Mündlicher Vertrag oder doch Gefälligkeit?!

14. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
aquana2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag oder doch Gefälligkeit?!

Hallo,

Konkreter Fall:

Mein Onkel war verstorben (war vermögend), ich war einzige Nachkommin.

Mich rief ein Mann namens H.R. an, sich als Freund meines Onkels ausgab. Er wollte mir bei diversen Eledigungen helfen. Mein Onkel und H.R. leben in Stuttgart.

Wir hatten keine schriftlichen oder mündlichen Verträge ausgemacht. In der Zeit der Betreuung (er vereinbarte Termine und fuhr mich zu diversen Einrichtungen wie Bank, Steinmetz und Beerdigungsinstitut) hatte ich ihm von meiner Seite 200 Euro Spritgeld gegeben und war mit ihm 3 mal chinesisch essen, ein Fahrrad geschenkt (altes Herrenfahhrad) und auch die Bahnfahrkarten hatte ich bezahlt.

Ein paar Wochen später verklagte mich H.R. Er will 1500 Euro von mir haben, weil er mich die Woche betreut hatte.

Er meinte, ich hätte ihn beauftragt, alles zu machen, was zu machen war. Ich hatte aber keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen, weder mündlich noch schriftlich. Nun hatte er sich 3 Zeugen geholt (Steinmetz, Bank und Beerdigungsinstitut) die ihm unterschrieben, dass er in meinem Auftrag gehandelt habe.

Er vereinbarte die Termine von seinem Haus aus, wo er dann, wie ich vermute, den Damen und Herren am Telefon sagte, er handle in meinem Auftrag.

Ich habe jedoch davon nichts mitbekommen und erst nachinein davon erfahren.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Kann er das Geld einklagen? In seinem Schreiben stand, er sähe 60 Euro als Stundenlohn als angemessen an.

Wie stehen meine Chancen als Beklagte?

Ich würde mich über Hilfe freuen.

Gruß




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Für € 60.-- Stundenlohn würd ich so eine "Betreuung" auch übernehmen! Zudem sind Freundschaftsdienste und Gefälligkeiten soweit ich weiß rechtlich nicht einklagbar. Wenn der Herr behauptet hat, in deinem Auftrag gehandelt zu haben und dies von den Betroffenen (Steinmetz, Bank, Beerdigungsinstitut) nicht überprüft wurde, so ist das deren Angelegenheit. Sie sollen froh sein, dass du sie auch ohne Auftrag bezahlt hast! Zudem kommt ja wohl noch, dass gerade eine Bank ja wohl einen schriftlichen Nachweis benötigt, um irgendwelche Auskünfte geben zu dürfen! Wenn die diesen nicht verlangt haben, so haben sie sich sogar strafbar gemacht! Da könnte ja jeder daherkommen und behaupten, ich hätte ihn für das und das beauftragt!

Dass du die Gefälligkeiten des Herrn angenommen hast, bedeutet ja noch lange nicht, dass du ihn eingestellt hast! Lass ihn halt klagen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass er grossartige Aussicht auf Erfolg hat!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Die Vereinabrung daß man sich auf einen Stundenlohn von 60,- geeinigt habe, müssste dieser Herr schon vor Gericht beweisen können.

Gibt es Zeugen der Vereinbarung ?

Falls nein, düfte er mit seinen 60,- Euro baden gehen.

Gruß




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"AND JUSTICE FOR MOST"

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#3
 Von 
aquana2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Ihr habt mir sehr geholfen, Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1088x hilfreich)

Er wird ganz sicher baden gehen, da nicht einmal der Richter € 60,- je Stunde verdient.
Und die werden ganz sauer, wenn jemand unverschämt ist.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Ich werde das Gefühl nicht los , daß hier jemand eine neue Variante des "Enkel"Tricks gefunden hat :

Hat er Sie wirklich bereits "verklagt" also Schreiben vom Anwalt ,Gericht etc.

oder hält sich seine Forderung bisher im privaten Rahmen - Gespräch , Brief etc.

Ich bezweifle , daß dieser Ihren Onkel jemals gekannt hat ja sogar diesem begegnet ist !

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Bei einer wirklichen Klage würde ich umgehend einen Anwalt beauftragen.

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#7
 Von 
aquana2005
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also ein Anwalt wurde schon längst eingeschaltet usw.

Nach langen brieflichen Hin und Her habe ich mitte April einen Gerichtstermin zur "Gütlichen Einigung".

Diese EInigung werde ich aber abschlagen und bis zum Ende durchziehen...ich lasse mir mein Geld doch net aus der Tasche ziehen...


Ein weiteres Problem war...
Ich hatte keinen so guten Kontakt zu meinem Onkel...

Der H.R. hatte, als mein Onkel im Krankenhaus lag, seine Wohnungschlüssel, und ist dann immer nachts in die Wohnung meines Onkels gegangen und hat Schmuck, Gold und Bargeld gestohlen.

Mieter hatten gehört und beobachtet, wie jemand in die Wohnung ein und ausging.

Zumindest hat er sich von der Beute ne Reise gegönnt (In der Zeit während mein Onkel im Sterben lag) und sich nen neues Auto gekauft...

Sone Frechheit und Dreistigkeit...:(

Ich wusste, das mein Onkel Goldsachen etc. hatte weil ich ihn vor Jahren mal besucht hatte. Er würde sich auch nie freiwillig davon trennen.

Meine Rechtsanwältin meint, man könne nix gegen machen, weil es einfach sehr schwer zu beweisen wäre, dass er das den "Raub" begangen hat.

Zumindest werde ich mich net kleinkriegen lassen.

Vielen Dank für eure Unterstützung :D



-- Editiert von aquana2005 am 15.02.2005 10:44:51

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