Hallo Zusammen,
vor 13 Tagen haben wir einen Unfall mit deutscher Post. Die Polizei war vor Ort und der Verursacher wurde laut Polizei der Fahrer der deutschen Post. Wir haben unten zittierten Brief von Deutsche Post erhalten.
Wir haben einen Prüfsachverständiger von Dekra eingeschaltet und der Schaden beträgt 10t€.
Leider meldet sich niemand von der Versicherungsstelle und hat sich angeblich der Ansprechpartner geändert.
Wir können niemanden erreichen und der Sachverhalt ist nicht geklärt.
Wir haben kein Auto und wissen wir nicht, wie wir das Geld von der Versicherungsfirma bekommen können.
Laut Zentrale, wer der Verursacher ist, ist nicht noch geklärt und das Schreiben deutet nicht hinzu, was dem Gutachter die Aussage sehr verwundert hat.
Zitat:Schadennummer xx
unsere Kraftfahrzeuge sind bei der HDI Global SE* haftpflichtversichert.
Wir haben die Schadenregulierung aufgenommen.
Bitte führen Sie den weiteren Schriftwechsel ausschließlich mit uns. Zur Vermeidung von Verzö-
gerungen geben Sie bei Anrufen und Schreiben bitte immer unsere oben genannte Schadennum-
mer an.
Bitte teilen Sie uns die Unfallkosten mit und fügen Sie die entsprechenden Belege und auch Scha-
denfotos bei. Wir werden dann die Zahlung des begründeten Ersatzbetrages durch unsere Buch-
haltung veranlassen, bzw. zu Ihrer Ersatzforderung Stellung nehmen.
Bei umfangreicheren Schäden ist evtl. eine Besichtigung durch einen Sachverständigen erforder-
lich. Informieren Sie uns deshalb bitte vor Erteilung eines Reparaturauftrages über die voraussicht-
liche Schadenhöhe.
Wir bieten Ihnen auch gerne unseren Werkstattservice an. Dieser umfasst folgende Leistungen:
- Beauftragung einer Fachwerkstatt in Ihrer Nähe, die Ihr Fahrzeug repariert
- Vermittlungsservice innerhalb einer Stunde
- kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
- Hol- und Bringservice
- Fahrzeuginnen- und Außenreinigung
- 6 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie
- kostenlose Erstellung eines Kostenvoranschlags – eine andernorts hierfür anfallende Gebühr ist
nicht in jedem Fall erstattungsfähig