Mobilcom-Debitel Problem

11. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)
Mobilcom-Debitel Problem

Hallo habe da folgendes Problem:
Im am 31.01.2008 habe ich einen Vertrag bei Mobilcom abgeschlossen mit 24 Monate Laufzeit. Diesen habe ich fristgerecht gekündigt zum 31.01.2010 und auch die bestätigung von Mobilcom erhalten. Für mich war die Sache mit dem Vertrag dann erledigt. Das alte Handy mit der Simkarte von Mobilcom habe ich in meinen Schrank getan und erstmal nicht mehr benutzt. Eines Tages machte ich das Handy an und dachte nichtmehr daran das die Simkarte von Mobilcom dort drin ist sondern eine Prepaidkarte welche ich noch habe und habe einen Anruf getan und 2 sms geschrieben. 5 Tage später auch noch einmal. Jetzt der Hammer: Jetzt bekomme ich von Mobilcom eine Rechnung über mehr als 200 € da ich die Karte nach der Kündigung benutzt habe und somit eine Nachberechnung der Mobilfunkgebühren rechtens wär. Soll also 13 x Mindestumsatz zahlen für 13 Monate und 13 x alle zusatzoptionen die ich damals hatte + die Gebühren für die Gespräche und SMS in Höhe von 5,31 €.

Jetzt die Frage ist das Rechtens das ich das Zahlen muss? Schließlich habe ich den Vertrag ja rechtens Gekündigt und wenn Mobilcom es Verschlafen tut meine Karte zu deaktivieren kann das ja nicht meine Schuld sein.

Vielen dank schonmal

-----------------
" "

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wann genau wurde die SIM nochmals benutzt?
Vertrag mit "Kartenpfand"?

Allein die Zahl 13 läßt auf rechtswidrige Vorgehensweise schließen, denn eine automatische Verlängerung ist max. für 12 Monate möglich.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

Hey danke für die Antwort. Also der Vertrag war bzw. ist zum 31.01.2010 gekündigt. Wurde auch von Mobilcom bestädigt. Die Verbindungen die ich geführt habe nach dem Vertragsende sind laut beigefügtem Verbindungsnachweis am 12.05.2010 und am 01.06.2010, 29.07.2010, 25.09.2010 und am 11.03.2011. Insgesamt für 5,31 €

Jetzt kommt auf einmal diese Rechnung. Was meinen Sie mit Kartenpfand?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Forderung ist für die Monatsgebühren unberechtigt!
Der Vertrag ist gekündigt. Wenn es keinen Nachweis über eine beiderseitige Willenserklärung zur Fortsetzung gibt, dann fehlt die Vertragsgrundlage.
Aber - es gibt/gab Verträge mit Rückgabepflicht der SIM-Karte(Kartenpfand berechnet?). Sollte der Vertrag erst mit Rückgabe der SIM beendet sein, besteht eine kleine Unsicherheit.

In jedem Fall würde ich die Forderung kurz und knapp mit Verweis auf die Kündigung zurückweisen, die Gesprächsgebühren überweisen und für weitere Forderungen auf den Rechtsweg verweisen.

Übrigens - das passende Synonym für die Firma ist Mogelcom, auch da Klarnamen aus rechtl. Gründen nicht verwendet werden sollen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok dann Mogelcom :-) Also in dem Brief den sie mir geschickt haben haben sie geschrieben:

Hintergrund für die Nachträgliche Berechnung der Gebühren ist, dass es technisch bedingt bedauerlicherweise zu einer verspäteten Deaktivierung Ihrer Rufnummer gekommen ist und gleichzeitig nachweislich Leistungen über den bestätigten Kündigungstermin hinaus aktiv in Anspruch genommen wurden.

Sofern ein Kunde nach Ablauf des Vertrages feststellt, dass seine Mobilfunkkarte noch aktiv ist, unterliegt er gegenüber dem Mobilfunkanbieter der Hinweis- bzw. Sorgfaltspflicht. Entweder ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilendass der Anschluss noch genutzt werden kann oder die Sim-Karte ist zu vernichten.Keinesfalls hätte der Anschluss weiterhin genutzt werden dürfen. Da jedoch über den Kündigungstermin hinaus Dienstleistungen in Anspruchen genommen wurden, haben wir Ihnen diese vom Netzbetreiber bestätigten Verbindungen, entsprechend der vertraglichen Konditionen für Verbindungspreise, nunmehr in Form einer Nachberechnung in Rechnung gestellt.

Gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 ,1. Alt BGB ist eine Nachberechnung von Mobilfunkgebühren grunfsätzlich zulässig.
Dieser Anspruch ist nach §§ 195 , 199 BGB auch noch nicht verjährt.


Also das ich die Genutzten Verbindungen Zahlen muss sehe ich ja ein aber keine Grundgebühr bzw. Mindestumsatz für 13,5 Monate.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Larrymaster
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 9x hilfreich)

Habe jetzt folgenden Text an die Geschickt:

Sehr geehrte Frau xxxxxx,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 13.09.2011 und vom 10.10.2011 nehme ich wie folgt Stellung:

Die besagte Forderung der Firma Mobilcom erkenne ich nicht in Ihrer Höhe an.

Zum 31.01.2010 wurde der besagte Vertrag fristgemäß gekündigt und wird auch seitens von Mobilcom nicht bestritten.
Sollte dies doch der Fall sein kann ich die Bestätigte Kündigung der Firma gern nachweisen.

Die geforderte Rechnung Bezieht sich auf Grundgebühren und Mindestumsatz vom 01.02.2010 - 17.03.2011.
Da der Vertrag fristgemäß gekündigt ist sehe ich keine Vertragsgrundlage zu dieser Forderung.

Eine von Mobilcom technisch bedingte bedauerlicherweise verspäteten Deaktivierung der Sim-Karte kann mir nicht zur Last gelegt werden.

Für die Entstandenen Gesprächskosten komme ich gern auf und habe diese Soeben an Mobilcom in Höhe von 7.29 € überwiesen.

Ich bitte Sie daher den Sachverhalt mit Mobilcom zu klären und die weitere Vollsteckung auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx




Schauen wir mal was sie sagen :-)

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eben - Gebühren für erhaltene Leistungen überweisen und Monatsgebühren zurückweisen wegen fehlender Vertragsgrundlage.
Und das hier ist Mogelcom zuzurechnen:

quote:
es technisch bedingt bedauerlicherweise zu einer verspäteten Deaktivierung Ihrer Rufnummer gekommen ist

Auch der unfähige bis unseriöse Provider hat GG-freie Tarife. Die GG-Forderung ist daher frech-dreist.
Keine Prosa, auf Rechtsweg verweisen und die Sache aussitzen.

Eine weitere sadistische Variante wäre auch die Gesprächsgebühren abzustreiten und eine Prüfung nach TKG zu verlangen. Eine Vernichtung der SIM kann auch über Mülltonne erfolgen im Vertrauen auf die Deaktivierung. Würde ich persönlich aber nicht machen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen