O2 Mobilfunkvertrag

20. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pipilotta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
O2 Mobilfunkvertrag

Zum Mai 2015 lief meine Datenkarte für mein I-Pad aus, bzw. die 2 Jahre Vertragslaufzeit war um. Ich nutze die
Gelegenheit meistens um neue Tarife zu vergleichen und natürlich um an ein aktuelles Gerät zum subventionierten
Preis zu bekommen. Bei O2- Shop im Hamburger Einkaufszentrum wurde ich fündig, ein I-Pad Air für € 1.- Vertragslaufzeit
24 Monate, mtl. Kosten um die € 40.- . So weit so gut. Die Karte konnte ich gleich mitnehmen, das I-Pad war nicht vorrätig
und sollte mir in den nächsten Tagen zugeschickt werden.
Einige Stunden später erhielt ich eine Mail, mein Vertrag wurde abgelehnt. Völlig legitim, ich will ja keinen zwingen, mit mir
Geschäfte zu machen. Also gehe ich am nächsten Tag zu einem anderen Anbieter und erhalte sofort Karte und Gerät zu
gleichen Bedingungen.
Einige Zeit später erhalte ich von O2 eine Rechnung und staunte nicht schlecht. Ich glaubte an einen Irrtum und begab mich sogleich zum O2-Shop im Elbe Einkaufs Zentrum. Der junge Mann dort konnte mir leider nicht weiterhelfen und wollte mich
am folgendem Samstag zurückrufen. Das geschah leider nicht, auch 2 weitere Besuche ( Telefon nimmt keiner den Hörer ab)
blieben erfolglos. Erst beim 3. Versuch traf ich auf einen Herren, der wohl der Shopleiter war. Ihm klagte ich mein Leid.
Ja, grinste er mit einem schadenfrohen Lächeln. Es handele sich um 2 Verträge in Einem, der eine ist der Mobilfunkvertrag ,welcher auch Seitens O2 angenommen wurde, der 2. Vertrag sei eine Art Finanzierung für das Gerät, welcher abgelehnt wurde.
Zudem hätte ich nicht gleich zu einem Mitbewerber gehen dürfen um dort einen neuen Vertrag abzuschließen. Ich hätte
erst zurück kommen müssen, um zu fragen, ob der Vertrag nicht doch noch genehmigt werden könnte.... ?!
Außerdem könne ich mir ja einen USB-Stick kaufen und die Karte für ein Notebook nutzen....
Die O2 Zentrale sagt, das sei zwar unverschämt und nicht OK, stornieren könne den Vertrag aber nur der Shop, der
dann jedoch seine Provision verliert. Zwischenzeitlich kam gerade die zweite Rechnung, die ich wie die erste nicht bis zur
Klärung bezahlen werde. Nun kam eine Mail, man hätte jetzt doch ein I-Pad für mich auftreiben können, ich solle jedoch wegen der beiden Rechnungen vorbei kommen um dies zu klären. Tatsächlich lag dort eins, sogar mit einem Aufkleber mit meinem Namen drauf. Eigentlich hab ich ja nun schon eins, aber darauf würde ich mich trotzdem einlassen, bekommt dann halt mein Sohn. Dann kam der Hammer, ich solle die beiden ausstehenden Rechnungen bezahlen,- soweit nachvollziebar- und dann die nächsten 3 Monate ebenfalls die Rechnungen zahlen. Anschließend könne ich einen neuen Antrag auf das I-Pad stellen...
natürlich ohne verbindliche Zusage das Gerät dann tatsächlich zu bekommen.
Mir klappte nur noch die Kinnlade runter und ich lehnte dankend ab. Was tun ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bekanntes Problem, wenn es einen Mobilfunkvertrag und einen separaten myHandy-Vertrag gibt. Wurden diese über ein Formular zusammenhängend(Bundle) abgeschlossen?
Selbst dann sieht es düster aus, denn Du hast zu dem Datenvertrag jetzt auch das eiPad hinzubekommen. Die Datenkarte stand Dir zur Verfügung und Leistung wurde damit erbracht. Also warum nicht bezahlen? Sehe keine Rechtsgrundlage mehr dies zu unterlaufen.
Merkwürdig finde ich allerdings die Aussage:

Zitat:
und dann die nächsten 3 Monate ebenfalls die Rechnungen zahlen. Anschließend könne ich einen neuen Antrag auf das I-Pad stellen...
Bekommst Du das dann geschenkt oder noch einen Vertrag???

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pipilotta123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Verkäufer meinte, da ich die beiden Rechnungen nicht bezahlt habe, müßte ich 3 Monate weiterzahlen
um das I-Pad beantragen zu können. Jetzt würde es auf jeden Fall abgelehnt. Hab das dann auch gar nicht
weiter hinterfragt, da das für mich auf keinen Fall in Frage kommt. Das ist doch wirklich übelste unseriöse
Abzocke. Ich komme in den Laden und erkläre, ich hätte gerne ein subventioniertes neues Gerät , notwendiger
Weise mit 2-Jahresvertrag und bekomme kein Gerät sondern nur einen Vertrag..... Ohne Gerät kann ich nichts
mit der Karte anfangen....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Den O2-Vertrag wirst Du nicht los, es sei denn es ist ein "verbundener" Vertrag, also Vertrag + Finanzierungskauf gelten nur zusammen. Nur dann hast Du eine Chance. Du hättest die SIM nicht mitnehmen dürfen, wenn sowieso nicht nutzbar.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Was tun ?

Daraus lernen und künftig sorgfältig lesen was man unterschreibt bevor man es unterschreibt.



Zitat:
Einige Stunden später erhielt ich eine Mail, mein Vertrag wurde abgelehnt.

Mit welchem Wortlaut genau? Vermutlich wird da ja auch drin gestanden haben was für ein Vertrag abgelehnt wurde ...



Zitat:
es sei denn es ist ein "verbundener" Vertrag, also Vertrag + Finanzierungskauf gelten nur zusammen.

Das haben die meines Wissens nach schon vor längerer Zeit "entbunden", beide Verträge gelten unabhängig voneinander.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
Das haben die meines Wissens nach schon vor längerer Zeit "entbunden", beide Verträge gelten unabhängig voneinander.


Das sieht zumindest das AG Karlsruhe aber deutlich anders (Urteil v. 12.10.2007, Az: 12 C 169/07 ).
http://www.schweizer.eu/guterrat/urteile.html?id=14583
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/02/27/karlsruhe-widerrufsrecht-mobilfunkvertrag/

Zitat:
Denn im Regelfall hat der Verbraucher - erkennbar - am Mobilfunkvertrag nur in Verbindung mit dem zugleich geschlossenen, subventionierten Handy-Kaufvertrag Interesse. Auch der BGH geht - im wettbewerbsrechtlichen Zusammenhang der Zugabeverordnung - von einer „Funktionseinheit" von Mobiltelefon-Kauf und Netzzugang aus; auch wenn es möglich ist, Mobiltelefone ohne Kartenvertrag zu erwerben und Kartenverträge ohne gleichzeitigen Erwerb eines Mobiltelefons zu schließen, müssen doch die meisten Erwerber eines Mobiltelefons einen Netzkartenvertrag abschließen, um das Telefon überhaupt in der beabsichtigten Weise einsetzen zu können. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass in der Regel das eine nicht ohne das andere angeboten wird. Unter diesen Umständen liegt die Annahme einer Gesamtleistung bestehend aus dem Mobiltelefon und dem für den Betrieb notwendigen Netzzugang nahe. Ohne Bedeutung ist dabei die Aufspaltung in zwei Rechtsgeschäfte (auch mit zwei verschiedenen Vertragspartnern); denn mit rechtlichen Erwägungen hält sich der Verkehr nicht auf. Da dem Publikum geläufig ist, dass Mobiltelefone einen nicht unerheblichen Wert haben und ein Kaufmann ein solches Gerät nicht ohne weiteres verschenkt, erkennt es auch, dass der Erwerb des Mobiltelefons letztlich mit den Gegenleistungen finanziert werden muss, die im Rahmen des Netzkartenvertrags zu erbringen sind ( BGHZ 139, 368 ; Steinhöfel GRUR 1998, 27/29).


Ich persönlich würde O2 schreiben, dass es sich bei dem Mobilfunkvertrag und dem Kaufvertrag über das Handy um zwei miteinander gekoppelte handelt und dass mit dem Widerruf des Kaufvertrags seitens O2 auch der Mobilfunkvertrag hinfällig ist. Dies folgt aus § 139 BGB und ist durch die Gerichte in Deutschland bereits so entschieden worden (s. AG Karlsruhe). Außerdem würde ich vorsorglich darauf hinweisen, dass, da du die Forderung ausdrücklich rechtilch bestreitest, eine Meldung der angeblichen offenen Forderungen an die Schufa oder an andere Auskunfteien nach § 29a BDSG rechtswdrig wäre. Es kommen vielleicht noch ein paar Mahnungen, dann wird O2 die Forderungen "aus Kulanz" ausbuchen.

Jetzt zu zahlen in der Hoffnung, dass o2 dann vielleicht doch noch das Tablet verkauft, wäre naiv.

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 21.06.2015 09:05

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#7
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
Ok, als Urteil eines AG hat es so oder so keine Relevanz,


Stimmt, Amtsgerichte werden generell überbewertet... sind für Streitwerte wie den vorliegenden ja auch nur die Erstinstanz und häufig auch die Letztinstanz.. :bang:

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Du scheinst nicht zu wissen, wie Gerichte arbeiten. Die entscheiden zwar nur jeweils über den konkreten Fall. Normalerweise wird das Ergebnis allerdings nicht durch Würfeln, sondern durch die Gesetzesauslegung und -anwendung ermittelt. Wenn jetzt ein Amtsgericht das Gesetz auf eine bestimmte Art angwendet hat, gibt es keine vollständige Sicherheit, aber doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ein anderes Gericht genauso entscheidet.

Muss halt jeder selbst wissen, wem er mehr rechtliche Autorität beimisst: dem Amtsgericht Karlsruhe oder florian3011 im 123recht-Forum.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Tut mir leid, das Urteil kann man nicht so anwenden. Denn es bezieht sich eindeutig auf subventionierte Geräte.

Diese bietet O2 bietet schon seit 2009/2010 nicht mehr an.


Möglich wäre aber das der Shop hier ein eigenes Angebot kreiert hat und die Verträge dadurch als verbundene Verträge gelten würden.

Da müsste man die genauen Unterlagen prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ändert an der Grundsatzfrage, ob nun ein verbundener Vertrag vorliegt oder nicht, exakt gar nichts. Eine vielleicht unscheinbare aber wichtige Fragestellung ist beispielsweise, ob ein einzelnes Vertragswerk zugrunde liegt oder nicht. Wie viel Unterschriften hat man geleistet? Wurde wirklich klar deutlich gemacht, dass es kein verbundener Vertrag sei sondern zwei völlig getrennte Verträge?

Zitat:
Zudem hätte ich nicht gleich zu einem Mitbewerber gehen dürfen um dort einen neuen Vertrag abzuschließen. Ich hätte
erst zurück kommen müssen, um zu fragen, ob der Vertrag nicht doch noch genehmigt werden könnte.... ?!

Das klingt natürlich nach Blödsinn und wohl eher nach einer merkwürdigen Masche, mit denen man sich Kunden an Land ziehen will, ohne jemals die Geräte verschicken loswerden zu wollen.
Das restliche Verhalten des Händlers passt da deutlich dazu. Mal unabhängig von der Frage, ob nun tatsächlich ein verbundener Vertrag vorliegt: Das hat ein Geschmäckle und erinnert fast schon an Betrug/Nötigung denn an einen ernsthaften Vertrag.
Erst wird direkt einige Stunden später abgelehnt, dann könne man ja mal schauen, ob das nicht doch genehmigt werde, dann soll man 3 Monate im Voraus zahlen ohne Zusage das Gerät jemals zu bekommen, man müsse es "neu beantragen" und eventuell wird es wieder abgelehnt.

Also entweder will der Händler nun seinen Vertrag mit der Finanzierung erfüllen oder er will es nicht.

Noch eine Frage zu diesem Konstrukt: Die Rechnungen von O2, wie hoch sind die derzeit? Sind das die ursprünglich avisierten 40€ monatlich? Wenn ja: Dann liegt auch irgendwo ein subventioniertes Gerät vor und kein separat finanziertes oder wahlweise ein verbundener Vertrag. Denn O2 kann ja nicht die Gebühr für die Finanzierung ebenfalls verlangen, wenn das nie zustande kam. Oder andersherum: Wenn die Finanzierungsgebühr 0€ beträgt, wo soll dann das Geld für das Gerät herkommen?


-- Editiert von mepeisen am 21.06.2015 15:09

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Auch ich sehe ein Problem einen verbundenen Vertrag nachzuweisen. Dann hätte man aber nicht die SIM separat mitnehmen dürfen, denn damit ist das Argument weg "kann ich ohne Tablet nicht nutzen".
Kenne leider keinen myhandy-Vertrag, da ich nie so was abschliessen würde.
Wenn der TE aber von einem Vertrag schreibt und dieser in einem Vertragswerk zusammen mit dem Finanzierungskauf erfolgt sein sollte(???), dann bestehen ggf. Aussichten der Auflösung des Datenvertrages. Wird aber nicht so einfach.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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