Sturmschaden auf Kostenvoranschlag abrechnen

26. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Sturmschaden auf Kostenvoranschlag abrechnen

A erleidet aufgrund eines Sturms, Schäden am Haus.

A legt über die (fiktive) Schadensbehebung einen Kostenvoranschlag der Versicherung vor.

Die Versicherung zieht 30 % der Nettosumme ab.

Ist das zulässig ?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

Jep.

Grundsätzlich ist die fiktive Abrechnung bei einer Gebäudeversicherung gar nicht möglich/vorgesehen.

Sollte die AVB dies dennoch zulassen oder ein Wiederaufbau nicht möglich sein erfolgt die Abrechnung nicht auf Neuwert- sondern auf Zeitwertbasis.

Gruß
Mike

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