Folgender Fall:
Ich habe mittels zeitbasierender Abrechnung das mobile Internet von O2 genutzt. Jetzt erhalte ich eine Rechnung
in der an den fraglichen 5 Tagen 4x volumenbasierende Abrechnung und nur einmal zeitbasierende Abrechnung verzeichnet ist. Die unterschiede sind vom Betrag her gigantisch, da viele Daten in kurzer Zeit übertragen wurden. Als ich nun die Rechnungshotline von O2 kontaktiert habe, wird mir gesagt, dass die zeitabhängige Abrechnung nur funktioniert, wenn ich die Zugangssoftware von O2 verwende. Zum einen, habe ich nie einen Hinweis darauf erhalten, dass diese bestimmte Abrechnung nur auf diese Weise funktioniert und zudem auch nirgends einen Hinweis darauf, dass ich besondere Dinge beachten muss. Es ist auch auf der O2-Homepage nirgends ein entsprechender Hinweis zu finden.
Als ich entgegnet habe, dass es ja einmal geklappt hat, mit der zeitbasierenden Abrechnung, was also heißt, dass es auch mit einer anderen Software gehen muss, wurde mir entgegnet, dass es Zufall sein müsse.
Ich bin ziemlich stinkig, da es hier um entweder 15€ oder 224€ geht, was schon ein gewaltiger Unterschied ist. Immerhin habe ich es ja genau deswegen eingerichtet.
Seht ihr hier eine Chance, dass ich das nicht zahlen muss? Ich persönlich bin der Auffassung, dass ein deutlicher Hinweis zwingend erforderlich ist, wenn bei solchen Systemen irgendetwas nur auf eine bestimmte Weise funktioniert. Oder sehe ich da was falsch?
O2 Rechnungsproblem
Surf-Pack? Data-Pack?
Rechnungsreklamationen sollte man NIE mündlich vornehmen. Bei geeigneter Reklamation mit Verweis auf funktionierende Zeitabrechnung sollte die Zahlung der Horrorrechnung abwendbar sein.
-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
Naja ich habe die Reklamation ja auch nicht mündlich vorgenommen, sondern erstmal nachgefragt, wie das sein kann. Schriftlich ist es O2 inzwischen zugegangen. Ich warte jetzt auf eine Reaktion. Hatte O2 eine Frist bis Montag gesetzt. Wenn dann keine Antwort kommt lasse ich das Geld zurückbuchen und hebe die Einzugsermächtigung für O2 auf. Habe ich in meinem letzten Schreiben angekündigt. Das einzige, was bis jetzt gekommen ist, ist eine SMS mit dem Hinweis, dass man sich um mein Problem kümmern würde. So ein allgemeiner Text eben.
Falls deine ersten beiden Aussagen, eine Frage zu meinem Tarif waren, dann: "Standard-Abrechnung Time"
Reicht vollkommen aus für mich und ist darüber hinaus noch günstig. Also keinerlei "Packs"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So, die Frist wird morgen ablaufen. Jetzt frage ich mich, ob ich die angekündigten Aktionen (Entzug der Einzugsermächtigung und Rückbuchung des strittigen Rechnumgsbetrags) durchziehen soll oder vorher die Sache lieber gleich von einem Anwalt übernehmen lassen soll. Wozu würdet ihr mir raten? Machen werde ich auf jeden Fall etwas.
--- editiert vom Admin
Zu OnlineVerbindungen steht in den AGB quasi nichts. Es geht aber hier ja im Endeffekt um die Diskrepanz zwischen Tarif und Abrechnung. Mein gewählter Tarif ist die zeitbasierende Abrechnung und die Rechnung zeigt mir die Kosten für übertragenes Datenvolumen an. Jedenfalls bis auf eine Verbindung, die mit 9min. also korrekt abgerechnet wurde.
Die Aussage des O2-Kundenservice hierzu war nur, dass dies halt so ist, weil nur mittels Nutzung der O2-Verbindungssoftware eine zeitbasierende Abrechnung möglich sei.
Ich selbst stehe auf dem Standpunkt, dass sie kein Datenvolumen (das nebenbei bemerkt etwa 50x teurer ist, als die vergleichbare Zeit) abrechnen können, wenn ich den entsprechenden Tarif gar nicht habe. Wenn es an die Nutzung dieser Software gebunden ist, dann müsste dies irgendwo stehen, was aber nicht der Fall ist. Jedenfalls nicht in den AGB und auch sonst nirgends auf der Homepage, soweit ich etwas dazu finden konnte.
--- editiert vom Admin
Also Vertrag gibts hierzu gar nicht. Die Standardabrechnung wird ja nicht bei Abschluss eines Vertrags extra bestimmt, sondern rein über die Homepage im eingeloggten Zustand. Ich selbst kann also allenfalls über die Homepage zeigen, dass ich eben diesen Tarif habe. Man erhält keinerlei Bestätigungen über Änderungen in diesen Onlinetarifen, außer man bucht ein "Pack", also etwas höherwertiges als die Standardabrechnung. Dies steht aber gar nicht zur Debatte, da O2 ja auch selbst zugibt, dass die zeitbasierende Abrechnung die gesamte Zeit über bestand. Es steht hier mehr die Aussage im Raum, dass ich ja überhaupt kein Anrecht auf zeitbasierende Abrechnung habe, weil die Abrechnung ohnehin nur unter ganz bestimmten Umständen möglich ist, was mir aber nirgends aufgezeigt wurde. Somit gilt mein zeitbasierender Tarif selbstverständlich und war auch im fraglichen Zeitraum aktiv. Nur konnte es nicht auf diese Art abgerechnet werden. Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass dies in irgendeiner Form hätte mitgeteilt werden müssen.
-- Editiert von Bidi am 11.03.2007 14:31:49
Du müsstest mal einen link posten.
In der aktuellen Tarifübersicht finde ich nur volumnbasierte Abrechnung:
http://shop2.o2online.de/nw/produkte/handys/tarife/genionsml/easys/index.html?nidx=1
In Altverträgen mag das anders aussehen. Etvl. gibt es deinen Tarif aber auch nicht mehr.
-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
--- editiert vom Admin
Hm, ich kann hier keinen Link poste, da leider die Ansicht nur in meinem genion-Center eingeloggt zu sehen ist. Man kann auch nichts kopieren oder so, da es sich um eine Anzeige in einer Auswahlbox handelt. Ich tue mich etwas schwer, dies genauer aufzuzeigen.
Was abgezockt hier schreibt ist im Prinzip schon richtig. Ich wurde nach dem Tarif "Internet-Standard", welcher auf eben dieser Seite angezeigt wird abgerechnet, aber ich habe eben nicht Internet-Standard, sondern Standard-Abrechnung-Time. Evtl. liege ich ja auch einem Irrtum auf oder wie beschrieben, gibt es meinen Tarif wirklich nicht mehr. Leider habe ich keinerlei Mehrangaben hierzu.
--- editiert vom Admin
Gute Idee
Egal wen du fragst - alle werden immer den Tarif wissen wollen und wo das steht(Ausdruck).
Du hast noch nicht mal den Tarif gepostet (Starter, Genion o.a.). Ohne Angaben ist keine Hilfe möglich!
Also der Tarif ist ein alter Genion Home. Diesen Tarif gibt es nicht mehr. So alt wie der Tarif schon ist, gab es damals auch keine Internettarife. Aber darum geht es ja auch überhaupt nicht.
Eigentlich dreht sich meine Frage ja nur darum, wie es sein kann, dass ein ZEIT-Tarif angeboten wird, der als DATEN-Tarif abgerechnet wird.
--- editiert vom Admin
Problem hat sich heute dann doch gelöst. O2 hat sich heute entschuldigt, zwar mit dem Hinweis, dass sie vollkommen im Recht gewesen wären, aber keinen Streit wollen und mir eine Pauschalabgeltung von 25€ angeboten, die ich angenommen habe.
Na prima. Glückwunsch.
Genereller Tipp: bei Vertragsabschluß möglichst alles ausdrucken und abheften. Nach 2-3 Jahren kennen die Firmen ihre eigenen Vertragswerke nicht mehr
Es kann auch sein, das die Zeitabrechnung seit letzter Vertragsänderung so nicht mehr möglich ist.
-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten