Stomio Problem

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Raquel4
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 58x hilfreich)
Stomio Problem

Hallo,
evt. kann mri einer einen Tipp geben, wie ich mich gegen die Machenschaften von o.g. Stromanbieter wehren kann.
Lieferbeginn sollte der 01.12.10 sein > Sstromio war zu blöd, mich bei meinem Netzbetreiber umzumelden, der alte Vertrag mit dem Vorgänger war aber gekündigt, also wurde ich beim Netzbetreiber EWR als Kunde zwischengeparkt. Per Post wurde ich über LIeferbeginn ab 01.01.11 informiert von Stromio. Abbuchen erfolgte am 04.01.11 per Lastschrift. Am 18.01.11 buchte EWR ebenfalls die STromrate für sich ab. Nachfrage dort ergab: ich bin nach wie vor Kunde, es gibt keine Info, dass sich hier etwas geändert hab, es liegt von sTromio schlicht nichts vor.
Telefonisch ist Stromio NICHT zu erreichen, eine E-Mail an den Kundenservice mit Bitte um sofortige Klärung plus Info, dass ich die Abbuchung für Januar stornieren werde - klar, wir haben ja offensichtlich doch kein laufendes Vertragsverhältnis im Januar - verblieben bis heute! unbeantwortet, daher buchte ich Ende Januar den Betrag schnellzurück. Heute sah ich, das erneut abgebucht wurde für Februar, habe ich auch zurückgebucht und wieder ein E-Mail geschickt mit dem Hinweis, dass Klärung aussteht seit 20.01.11, dass Stromio seinen Teil des Vertrages ja garnicht erfülle, mein Strom von EWR nach wie vor komme - und ich ja wohl kaum 2x STrom für einmal Lieferung zahlen werde. Des Weiteren nahm ich die Einwilligung zum Lastschriftverfahren zurück und dass ich unseren Vertrag hiermit als nichtig betrachte (geht wahrscheinlich nicht, oder?)
Als ich heute abend in meinen Briefkasten zuhause schaute: Mahnung von STromio wegen lastschriftrückbuchung, plus Gebühren 8,- Euro plus Mahngebühr 5,- Euro.
Wie geht man hier vor? Ich möchte natürlich mit solchen Gaunern keinen laufenden Vertrag, aber wie kann ich mich wehren? Im Januar geb es von denen KEINE Stromlieferung, also können die doch auch nicht die Zahlung dafür einfordern?
LG


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wurde keine Mitteilungen mit gerichtsfestem Zustellnachweis (mindestens Einschreiben-Rückschein) versendet?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Raquel4
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 58x hilfreich)

Hallo
und vielen Dank.

Ich müsste also ein Mitteilung mit gerichtsfestem Zustellnachweis lossenden, kein Problem, aber auf was kann ich mich inhaltlich berufen? Darf ich wegen nichteinhaltung seitens Stromio meinerseits vom Vertrag zurücktreten? Hätte ich tatsächlich für nichterbrachte Leistung im januar die Zahlung bei Stromio belassen müssen, um zu hoffen, dass diese sie selbst zurückzahlen?

LG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Vom Netzbetreiber EWR schriftlich bestätigen lassen, das du dort Kunde bist weil du nicht von S****** übernommen wurdest.

S****** anschreiben und Antwortschreiben von EWR in Kopie beilegen.
Mitteilen, das man aufgrund der Weigerung den Vertrag zu erfüllen von dem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht und fristlos kündigt.

Man erklärt, das man die Abbuchungsgenehmigung vom Konto mit sofortiger Wirkung entzieht und weitere Einzüge strafrechtlich würdigen lässt.

Überzahlungen fordert man ungekürzt bis zum 25.02.2011 auf dem Konto eingehend zurück, anderenfalls man diese zurückbuchen lassen wird.





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