Hi zusammen,
folgender Fall:
A schließt in seinem (!) Namen mit Anbieter X einen Mobilfunkvertrag. Die Rechnungen begleicht jedoch B.
Kann B wirksam den Vertrag des A verlängern? X meint, durch die Rechnungsadresse habe sich B ausreichend identifiziert.
Wenn nein, welche Schritte kann A unternehmen, wenn der Vertrag doch durch B verlängert wurde?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Grüße
Handy-Vertrag-Problem
22. November 2010
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Frage vom 22. November 2010 | 16:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy-Vertrag-Problem
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#1
Antwort vom 22. November 2010 | 17:13
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 2x hilfreich)
solange B den Vertrag bezahlt ist es doch egal. oder hab ich etwas falsch verstanden?
-----------------
""
#2
Antwort vom 23. November 2010 | 12:33
Von
Status: Richter (8432 Beiträge, 3445x hilfreich)
quote:
Kann B wirksam den Vertrag des A verlängern?
Wie sollte das denn geschehen? Per Telefon?
Willenserklärungen kann nur der Vertragsinhaber oder ein beauftragter/bevollmächtigter Dritter abgeben. Gibt B für A einen Auftrag, dann kann A immer noch das Widerrufsrecht nutzen oder X mitteilen, das der Vertrag mit B und nicht mit A zustande kam.
Nur weil ich Putzfrau in einem Haus bin, kann ich keinen Dachdecker mit einer Dachsanierung beauftragen.
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