
Recht auf Erstattung Beiträge bzw Weiterversicherung
25. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 25. Mai 2023 | 13:35
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 4x hilfreich)
Recht auf Erstattung Beiträge bzw Weiterversicherung
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#1
Antwort vom 25. Mai 2023 | 14:47
Von
Status: Philosoph (13088 Beiträge, 4248x hilfreich)
Hallo,
Die Versicherung ist überhaupt nicht verpflichtet mit dir einen Vertrag zu schließen, und daher darf sie auch fast beliebige Bedingungen festlegen (nur diskriminieren darf sie nicht).Zitat:Gleichzeitig widerspräche es den Nutzungsbedingungen der Gesellschaft, das Personen ohne FS eine KFZ-Versicherung abschließen können
Was für eine Anzeigepflicht soll das denn sein, in der Angaben zur Fahrerlaubnis des Halters gemacht werden müssen?Zitat:Es hätte mit der gesetzlichen Anzeigepflicht zu tun, die im System verknüpft wird und dementsprechend das Datum des Erwerbs des FS eingetragen werden müsste
Gesetzlich muss der Halter gar keine Fahrerlaubnis haben.
Und du meinst, die Beiträge müssten dann erstattet werden? Wie gedenkst du denn, im Gegenzug die Versicherungsleistung zurückzugeben?Zitat:und dann hätten sie 9 Monate unberechtigt Beiträge bezogen
Sorry, aber für die Zeit der Zulassung schuldest du grundsätzlich die Beiträge, sogar aktuell für das neue Fahrzeug.
Sie durften es ziemlich sicher, die eigenen Bedingungen sind doch kein Gesetz.Zitat:oder sie durfte es eben doch und der Vertrag war gültig und es spräche nichts gegen eine neue Versicherung.
Und ja, es spricht vielleicht nichts dagegen, aber trotzdem kann sie dich ablehnen (s.o.).
Such dir eine andere Versicherung, es gibt doch sehr viele.
Warum schließt er eigentlich den Vertrag nicht selber?Zitat:ich habe zum August 2022 eine KFZ-Versicherung für meinen Nachbarn abgeschlossen.
Üblicherweise sind die Prozente der Grund, aber das scheidet bei euch ja aus.
Stefan
#2
Antwort vom 25. Mai 2023 | 15:24
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo Stefan,
ich bin nicht der Halter des Fahrzeuges, nur der Versicherungsnehmer.
Naja, mein Gedanke, als die Aussage von der Gesellschaft kam, der Altvertrag hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, war, dass dann ja auch kein Versicherungsschutz bestanden hat. Ergo dass sicherlich die Gebühr für die EVB zur Anmeldung, aber eben nicht die 9 Monatsbeiträge.
Man kann doch schlecht eine Leistung ablehnen, aber trotzdem Geld für die abgelehnte Leistung verlangen.
Bei meinem Nachbarn ist eine eine Bonitätsfrage, er müsste den gesamten Jahresbeitrag auf einmal zahlen.
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#3
Antwort vom 25. Mai 2023 | 20:35
Von
Status: Philosoph (13088 Beiträge, 4248x hilfreich)
Hallo,
Ja, war mir klar. Die Frage war, warum du die Versicherung abschließt und nicht der Halter/Eigentümer. Spielt aber rechtlich keine Rolle, interessierte mich nur.Zitat:ich bin nicht der Halter des Fahrzeuges, nur der Versicherungsnehmer.
Das stimmt aber nicht. Erstens ist die Versicherung den Vertrag eingegangen, ohne dass du falsche Angaben gemacht hast. Und zweitens ist die KFZ-Haftpflicht* eine Pflichtversicherung, da ist es praktisch nicht möglich, unbemerkt nicht versichert zu sein.Zitat:dass dann ja auch kein Versicherungsschutz bestanden hat.
*ich gehe immer in erster Linie von Haftpflicht aus, bei Kasko kann es manchmal etwas anders sein
Das ist ja auch nicht der Fall, der alte Vertrag wurde ja nicht abgelehnt.Zitat:Man kann doch schlecht eine Leistung ablehnen, aber trotzdem Geld für die abgelehnte Leistung verlangen.
Und deshalb kann er die Versicherung nicht selber abschließen?Zitat:Bei meinem Nachbarn ist eine eine Bonitätsfrage, er müsste den gesamten Jahresbeitrag auf einmal zahlen.
Bezahlen könntest übrigens trotzdem du, der Versicherung ist egal, wer den Beitrag überweist.
Stefan
#4
Antwort vom 26. Mai 2023 | 01:06
Von
Status: Unbeschreiblich (111149 Beiträge, 38552x hilfreich)
ZitatLiege ich mit dieser Einschätzung richtig? :
Nö ... im Gegenteil ...
Zitatund dann hätten sie 9 Monate unberechtigt Beiträge bezogen :
Wie kommt man dann auf diese merkwürdige Theorie?
Die Versicherung hat doch die Versicherung gestellt, also sind die denknotwendiegerweise nicht unberechtigt Beiträge bezogen worden.
Zitatund es spräche nichts gegen eine neue Versicherung. :
Ganz offenbar spricht da etwas gegen ... es fehlt die Bereitschaft der Versicherung.
Und da hier wohl kein Kontrahierungszwang besteht, wird man sich eine neue Versicherung suchen müssen.
ZitatMan kann doch schlecht eine Leistung ablehnen, aber trotzdem Geld für die abgelehnte Leistung verlangen. :
Zum einen ist das durchaus möglich, zum anderen ist da hier ja nicht der Fall.
ZitatWas für eine Anzeigepflicht soll das denn sein, in der Angaben zur Fahrerlaubnis des Halters gemacht werden müssen? :
Mal abgesehen davon das man den Sachverhalt offenbar (mal wieder) nicht verstanden hat, vermute ich mal, das die Versicherung hier
ZitatEs hätte mit der gesetzlichen Anzeigepflicht zu tun, die im System verknüpft wird und dementsprechend das Datum des Erwerbs des FS eingetragen werden müsste :
Bezug auf § 19 VVG nimmt ...
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