Hallo erstmal, wir haben folgendes Problem..
Wir haben bei Freenet einen Vertrag über 2 jahre gehabt, haben diesen verlängern lassen nach ablauf, 1 Monat nach verlängerung hat unsere FritzBox den Geist aufgegeben, wir sollten die Defekte Ware wegschicken, meine Freundin hat das mit Elan getan nur leider ohne Beleg der Post, jetzt nach fast 2 Monaten kommt freenet und sagt da sie uns die Defekte ware nicht zurück geschickt haben werden wir die UVP des Herstellers verlangen, der verfolgungsauftrag der Post lief auch ins Leere..
Jetzt stellen sie uns das Defekte gerät was nach ablauf der 2 Jahre ja jetzt uns gehört voll in rechnung, irgendwie ist das Komisch..
Ich hoffe irgendjemand kann uns helfen!!!
fast 200 Euro für eine 2 Jahre alte Box die auch noch defekt ist...
Freenet Problem
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
aber ihr habt doch sicher eine neue Box bekommen - oder?
Und diese wurde bestimmt berechnet!
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Ja wir haben eine neue Box bekommen,
doch in dem Schreiben steht, da wir die defekte Box nicht zurück geschickt haben werden wir die UVP des Herstellers für die defekte Box verlangen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
De facto bezahlst du aber die NEUE Box - und das ist grundsätzlich korrekt, denn die haben eine Leistung erbracht. Die defekte Box hätte eine gleich hohe Gutschrift ausgelöst.
Sorry - ich hatte auch nur extrem schlechte Erfahrungen mit freenet, aber in dem Fall muß ich Freenet Recht geben. Wenn allerdings die Box bei Freenet "verlorenging" ... naja - das scheint nicht nachweisbar.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten