Handy-Vertrag-Problem

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Juanson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy-Vertrag-Problem

Hi zusammen,

folgender Fall:

A schließt in seinem (!) Namen mit Anbieter X einen Mobilfunkvertrag. Die Rechnungen begleicht jedoch B.
Kann B wirksam den Vertrag des A verlängern? X meint, durch die Rechnungsadresse habe sich B ausreichend identifiziert.
Wenn nein, welche Schritte kann A unternehmen, wenn der Vertrag doch durch B verlängert wurde?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

solange B den Vertrag bezahlt ist es doch egal. oder hab ich etwas falsch verstanden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8432 Beiträge, 3445x hilfreich)

quote:
Kann B wirksam den Vertrag des A verlängern?

Wie sollte das denn geschehen? Per Telefon?

Willenserklärungen kann nur der Vertragsinhaber oder ein beauftragter/bevollmächtigter Dritter abgeben. Gibt B für A einen Auftrag, dann kann A immer noch das Widerrufsrecht nutzen oder X mitteilen, das der Vertrag mit B und nicht mit A zustande kam.

Nur weil ich Putzfrau in einem Haus bin, kann ich keinen Dachdecker mit einer Dachsanierung beauftragen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

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