Hallo,
das neue Jahr beginnt bei mir nicht besonders gut, erst eine Kontopfändung und dann noch ein paar andere Rückforderugen, nun zum Sachverhalt:
Bei der Gothaer Versicherung habe ich am 26.05.2019 !!! eine Versicherung beantragt, ich betone BEANTRAGT.
Nach rund 14 Tagen habe ich keine Antwort auf meine E-Mail erhalten, auch nicht auf mein Fax haben sie reagiert.
Ich bin also davon ausgegangen, dass keine Versicherung zustande gekommen ist.
Nach dem Absenden des Antrages zur Versicherung, kam die Meldung nach erfolgreicher Prüfung ihrer Angaben erhalten sie die Verischerungsbestätigung.
Nun ist es Ende August und ich erhalte folgende E-Mail:
Sehr geehrter Herr XXXXXX.
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.06.2019.
Wir haben den Vorgang jetzt langfristig unter Termin gehalten.
Bis heute können wir keine Zulassung des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen
******* und FIN *************** feststellen.
Es wurde keine elektronische Versicherungsbestätigung der Gothaer
hierfür ausgegeben und verwendet.
Bitte informieren Sie uns über den Sachstand.
Sofern ein Versichererwechsel vorliegt, geben Sie uns bitte die
Vorversicherung und die dortige Vertragsnummer bekannt.
Im diesem Fall hätte das Straßenverkehrsamt aber längst den fehlenden
Nachweis von Versicherungsschutz bei Ihnen angenmahnt, da von uns keine
Deckungsbestätigung erteilt wurde.
Daher nehmen wir nicht an, dass ein Versichererwechsel vorliegt.
Sollten wir bis zum 12.9. nichts von Ihnen hören werden wir den Vorgang
schließen.
+++++++
Die Versicherung hatte mir im Juni keine Bestätigung ausgestellt, und die Versicherung hat mir auch nicht abgesagt, ich bin aber davon ausgegangen dass keine Versicherung zustande gekommen ist.
Das Auto habe ich problemlos woanders versichert, eine Meldung über eine doppelte Versicherung habe nicht erhalten.
Im September 19 erhielt ich dann den Versicherungsschein, sowie eine Rechnung rückwirkend vom 01.06. - 01.10.2019
Im Oktober 19 habe ich eine Lastschrift der Gothaer dann zurückgebucht, weil ich weiterhin der Meinung war kein Kunde dort zu sein, ich bin der Meinung die Gothaer hat unberechtigt abgebucht ohne gültiges Sepa-Mandat.
Danach habe ich mich um dieses Konto nicht mehr gekümmert weil, ich ein anderes eröffnet habe.
Die Gothaer hat dann den per Lastschrift abgebuchten Betrag wieder erstattet, die Lastschrift wurde erst erfolgreich gebucht dann von mir storniert weil, ich woanders versichert war.
Das Geld habe ich nicht ausgegeben oder ähnliches vielmehr wurde es von anderen Lastschriften aufgefressen, das ich hier unberechtigt Bereichert wurde ist mir denke ich bewusst, oder nicht?
Der Anwalt (Brinkmann aus Köln) fordert nun das doppelte ein, ich habe heute Post bekommen, dort macht er die Prämie geltend sowie eine unberechtigte Bereicherung.
Ich bin der Meinung es ist kein Vertrag zu Stande gekommen aus folgenden Gründen:
- Keine Versicherungsbestätigung erhalten (Versicherung Beantragt am 26.05.19 Schein am 11.09.19 erhalten)
- Vertrag widerrufen nach Erhalt des Scheines
- Zu keinem Zeitpunkt konnte ich sicherstellten, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist E-Mails und Faxnachrichten wurden nicht beantwortet
Mein vorgehen wäre wie folgt:
Das überwiesene Geld der Versicherung erstatten und fertig, oder wie seht ihr es?
Somit bin ich nicht bereichert.
Das Konto worauf das Geld kam ist im übrigen nicht mehr aktiv, ich habe die Buchungen nur auf dem Abschlusskontoauszug gesehen, sowie ein paar Lastschriften die das überwiesene Geld dann aufgefressen haben.
War ich versichert?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Also Sie haben unberechtigt Geld von der Versicherung erhalten und nicht wieder zurück überwiesen?
In diesem Fall waren Sie ungerechtfertigt bereichert - daß Sie Ihr Konto nicht im Blick haben, ist Ihr Problem und kein Entlastungsgrund. Ebenfalls nicht, wenn das Geld "von anderen Lastschriften aufgefressen" wurde.
Ein ungenutztes Konto sollte man schon aus Sicherheitsgründen schließen - wenn damit Schindluder getrieben wird, können Sie sich auch nicht damit herausreden, dass sie das Konto nicht im Blick hatten oder sich nicht drum gekümmert haben.
Moin,
danke für die Antwort.
Das Konto war bei der Bank gekündigt, zum 01.11.2019 (Kündigungsfrist 1 Monat) was hätte ich noch tun sollen?
Die Bereicherung streite ich nicht ab, mir geht es um die ungerechtfertigten Kosten die der Anwalt der Gegenseite geltend macht.
Aus meiner Sicht geht es hier NUR um die Bereicherung, da ich der Versicherung per Fax gekündigt habe, nach Ausstellung des Versicherungsscheines, am 26.05. beantragt am 11.09.2019 ausgestellt.
Habe den Anwalt erneut geschrieben, dass er MAXIMAL den Betrag der Bereicherung erhält, ggf. angefallene Mahnkosten ebenfalls nicht.
Die Bereicherung wurde nicht angemahnt nur die Summe aus dem Vertrag.
Habe mich auf §§ 150 BGB Absatz 1 und 2 sowie 146 berufen, die Annahme zu meinem Antrag vom 26.05.2019 erfolgte erst am 11.09.2019 somit kann man hier nicht von "rechtzeitig" sprechen, und somit entfällt aus meiner Sicht auch die rückwirkende Versicherungsprämie.
Die "Urkunde" nach §3 VVG habe ich außerdem auch erst am 11.09.2019 erhalten, auf mein verlangen (zahlreiche Mails,Fax und Telefonate) haben sie nicht reagiert, somit kann ich auch hier davon ausgehen das keine Versicherung bestand.
Kann man es so durchgehen lassen wie ich argumentiert habe oder ist es völlig an der Thematik vorbei?
Somit steht nur noch der Betrag der Bereicherung im Raum.
-- Editiert von Gönnjamin am 30.01.2020 02:09
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Was stand denn im Versicherungsschein? Was wurde versichert?ZitatIm September 19 erhielt ich dann den Versicherungsschein, sowie eine Rechnung rückwirkend vom 01.06. - 01.10.2019 :
Mit welcher evb Nummer hast du das Auto angemeldet.?
Mit der von der Gothaer?
ZitatMit welcher evb Nummer hast du das Auto angemeldet.? :
Mit der von der Gothaer?
Mit gar keiner.
Das Auto war auf meine Schwägerin zugelassen, sie hat mir das Auto zur Nutzung überlassen ich sollte es lediglich selbst versichern.
Der Gothaer wurde dies so mitgeteilt, und die Gothaer hat nicht reagiert.
Zitat:Was stand denn im Versicherungsschein? Was wurde versichert?ZitatIm September 19 erhielt ich dann den Versicherungsschein, sowie eine Rechnung rückwirkend vom 01.06. - 01.10.2019 :
Es wurde ein Antrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung gestellt, dieser wurde erst im September bestätigt.
Versichert wurde laut Auszug aus dem Versicherungsschein:
Versicherte Leistungen
Versicherungsumfang/Selbstbeteiligung
Haftpflichtversicherung: 100.000.000 EUR pauschal, bei Personenschäden begrenzt auf 15.000.000 EUR
je getötete/verletztePerson
Kfz-Umweltschadenversicherungmit einer
Deckungssumme von 5.000.000 EUR je
Versicherungsfall
Autoschutzbrief
jeweils als rechtlich selbständige Verträge
+++++++
Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen
einschließlichder Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren
Informationen nach S 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in
Verbindung mit den SS 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese
Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer
Pflichtengemäß S 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchsin Verbindung
mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.
Der Widerru! ist zu richten an: Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee
1, 50969 Köln.
++++++
Somit dürfte mein Widerruf gültig sein.
++
Am 05.06.2019 erhielt ich außerdem eine Mail ob ein Wechsel der Versicherung stattgefunden hat, wenn ich diese nicht bis zum 11.09. bestätige, wird man den Vorgang schließen, keine Rückmeldung also liest es sich für mich so dass noch gar keine Versicherung stattgefunden hat oder sich maximal etwas anbahnt.
-- Editiert von Gönnjamin am 30.01.2020 13:28
Hier fehlen doch ganz viele Informationen und der Ablauf ist auch widersprüchlich.
- Wieso hat die Gothaer den Betrag wieder auf Ihr Konto erstattet?
- Was genau steht im Schreiben der Anwälte?
- Der Versicherungsschein sollte doch wohl auch das versicherte Objekt, sprich: das Kfz-Kennzeichen beinhalten.
- Laut Ihrer Aussage haben Sie nur nach einer "Kfz-Haftpflicht" angefragt. Im Vers-Schein ist aber außerdem eine Umweltschadenversicherung und ein Autoschutzbrief aufgeführt. Was genau haben Sie also beantragt?
- Das Auto war auf Ihre Schwägerin zugelassen. Es wurde also nicht umgemeldet. Das Fahrzeug war also versichert (sonst wäre es nicht mehr zugelassen gewesen). Wie konnten Sie dann einen Wechsel des Versicherers durchführen?
Soweit mir bekannt, kann die Vers. in folgenden Fällen gewechselt werden:
- Verkauf / Ummeldung des Fahrzeugs (bei einer Ummeldung wird die eVB der neuen Versicherung benötigt, die alte Versicherung wird von der Zulassungsstelle informiert)
- Stilliegung/ Abmeldung des Fahrzeugs (die alte Versicherung wird von der Zulassungsstelle informiert)
- Verkauf / Abmeldung und Anmeldung des Fahrzeugs (bei einer Anmeldung wird die eVB der neuen Versicherung benötigt, die alte Versicherung wird von der Zulassungsstelle bei Abmeldung informiert)
- Kündigung der alten Versicherung zum Jahreswechsel (alte Versicherung informiert die Zulassungsstelle über auslaufenden Versicherungsschutz, neue Versicherung informiert via Kennzeichen die Zulassungsstelle über neuen Versicherungsschutz)
Passt hier alles nicht.
Unter den von guy genannten Gesichtspunkten, die mir ebenfalls nur so bekannt sind kann man Ihre Frage nur so beantworten:
ZitatWar ich versichert? :
Ja, aber nie bei der Gothar.
Aber das ist meiner Ansicht nach erstmal nur ein Teil des "Problems".
Berechtigte und wichtige Frage unter dem Aspekt, dass Sie die Abbuchung eh schon zurückgeholt hatten:
Zitat- Wieso hat die Gothaer den Betrag wieder auf Ihr Konto erstattet? :
Scheinbar schien die Gothar ja selbst davon auszugehen, dass KEIN Vertrag vorliegt.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das Auto blieb auch bei der anderen Versicherung auf die Schwägerin zugelassen, da gab es keine Probleme, die abweichende Halterschaft war nicht das Problem, dies konnte man auch im Antrag so auswählen.
Die Schwägerin hat mir wie gesagt, das Auto zur Nutzung überlassen.
Bei ihrer alten Versicherung konnte sie kündigen weil, der Vertrag so gestaltet war das die Halterin kündigen konnte und wechseln konnte.
Meine Schwägerin teilte mir rechtzeitig mit, dass sie den Vertrag bei der Versicherung kündigt damit ich das Auto neu versichere, eine Ummeldung war nie ein Thema.
Zur Nutzung hat sie es mir überlassen weil, sie im Jahr 2019 mehrere Operationen am Fuß hatte, und sie somit erst einmal kein Autofahren konnte.
Das Auto ist nun wieder auf sie versichert und sie fährt Auto, beim wechsel gab es auch hier keine Probleme.
Selbst als ich von der Polizei angehalten wurde, für eine Verkehrskontrolle gab es keine Probleme, das Auto war nicht zur Fahndung ausgeschrieben und ich konnte problemlos weiterfahren es wurde nichts bemängelt.
Dies War im August.
Aber es spielt ja keine Rolle zurück zum Thema:
- Das Auto war auf Ihre Schwägerin zugelassen. Es wurde also nicht umgemeldet. Das Fahrzeug war also versichert (sonst wäre es nicht mehr zugelassen gewesen). Wie konnten Sie dann einen Wechsel des Versicherers durchführen?
Beim Versicherungsantrag bei der Gothaer sowie bei meiner eigentlichen Versicherung konnte man auswählen wer Halter ist, und musste diesen im Antrag nennen.
Auszug aus dem Versicherungsschein:
Halter des Fahrzeuges ist Frau *******.
KRAFTFAHRTVERSICHERUNG
Nr. *******
VERSICHERUNGSSCHEIN vom 11.09.2019 Seite 3
Die abweichendeHalterschaft ist im Beitrag für die Haftpflichtversicherung
berücksichtigt (siehe AKB Anhang-Privat 3 Ziffer 7).
- Laut Ihrer Aussage haben Sie nur nach einer "Kfz-Haftpflicht" angefragt. Im Vers-Schein ist aber außerdem eine Umweltschadenversicherung und ein Autoschutzbrief aufgeführt. Was genau haben Sie also beantragt?
Eine KFZ-Haftpflicht habe ich beantragt, zusätzlich konnte man einen Schutzbrief auswählen, die Unterlagen habe ich erst im September erhalten zu meinem Antrag vom 26.05.19.
Eine zusätzliche Umweltschadenversicherung habe ich meiner Meinung nach nicht abgeschlossen, kann sein dass man mir dort was Andichten möchten.
Nach absenden des Antrages habe ich weder per Mail noch per Post eine Zusage oder Ablehnung erhalten, ich erhielt lediglich die Meldung :
"Vielen Dank für Ihren Antrag, wir werden ihn Prüfen und Ihnen in kürze per Post die gewünschten Unterlagen zukommen lassen". es kam aber wie gesagt nichts. und Nachfragen bei der Gothaer blieben unbeantwortet, die Gothaer hat keine Nachfragen unternommen.
- Wieso hat die Gothaer den Betrag wieder auf Ihr Konto erstattet?
Es lief wie folgt ab:
Ich erhielt eine E-Mail am 29.08.2019 dies war eine Antwort auf meine E-Mail vom 05.06.2019:
Wir haben den Vorgang jetzt langfristig unter Termin gehalten.
Bis heute können wir keine Zulassung des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen
********* und FIN************ feststellen.
Es wurde keine elektronische Versicherungsbestätigung der Gothaer
hierfür ausgegeben und verwendet.
Bitte informieren Sie uns über den Sachstand.
Sofern ein Versichererwechsel vorliegt, geben Sie uns bitte die
Vorversicherung und die dortige Vertragsnummer bekannt.
Im diesem Fall hätte das Straßenverkehrsamt aber längst den fehlenden
Nachweis von Versicherungsschutz bei Ihnen angenmahnt, da von uns keine
Deckungsbestätigung erteilt wurde.
Daher nehmen wir nicht an, dass ein Versichererwechsel vorliegt.
Sollten wir bis zum 12.9. nichts von Ihnen hören werden wir den Vorgang
schließen.
Somit ist für mich klar, dass die Gothaer nicht dazu berechtigt ist den Beitrag rückwirkend geltend zu machen.
Ich habe auf diese E-Mail nicht reagiert weil, ich davon ausgegangen bin dass die Sache vom Tisch ist, keine Deckungszusage = keine Versicherung somit konnte auch die Versicherung bei einer anderen Gesellschaft zu Stande kommen.
Urplötzlich erhielt ich vor Ablauf dieser Frist am 11.09.2019 den Versicherungsschein, welchen ich 7 Tage später widerrufen habe, im Widerruf habe ich der Gothaer das SEPA-Lastschriftmandat entzogen.
Mein Konto war bei der Bank war noch gedeckt, somit konnte die Gothaer noch abbuchen trotz Widerruf des Vertrages sowie Widerruf des Sepa-Mandates.
Als ich die Abbuchung gesehen habe, habe ich diese bei meiner Bank Widerrufen.
Was steht in den Schreiben der Anwälte?
Mit Versicherungsschein vom 11.09.2019 dokumentierte unsere Mandantschaft den
Versicherungsvertrag für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: ******. Grundlage
hierfür war Ihr Versicherungsantrag vom 26.05.2019. Es errechnete sich eine monatliche
Versicherungsprämie in Höhe von € 81,43. Es wurde eine Fälligkeitsbestimmung zum 1. eines jeden
Monats getroffen. Mit Beitragsrechnung zum Versicherungsschein vom 11.09.2019 wurde Ihnen für
den Zeitraum vom 01.06.2019 – 01.10.2019 eine Erstprämie in Höhe von € 325,73 in Rechnung
gestellt. Unsere Mandantin wies ausdrücklich darauf hin, dass die vorgenannten
Versicherungsprämien von Ihrem Konto abgebucht werden.
Am 30.09.2019 erhielt unsere Mandantschaft sodann die Mitteilung der Zulassungsstelle, dass dort
zum 24.06.2019 ein Versicherungswechsel stattgefunden hat. Unsere Mandantschaft gewährte daher
im Zeitraum vom 01.06.2019 – 24.06.2019 Versicherungsschutz. Dementsprechend rechnete unsere
Mandantschaft den Versicherungsvertrag mit Schreiben vom 30.09.2019 zum 24.06.2019 ab. Unter
Berücksichtigung der bereits in Rechnung gestellten Erstprämie für den Zeitraum vom 01.06.2019 –
01.10.2019 in Höhe von € 325,73 sowie der am 01.10.2019 fälligen Folgeprämie in Höhe von
weiteren € 81,43 für den Zeitraum vom 01.10.2019 – 01.11.2019 rechnete sich – in der Annahme, dass
die zu diesem Zeitpunkt bereits an die Bank abgegebenen Lastschriften erfolgreich abgebucht werden
– ein anteiliges Guthaben für den Zeitraum vom 24.06.2019 – 01.11.2019 in Höhe von € 344,73. Noch
am 30.09.2019 veranlasste unsere Mandantschaft die Auszahlung des vorgenannten Betrages auf Ihr
Konto (*********************).
Unmittelbar nachdem unsere Mandantschaft die Prämienerstattung vorgenommen hatte, legten Sie
gegen die Lastschriften der zuvorgenannten Prämien jeweils Widerspruch ein, wohl in der Annahme,
diese nicht mehr bezahlen zu müssen. Da andererseits unsere Mandantschaft Ihre Zahlungen bei der
Vertragsabrechnung berücksichtigt hatte, sind Sie um die Auszahlung des Betrages in Höhe von
€ 344,73 ungerechtfertigt bereichert. Darüber hinaus wurde auch die unserer Mandantschaft
zustehende anteilige Versicherungsprämie für den Zeitraum vom 01.06.2019 – 24.06.2019 in Höhe
von € 62,43 nicht gezahlt. Die Forderung unserer Mandantschaft beläuft sich daher insgesamt auf €
407,16 (€ 344,73 + € 62,43).
Da Sie sich mit der Zahlung in Verzug befinden, haben Sie auch die unserer Mandantschaft
entstandenen Verzugsschäden zu tragen.
Diesen Teil habe ich Widersprochen, ich habe die Lastschrift gesehen im Konto und diese dann aufgrund vom Widerruf Vertrag+SEPA widersprochen, die Erstattung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf dem KOnto.
Die Erstattung habe ich erst mit Abschlusskontoauszügen der Bank gesehen.
Klingt für mich alles sehr widersprüchlich, in der E-Mail schreibt die Gothaer das kein Deckungszusage erteilt wurde, und hier hat sie wieder eine erteilt.
Es stinkt hier irgendwie gewaltig.
Die Gothaer versucht hier vermutlich die Bereicherung mit den angeblichen Vertrag einzutreiben.
Eine Mahnung bezüglich der "Bereicherung" habe ich nicht erhalten, man hat NUR angemahnt das eine Versicherungsprämie aussteht, gezahlt habe ich nicht weil ich ja widerrufen habe.
Ich hoffe der Beitrag enthält nicht zu viel Text..
-- Editiert von Gönnjamin am 30.01.2020 17:42
ZitatKann man es so durchgehen lassen wie ich argumentiert habe oder ist es völlig an der Thematik vorbei? :
Ja, ist es.
Und einem Juristen mit §§ zu kommen, die man sich ohne Sachkenntnis aus dem Internet zusammengestoppelt hat, löst eigentlich nur ein mitleidiges Lächeln aus.
Berry
Vorhin hatte ich für eine erklärende Antwort keine Zeit.
Fassen wir die wesentlichen Fakten mal zusammen:
1) es wurde eine Antrag gestellt der vom Versicherer nicht innert der Bindefrist angenommen wurde.
2) der Antrag wurde verspätet angenommen, gilt damit als Angebot auf einen Abschluss.
3) Dieses Angebot wurde nicht angenommen. Der hier gar nicht notwendige Widerruf steht für die Ablehnung.
4) Der Versicherer hatte zwischenzeitlich auch die Abrufdaten eingepflegt und konnte zum Zeitpunkt der Widerrufsbearbeitung den Abruf nicht mehr stoppen.
5) Deshalb wurde der abgerufene Betrag schon vor Ablauf der Widerrufsfrist für Abbuchungen auf das Abrufkonto überwiesen.
Bis dahin ist nichts zu beanstanden.
6) Allerdings funkt der Antragsteller mit einer unüberlegten Lastschriftbelastung dazwischen.
Wäre auch kein Problem, wenn er den zurückgeforderten Betrag und die Rücklastschriftgebühren umgehend erstattet hätte.
Hat er aber nicht - vermutlich bis heute nicht.
Die Einschaltung der RA Kanzlei war daher geboten, wobei man sicherlich mittlerweile auch über eine betrügerische Absicht nachdenken kann.
Dies ist der für mich einzige als angreifbar erkennbare Punkt.ZitatDarüber hinaus wurde auch die unserer Mandantschaft zustehende anteilige Versicherungsprämie für den Zeitraum vom 01.06.2019 – 24.06.2019 in Höhe :
von € 62,43 nicht gezahlt.
Dies setzt allerdings voraus, dass keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der VR scheint dies in eier Email allerdings bestätigt zu haben.
Wo bitteschön, dazu fehlt mir der Zusammenhang.Zitatund hier hat sie wieder eine erteilt. :
Oder hat sich der Anwalt nur unsauber (falsch) ausgedrückt und er meint eine Geschäftsgebühr? Passt auch von der Summe her nicht so richtig, aber solche Fehler kommen leider häufiger vor als man glaubt.
ZitatEine Mahnung bezüglich der "Bereicherung" habe ich nicht erhalten, :
Zum einen erkenne ich die Notwendigkeit einer Mahnung nicht, weil der Abruf aktiv zurückgezogen wurde,
Zum anderen wird auch aus einer Falschmahnung einiges abzuleiten sein, sodass man sich besser nicht auf den "nichts gewusst Standpunkt" stellt.
Spontan fallen mir hierzu vertragliche Nebenpflichten ein.
Nach meiner Einschätzung wird man sich gegen die Hauptforderung als den abgebuchten Betrag nicht wirksam verteidigen können. Durch die Rücklastschrift kommen RLschriftgebühren hinzu und in der Folge vermutlich auch Mahngebühren, denn Mahnungen werden ja erwähnt.
Die RA Gebühren kommen ebenfalls hinzu, wobei diese nicht geringer werden, wenn du in Höhe der 62,43 € gewinnst oder diese im Zuge der Klagevorbereitung garnicht erst eingeklagt werden.
Was hast Du dem an objektiven rechtlich relevanten Tatsachen entgegen zu setzen?
ZitatIch hoffe der Beitrag enthält nicht zu viel Text.. :
Der Beitrag enthält im Grunde genommen deutlich zu viel Text. Sich selbst die Sache schön zu reden mag für die eigene Beruhigung gut sein; rechtlich relevant ist vieles nicht.
Zu Abschluss: ich werde nie verstehen wie man der Meinungs sein kann durch eine Rücklastschrift Probleme zu lösen.
Oftmals ist das Gegenteil der Fall. Aus anfangs kleinen Problemen (Beträge) werden durch eine Rücklastschrift oftmals große.
Berry
Wenn der Halter wechselt, ist das natürlich ein Kündigungsgrund. Aber das war ja hier nicht der Fall.ZitatBei ihrer alten Versicherung konnte sie kündigen weil, der Vertrag so gestaltet war das die Halterin kündigen konnte und wechseln konnte. :
Gesetzt den Fall, dass dier Versicherung Ihrer Schwägerin die Kündigung trotzdem annahm: Wieso konnten Sie auch wieder Ihrer Versicherung kündigen, so dass jetzt die Schwägerin wieder Versicherungsnehmerin ist?
Unabhängig davon: Zu welchem Zeitpunkt hatte Ihre Schwägerin ihre Versicherung gekündigt? Sprich: ab wann war das Fahrzeug nicht mehr über sie versichert? War das evtl. der 31.5..? Dann wäre die Gothaer nämlich für die Folgezeit als Versicherer aufgetreten.
P.S.: Ich glaube, dass in der Nachricht der Gothaer ein falscher Textbaustein "... EVB ..." genutzt wurde. Die EVB findet nämlich nur bei einer Anmeldung/Ummeldung (=Halterwechsel) Verwendung.
-- Editiert von guyfromhamburg am 31.01.2020 13:40
Die Gothaer hat mir kein Versicherungsschein übersendet, dies bezieht sich auf den Zeitraum von Juni 19 - September 19.
Nach telefonischer Auskunft, war kein Schein angelegt, also musste ich davon ausgehen dass die Versicherung nicht zustande gekommen.
Es ist ein äußerst fragwürdiges Verhalten der Versicherung, auf Briefe und E-Mails nicht zu antworten, daher muss man davon ausgehen, dass keine Geschäftsbeziehungen erwünscht sind.
Gerade im Bereich der KFZ-Versicherung sollte innerhalb von wenigen Tagen Klarheit herrschen, ob man versichern will oder nicht.
Am Ende wäre ich ja der "dumme" ich baue am 05.06.19 einen Unfall, und die Gothaer redet sich damit raus dass sie keinen Versicherungsschein ausgegeben hat, am Ende komme ich selber für den Schaden auf und Hafte vermutlich für die erstandenen Schäden sowie ggf. Folgeschäden bei einen Personenschaden..
Zitat:Gesetzt den Fall, dass dier Versicherung Ihrer Schwägerin die Kündigung trotzdem annahm: Wieso konnten Sie auch wieder Ihrer Versicherung kündigen, so dass jetzt die Schwägerin wieder Versicherungsnehmerin ist?
Zum 01.06.2019 hat die Schwägerin gekündigt, und ich habe mich vorher um eine neue Versicherung bemüht.
Ich habe einen Antrag bei der Gothaer gestellt worauf ich keine Antwort erhalten habe, und habe dann bei einer anderen Versicherung einen Antrag gestellt der genehmigt wurde - ich habe insgesamt ca. 3 Wochen gewartet.
Der Vertrag ist mit einem Monat Vorlaufzeit Kündbar - so gibt es die Versicherung an, es ist eine digitale Versicherung die Online abgewickelt wird, dort bin ich dann auch hingewechselt, das Auto war der Versicherung bekannt es gab keine großen Probleme.
Zitat:Die Einschaltung der RA Kanzlei war daher geboten, wobei man sicherlich mittlerweile auch über eine betrügerische Absicht nachdenken kann.
Dem widerspreche ich.
Der Widerruf erfolgte am 18.09.2019 die Überweisung der Versicherung erreichte mich am 02.10.2019, die Versicherung hatte somit 10 Tage Zeit den Widerruf zu bearbeiten, der 18.09.2019 war ein Mittwoch somit hatten sie in der ersten Wochen nach Zugang der Faxnachricht 10 Tage Zeit den Widerruf zu bearbeiten, das Fax ging am selben Tag ein und somit fallen Postlaufzeiten weg, ich gehe davon aus, dass die Versicherung am 30.09.2019 den Widerruf bearbeitet hat und auch das Geld angewiesen hat, Taggleich mit dem Lastschriftwiderspruch, und dies kann ich nicht wissen dass sie den Widerruf bearbeitet und das Geld im gleichen Zuge erstattet, ich kann nicht hellsehen, betrügerische Absichten fallen hier weg.
Der Vertrag wurde widerrufen, und somit ist auch die Lastschrift nicht berechtigt, wenn die Versicherung ewig lange brauch um den Widerruf zu bearbeiten ist dies nicht mein Problem.
Das Sepa-Mandat wurde widerrufen, somit ist die Lastschrift nicht berechtigt gewesen.
Zitat:Zu Abschluss: ich werde nie verstehen wie man der Meinungs sein kann durch eine Rücklastschrift Probleme zu lösen.
Oftmals ist das Gegenteil der Fall. Aus anfangs kleinen Problemen (Beträge) werden durch eine Rücklastschrift oftmals große.
Sepa-Mandat im Widerruf entzogen, somit unberechtigte Buchung theoretisch 13 Monate widerrufbar.
Längere Bearbeitungszeiten aufgrund von x-beliebigen Gründen sollten nicht zu Lasten der Kunden fallen.
Selbst wenn es "nur" ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ist, sollte man überprüfen ob das Sepa-Mandat für das Angebot überhaupt gültig war.
Ich habe das Mandat für den direkten Antrag vom 26.05.19 erteilt und nicht für das "Angebot".
Zitat:Was hast Du dem an objektiven rechtlich relevanten Tatsachen entgegen zu setzen?
§3 VVG
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein in Textform, auf dessen Verlangen als Urkunde, zu übermitteln.
Telefonisch hieß es ist nichts angelegt, und auf schriftlicher Nachfrage kam keine Reaktion somit kann man davon ausgehen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, wenn dies der Fall wäre, hätte die Gothaer einen Schein aushändigen müssen.
Ansonsten sieht es wohl sehr düster aus, das Verhalten der Versicherung ist sehr fragwürdig.
Wieder viel Text mit wenig konkretem!
ZitatZum 01.06.2019 hat die Schwägerin gekündigt, und ich habe mich vorher um eine neue Versicherung bemüht. :
Ich habe einen Antrag bei der Gothaer gestellt worauf ich keine Antwort erhalten habe, und habe dann bei einer anderen Versicherung einen Antrag gestellt der genehmigt wurde - ich habe insgesamt ca. 3 Wochen gewartet.
Laut dem anderen Text (Mitteilung der Zulassungsstelle an die Gothaer) fand ein Versicherungswechsel aber erst zum 24.6. statt. Das heißt, für den Zeitraum 1.6. bis 23.6. wäre das Fahrzeug nicht versichert gewesen.
Ob es nun Kommunikationsprobleme gab oder nicht, für mich sieht es so aus, dass der Wagen in genau diesem Zeitraum bei der Gothaer versichert war,
Was bleibt? Sie schulden der Gothaer den entsprechenden Versicherungsbeitrag für die Zeit und natürlich den Betrag, um den Sie sich bereichert haben. Zuzüglich dadurch entstandener Kosten.
ZitatWieder viel Text mit wenig konkretem :
Der Beurteilung schließe ich mich an.
ZitatSelbst wenn es "nur" ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ist, sollte man überprüfen ob das Sepa-Mandat für das Angebot überhaupt gültig war. :
Ich habe das Mandat für den direkten Antrag vom 26.05.19 erteilt und nicht für das "Angebot".
Du hast von Recht scheibar keine Ahnung. Bei der Ignoranz lohnen sich auch keine weiteren Erklärungen. Lass es Dir im Zweifel vom gericht kostenpflichtig erklären.
berry
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