A erleidet aufgrund eines Sturms, Schäden am Haus.
A legt über die (fiktive) Schadensbehebung einen Kostenvoranschlag der Versicherung vor.
Die Versicherung zieht 30 % der Nettosumme ab.
Ist das zulässig ?
Sturmschaden auf Kostenvoranschlag abrechnen
26. August 2008
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Frage vom 26. August 2008 | 11:01
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 29x hilfreich)
Sturmschaden auf Kostenvoranschlag abrechnen
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 26. August 2008 | 12:54
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
Jep.
Grundsätzlich ist die fiktive Abrechnung bei einer Gebäudeversicherung gar nicht möglich/vorgesehen.
Sollte die AVB dies dennoch zulassen oder ein Wiederaufbau nicht möglich sein erfolgt die Abrechnung nicht auf Neuwert- sondern auf Zeitwertbasis.
Gruß
Mike
Und jetzt?
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