Außerordentliche Kündigung Mobilfunkvertrag wg. mangelhaftem Netz

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 43x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung Mobilfunkvertrag wg. mangelhaftem Netz

Guten Abend,

ich liege derzeit mit meinem Mobilfunkanbieter Yourfone im Klinsch.

Es begann alles damit, dass ich von der Möglichkeit via "WLAN-Anruf" über WLAN zu telefonieren gehört habe. Für mich wäre dies ein wahrer Segen, denn innerhalb meiner Wohnung ist das Netz von O2, welches auch von Yourfone genutzt wird, so schlecht, dass ich kaum telefonieren kann. Hier schuf die Funktion "VoLTE-Anruf", mit der man über das neuere LTE-Netz telefonieren kann auch keine Abhilfe. Ich trat daher zunächst mit O2 in Kontakt um mich danach zu erkundigen ob diese Funktion "WLAN-Anrufe" auch für Vertragskunden anderer Anbieter, die das O2-Netz nutzen, zur Verfügung steht. Ein Kundenberater teilte mir mit, dass derzeit wohl ausschließlich direkte O2-Kunden, d.h. Vertragskunden und keine Prepaid-Kunden, hiervon profitieren, weswegen Drillisch, also auch Yourfone, in deren Leistungsbeschreibungen und Preislisten diese Funktion dennoch bewerben konnte er mir nicht erklären. Eine Anfrage an Yourfone ergab dann, dass man sich an O2 gewandt und erfahren habe dass auch eigene Kunden diese "WLAN-Anrufe" verwenden können, dies bei mir nicht funktioniert, weil mein Smartphone, ein Samsung Galaxy S7, mit der falschen Firmware ausgestattet ist, an meiner Rufnummer dieses Feature aber freigeschaltet wurde. Diesen Grund bestritt ich mit zweierlei Argumenten: 1. habe ich dies mit einer O2-Netzbetreiberfirmware bereits getestet und erst dann das Handy mit einer brandingfreien-Version bestückt, bei der vorherigen Firmware konnte die WLAN-Telefonie nicht genutzt werden und 2. erscheint der Schalter zum Einstellen der WLAN-Anrufe sobald eine Telekom- oder Vodafone-SIM-Karte eingelegt wird, hierbei ist es unerheblich ob dies eine Prepaid- oder Vertragskarte ist. Ich setzte Yourfone daher eine Frist von 3 Wochen, bis zum 10.05.2017 um mir auch diese Funktion zur Verfügung zu stellen und zu aktiveren. Laut deren Angaben sollte dieses Leistungsmerkmal eigentlich an meinem Vertrag aktiv sein. Zugleich installierte ich auch wieder die von O2 offiziell herausgebrachte Firmware auf meinem Smartphone, mit der dies ja klappen soll. Erwartungsgemäß war dies auch jetzt nicht möglich. Am 12.05.2017 habe ich Yourfone dann die außerordentliche Kündigung erklärt und warte seither auf deren Reaktion.

Aufgrund des schlechten Netzempfangs würde ich mit meiner Nummer gern zu einem anderen Anbieter wie beispielsweise Vodafone wechseln. Die Telekom scheidet aus, weil man mir hier keine vorläufige Rufnummer zuweisen kann, auf der ich bis zur Übertragung meiner Yourfone-Nummer erreichbar bin. Bei Yourfone habe ich nun mehrere Möglichkeiten: 1. Ich beauftrage die vorzeitige Portierung meiner Rufnummer mit gleichzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, sodass mir alle Kosten, die bis zum regulären Ende des Vertrags im August 2018 noch angefallen wären in einer Summe berechnet werden oder 2. ich veranlasse ebenfalls eine vorzeitige Portierung der Rufnummer und Fortsetzung des Vertrags mit einer neuen Nummer. Wenn ich korrekt informiert bin, müsste der Vertrag, wenn alles optimal läuft, am Tag, an dem ich die außerordentliche Kündigung erklärt habe enden, oder nicht? Wenn ich nun die sofortige Portierung mit gleichzeitiger Auflösung des Vertrags beauftrage, dürften mir auch nur noch die Kosten, die bis zum 12.05.2017 angefallen sind, berechnet werden, oder sehe ich das falsch? Gleiches müsste dann auch für die andere Variante, bei der der Vertrag mit neuer Nummer weiterläuft, gelten, oder?

Yourfone scheinen diese "WLAN-Anrufe" nicht realisieren zu können, weswegen man mir dann eine anderslautende Auskunft per Mail erteilt ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Frist von drei Wochen müsste auch angemessen gewesen sein.

Ich wäre daher hier über weitere Ratschläge dankbar.

Gruß




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Auf was beziehst Du Dich denn? Native WiFi-Calling oder über App Message+Call ???
Was wurde in der Leistungsbeschreibung beschrieben?

Da ich mich an Berichte zu Drill...-Angeboten und Wifi-Calling erinnern kann, wird es schwierig eine grundsätzliche Vertragsverletzung nachzuweisen. Es sind zuviele unsichere Variablen wie Gerät, Firmware, App-Version, Netzfreigabe etc.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Es begann alles damit, dass ich von der Möglichkeit via "WLAN-Anruf" über WLAN zu telefonieren gehört habe.

Du verbindest Dein Telefon über WLAN mit dem Internet, installierst eine entsprechende App und kannst dann darüber telefonieren.

Wenn man eine Fritzbox hat ist das in der Regel in ein paar Minuten eingerichtet.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 43x hilfreich)

Das stimmt, wenn man denn weitere Kosten bei Anrufen in Mobilfunknetze verursachen möchte. Wenn ich über die FRITZ!Box telefoniere, habe ich keine Flatrate in alle Mobilfunknetze, daher entstehen hier Kosten für derartige Telefonate, die ich nicht habe, wenn ich über meinen Mobilfunkvertrag telefoniere.

Was nun diese komische "Message+Call-App" betrifft, so ist dies keine adäquate Alternative, da hierbei meine Erreichbarkeit nicht zuverlässig gewährleistet ist. Bei Aktivierung der App müssen Rufumleitungen eingerichtet werden, damit ich über WLAN erreichbar bin, diese Rufumleitungen werden von der App aber nicht sicher aktiviert bzw. deaktiviert wenn ich die App beende, sobald ich den WLAN-Bereich wieder verlasse, daher ist diese für mich nicht nutzbar. Auf die App wurde ich von Yourfone auch schon hingewiesen.

Die Leistungsbeschreibung von Drillisch besagt WLAN-Anrufe betreffend folgendes:
"Telefonie über WLAN (Wifi-Calling) ist je nach Netzbetreiber bei entsprechendem Endgerät, Betriebssystem und Aktivierung möglich. Die Berechnung erfolgt gemäß dem Mobilfunktarif des Kunden. Gespräche im Ausland werden wie Anrufe von Deutschland ins Ausland berechnet. Standortbasierte Dienste wie Notrufdienste sind nicht möglich. Eine Gesprächsübergabe ist nur vom/ ins LTE-Netz innerhalb Deutschlands möglich."

Mir wurde ja schon schriftlich bestätigt dass auch an meinem Vertrag diese Funktion freigeschaltet wurde, dies aber wegen meiner damaligen Firmware nicht nutzbar war, diese Firmware habe ich nun gegen die offizielle von O2 ersetzt und dennoch ist dies nicht möglich.

Gruß

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Aus meiner persönlichen Sicht ist dies viel zu schwach um eine außerordentl. Kündigung durchzusetzen. Es wurde kein natives WiFi-Calling zugesichert und man würde im Zweifelsfall auf die O2-App o.a. verweisen. Das Du da "Schönheitsfehler" in der derzeitigen Lösung siehst ist eine andere Sache. Es reicht nicht als gravierende Vertragsverletzung.
Du kannst es ja versuchen, aber die Zahlungen würde ich erst nach gütlicher Einigung einstellen, da Dein Begehren auf wackeligen Füßen steht.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Mir wurde ja schon schriftlich bestätigt dass auch an meinem Vertrag diese Funktion freigeschaltet wurde,


Damit ist doch der Anbieter seiner Pflicht - wenn man hier überhaupt von Pflicht sprechen kann - nachgekommen.

Scheinbar, so hab ich Deinen Text jedenfalls verstanden, war diese Zusatzfunktion bisher kein Vertragsbestandteil.

Woraus leitest Du jetzt Dein Recht auf fristlose Kündigung ab?

Berry

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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 43x hilfreich)

Woraus ich das Recht ableite? Ich ging einfach davon aus, dass wenn Yourfone in dessen Preislisten WLAN-Calling anpreisen, dies auch Vertragsbestandteil wird und ich daher den Anspruch habe dies auch nutzen zu können. Da diese Funktion auch nach Installation der original Netzbetreiberfirmware von O2 noch immer nicht vorhanden ist, obwohl Yourfone hier etwas anderes behaupten, war ich der Meinung das eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei, zumal ich ja eine angemessene Frist von drei Wochen gesetzt habe.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Möglicherweise geht alles was Du möchtest auch mit einem anderen Gerät. So lange du nicht zu 100% nachweisen kannst, das hier eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt wird das nichts mit einer vorzeitigen Kündigung.

Signatur:

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#8
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 43x hilfreich)

Also ich habe bisweilen bereits einen so genannten Kreuztausch durchgeführt. Hierbei habe ich in das Smartphone meiner Partnerin, ein Sony Xperia Z5, meine SIM eingelegt und damit versucht dieses Feature zu aktivieren. Dies klappte aber ebenfalls nicht. Ich denke daher über die Miete eines Sonx Xperia XZ bei Ottonow nach. Laut Community von O2 soll dieses Smartphone definitiv WLAN-Call fähig sein, wenn es damit auch nicht klappt, bin ich mit meinem Latein am Ende.

Heute ging hier auch eine Mail von Yourfone ein, in der man sich erwartungsgemäß weigerte den Vertrag vorzeitig zu beenden und meine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umdeutete, sodass der Vertrag zu August 2018 gekündigt wurde. Nicht sehr befriedigend, hier muss wohl noch eine Korrespondenz erfolgen.

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#10
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 43x hilfreich)

Ja eben, und wenn in den Preislisten etwas von WLAN-Calling steht, müsste das dann doch Vertragsbestandteil sein, warum sonst sollte darauf Bezug genommen werden, wenn dies doch überhaupt nicht nutzbar ist?

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Da es keine einheitliche Norm gibt, die man hier heranziehen könnte, ist WiFi-Calling auch ein App-basiertes Calling.
So lange keine Zusicherung für z.B. RFC 123 oder DIN 0815 o.ä. vorliegt, so lange kann der Anbieter machen was er will.

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#13
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 43x hilfreich)

Aber dann muss auch die "Message+Call-App" vernünftig funktionieren und das tut sie ja nicht, ansonsten würde ich diese ja liebend gern verwenden. Sobald ich diese installiere und entsprechend einrichte, habe ich mit Problemen mit den zwingend erforderlichen Rufumleitungen zu kämpfen. Damit ich mittels dieser App via WLAN weiterhin erreichbar bin muss eine sofortige Rufumleitung für alle Anrufe eingerichtet werden, dies muss die App übernehmen und das funktioniert in 90% der Fälle nicht. Genauso wenn die App dann abgeschaltet wird, weil ich den WLAN-Bereich wieder verlasse und übers Mobilfunknetz erreichbar sein soll, hier werden die Rufumleitungen dann nicht automatisch wieder gelöscht. Insofern ist diese App was für den Ar****!

----Nachtrag 23:24 Uhr:-------
Ich habe nun die App von Yourfone erneut testweise installiert und musste wieder die Erfahrung machen dass die Rufumleitungen nicht zuverlässig gesetzt bzw. gelöscht werden. Sofern die Umleitung gesetzt ist, ist dies kein Garant für eine Erreichbarkeit. Ich habe zur Prüfung den Flugmodus sowie WLAN eingeschaltet, sodass die Rufe zwingend über WLAN aufgrund des abgeschalteten Mobilfunkempfangs eingehen bzw. ausgehen mussten. Es funktionierte jedoch nicht reibungslos. In der Mehrzahl der Fälle wurde mir an meinem Festnetzanschluss mitgeteilt dass ich nicht erreichbar sei, obwohl alles korrekt in der App eingerichtet war. Ich bin dann zur App von o2 gewechselt, bei der dies scheinbar gut klappt. Hier gehen die Anrufe aber ausschließlich anonym raus und das ist auch nicht das Wahre, denn dann kann ich auch keinen erreichen, weil keiner ans Telefon geht wenn ich anonym anrufe. Das kann es also nicht sein. Wenn man diese App schon so bewirbt, dann muss die App auch funktionieren.

-- Editiert von DerPilz am 17.05.2017 23:27

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Die rechtliche Situation könnte sich bessern, da Drillisch seinen Kunden die Message+Call-App-Funktion kündigt. Wenn man dann kein kompatibles native Handy besetzt, dann sehe ich bessere Aussichten für eine vorzeitige Vertragsaufhebung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#15
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 43x hilfreich)

Das wollte ich auch gerade sagen. Ich habe den Artikel aus dem Online-Magazin bereits an Yourfone verschickt und meine vorzeitige Vertragsauflösung noch einmal bekräftigt. Vielleicht erfolgt jetzt eine angemessene Reaktion.

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