Hallo!
Folgende Situation:
Beabsichtigt ist die Kündigung des Ablese- und Abrechnungsvertrages mit "techem" zum Ende dieses Jahres. Die Abrechnung soll in Zukunft in Eigenregie erstellt werden.
Meines Erachtens reicht zur Kündigung die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, so dass ich schon zum Ende dieses Jahres meine Abrechnung selber erstellen kann.
Laut techem wird diese letzte Abrechnung (für 2009) aber noch durch techem erstellt. Die Begründung findet sich in den AGB, dort heißt es: "Bei ordnungsgemäßer Kündigung erstellt techem die Abrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum."
Ist diese Klausel wirksam?
Vielen Dank!
Grüße
Hendrik
Kündigung Heizkostenabrechnungsunternehmen
10. Juli 2009
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Frage vom 10. Juli 2009 | 13:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Heizkostenabrechnungsunternehmen
#1
Antwort vom 11. Juli 2009 | 12:10
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1375x hilfreich)
Ich sehe zumindest keinen Grund, warum sie unwirksam sein sollte. Weder benachteiligt sie den Kunden, noch ist sie überraschend.
Extrembesipiel: Techem-Vertrag, angeneommene Mindestlaufzeit 1 Jahr. Vertrag wird am 2.1.08 abgeschlossen und am 30.8.08 rechtzeitig zum Jahresende gekündigt. In dieser Konstellation könnte Techem nach ihrer Meinung gar keine Ablesung durchführen. So kann der Vertrag nicht gemeint sein.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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