Recht auf Erstattung Beiträge bzw Weiterversicherung

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Balindys
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)
Recht auf Erstattung Beiträge bzw Weiterversicherung

Hallo in die Runde,

ich habe zum August 2022 eine KFZ-Versicherung für meinen Nachbarn abgeschlossen.
Ich selbst habe keinen Führerschein, der zugelassene Halter und eingetragener Fahrer ist mein Nachbar.
Weil es über das Online-Formular hakelig war, habe ich die Versicherung telefonisch abgeschlossen.
Die Versicherungsgesellschaft hatte Kenntis darüber, dass ich selbst keinen FS habe und wies noch darauf hin, dass dadurch die schlechteste Schadensfreiheitsklasse entstehen würde, was für uns ok war.
Beiträge wurden immer pünktlich bezahlt, bis Ende April wurde der Wagen unfallfrei gefahren.

Dann hat mein Nachbar im April 2023 das Fahrzeug gewechselt und ich habe bei der Gesellschaft einen neuen Vertrag angefordert. Der neue Wagen wurde mit der EVB angemeldet, dann hab ich auf das neue Angebot gewartet (es war zu Beginn unklar, ob das Auto als LKW oder Wohnmobil angemeldet wird). Nach 2 telefonischen Nachfragen bekam ich gestern die Auskunft, man könne das Auto so nicht versichern, da ich keinen FS hätte.

Es hätte mit der gesetzlichen Anzeigepflicht zu tun, die im System verknüpft wird und dementsprechend das Datum des Erwerbs des FS eingetragen werden müsste (beim Altvertrag wurde damals das tagesaktuelle Datum genommen). Gleichzeitig widerspräche es den Nutzungsbedingungen der Gesellschaft, das Personen ohne FS eine KFZ-Versicherung abschließen können (davon hab ich in den AGB bislang noch nichts gelesen).

Nun stellt sich mir die Frage: entweder durfte die Gesellschaft keinen Vertrag mit mir schließen, weil dieser nach deren Nutzungsbedingen ungültig war und dann hätten sie 9 Monate unberechtigt Beiträge bezogen oder sie durfte es eben doch und der Vertrag war gültig und es spräche nichts gegen eine neue Versicherung.

Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Vielen Dank schon mal für eure Meinung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13088 Beiträge, 4248x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gleichzeitig widerspräche es den Nutzungsbedingungen der Gesellschaft, das Personen ohne FS eine KFZ-Versicherung abschließen können
Die Versicherung ist überhaupt nicht verpflichtet mit dir einen Vertrag zu schließen, und daher darf sie auch fast beliebige Bedingungen festlegen (nur diskriminieren darf sie nicht).

Zitat:
Es hätte mit der gesetzlichen Anzeigepflicht zu tun, die im System verknüpft wird und dementsprechend das Datum des Erwerbs des FS eingetragen werden müsste
Was für eine Anzeigepflicht soll das denn sein, in der Angaben zur Fahrerlaubnis des Halters gemacht werden müssen?
Gesetzlich muss der Halter gar keine Fahrerlaubnis haben.

Zitat:
und dann hätten sie 9 Monate unberechtigt Beiträge bezogen
Und du meinst, die Beiträge müssten dann erstattet werden? Wie gedenkst du denn, im Gegenzug die Versicherungsleistung zurückzugeben?
Sorry, aber für die Zeit der Zulassung schuldest du grundsätzlich die Beiträge, sogar aktuell für das neue Fahrzeug.

Zitat:
oder sie durfte es eben doch und der Vertrag war gültig und es spräche nichts gegen eine neue Versicherung.
Sie durften es ziemlich sicher, die eigenen Bedingungen sind doch kein Gesetz.
Und ja, es spricht vielleicht nichts dagegen, aber trotzdem kann sie dich ablehnen (s.o.).

Such dir eine andere Versicherung, es gibt doch sehr viele.

Zitat:
ich habe zum August 2022 eine KFZ-Versicherung für meinen Nachbarn abgeschlossen.
Warum schließt er eigentlich den Vertrag nicht selber?
Üblicherweise sind die Prozente der Grund, aber das scheidet bei euch ja aus.

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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#2
 Von 
Balindys
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Stefan,

ich bin nicht der Halter des Fahrzeuges, nur der Versicherungsnehmer.

Naja, mein Gedanke, als die Aussage von der Gesellschaft kam, der Altvertrag hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, war, dass dann ja auch kein Versicherungsschutz bestanden hat. Ergo dass sicherlich die Gebühr für die EVB zur Anmeldung, aber eben nicht die 9 Monatsbeiträge.

Man kann doch schlecht eine Leistung ablehnen, aber trotzdem Geld für die abgelehnte Leistung verlangen.

Bei meinem Nachbarn ist eine eine Bonitätsfrage, er müsste den gesamten Jahresbeitrag auf einmal zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13088 Beiträge, 4248x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ich bin nicht der Halter des Fahrzeuges, nur der Versicherungsnehmer.
Ja, war mir klar. Die Frage war, warum du die Versicherung abschließt und nicht der Halter/Eigentümer. Spielt aber rechtlich keine Rolle, interessierte mich nur.

Zitat:
dass dann ja auch kein Versicherungsschutz bestanden hat.
Das stimmt aber nicht. Erstens ist die Versicherung den Vertrag eingegangen, ohne dass du falsche Angaben gemacht hast. Und zweitens ist die KFZ-Haftpflicht* eine Pflichtversicherung, da ist es praktisch nicht möglich, unbemerkt nicht versichert zu sein.

*ich gehe immer in erster Linie von Haftpflicht aus, bei Kasko kann es manchmal etwas anders sein

Zitat:
Man kann doch schlecht eine Leistung ablehnen, aber trotzdem Geld für die abgelehnte Leistung verlangen.
Das ist ja auch nicht der Fall, der alte Vertrag wurde ja nicht abgelehnt.

Zitat:
Bei meinem Nachbarn ist eine eine Bonitätsfrage, er müsste den gesamten Jahresbeitrag auf einmal zahlen.
Und deshalb kann er die Versicherung nicht selber abschließen?
Bezahlen könntest übrigens trotzdem du, der Versicherung ist egal, wer den Beitrag überweist.

Stefan

Signatur:

PS: Trolle sind bei mir gesperrt, entsprechende Beiträge kann ich daher weder sehen noch beantworten

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111149 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von Balindys):
Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Nö ... im Gegenteil ...



Zitat (von Balindys):
und dann hätten sie 9 Monate unberechtigt Beiträge bezogen

Wie kommt man dann auf diese merkwürdige Theorie?
Die Versicherung hat doch die Versicherung gestellt, also sind die denknotwendiegerweise nicht unberechtigt Beiträge bezogen worden.



Zitat (von Balindys):
und es spräche nichts gegen eine neue Versicherung.

Ganz offenbar spricht da etwas gegen ... es fehlt die Bereitschaft der Versicherung.
Und da hier wohl kein Kontrahierungszwang besteht, wird man sich eine neue Versicherung suchen müssen.



Zitat (von Balindys):
Man kann doch schlecht eine Leistung ablehnen, aber trotzdem Geld für die abgelehnte Leistung verlangen.

Zum einen ist das durchaus möglich, zum anderen ist da hier ja nicht der Fall.



Zitat (von reckoner):
Was für eine Anzeigepflicht soll das denn sein, in der Angaben zur Fahrerlaubnis des Halters gemacht werden müssen?

Mal abgesehen davon das man den Sachverhalt offenbar (mal wieder) nicht verstanden hat, vermute ich mal, das die Versicherung hier
Zitat (von Balindys):
Es hätte mit der gesetzlichen Anzeigepflicht zu tun, die im System verknüpft wird und dementsprechend das Datum des Erwerbs des FS eingetragen werden müsste

Bezug auf § 19 VVG nimmt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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