Schule - Nachsitzen und Ärger mit Lehrer

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2025 21:58:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schule - Nachsitzen und Ärger mit Lehrer

Hallo,
ich bräuchte etwas Hilfe, da ich Probleme mit einem Lehrer habe. Bei der Schule handelt sich um eine BOS (Berufliche Oberschule) aus Bayern. Ich bin bereits volljährig, falls dies wichtig ist.

Folgendes hat sich zugetragen:
Die Klasse wurde zu einer Arbeit an einem bereits ausgeteilten Arbeitsblatt aufgefordert. Ich wollte dieser Anweisung folgen, jedoch war das Blatt nicht auffindbar. Nach kurzem Suchen im Schulordner wollte der Lehrer wissen, wieso ich nicht arbeite und was ich mache. Ich antwortete wahrheitsgemäß, dass ich das Blatt suche. Daraufhin wurde ich mit einem Termin zum Nachsitzen bestraft. Die Begründung für diesen Termin war „der Ausgleich von Defiziten in der Ordnungsfähigkeit des Schülers, welche sich durch das nicht auffinden des Arbeitsblattes gezeigt haben". Dieser Termin wurde von mir jedoch nicht akzeptiert, da ich ja die Aufgaben erledigen wollte und nicht der Meinung bin, dass das Suchen und/oder nicht Auffinden eines Blattes bestraft werden kann. Der Lehrer wollte seine Meinung jedoch nicht ändern und wurde von mir aus diesem Grund darauf hingewiesen, dass der Nachsitztermin von mir nicht wahrgenommen wird. Nun habe ich zwei neue Nachsitztermine und einen Verweis bekommen.

Anmerkungen:
1. Der Lehrer hat mich meiner Meinung nach etwas auf dem Kieker, da ich bereits Beleidigt wurde (zwei Vorfälle), beim Gang auf die Toilette von ihm verfolgt wurde (er wollte wissen ob ich wirklich aufs Klo gehe) und ohne zutreffenden Grund aus dem Unterricht geflogen bin.

2. Ich habe öfter mehrere lose Blätter in meinem Ordner, da ich an einem Schultag ausgeteilte Arbeitsblätter oft nur hinein lege und diese dann alle auf einmal einordne. Dies hat der Lehrer vor dem Fall mit dem Nachsitztermin bereits bemerkt, da ich gelegentlich 1-2 Minuten nach Blättern suchen musste. Jedoch habe ich alle Arbeitsblätter bisher gefunden und der Ordner ist sauber geführt.

3. Ich habe mich bereits etwas schlau gemacht. Für diesen Fall würde wahrscheinlich das BayEUG Art. 86 zutreffen (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86).

Hier steht allerdings:
3.1 Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können Erziehungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden. Dazu zählt bei nicht hinreichender Beteiligung der Schülerin oder des Schülers am Unterricht auch eine Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft.

-> Ich habe mich jedoch am Unterricht beteiligt. Vom nicht Auffinden eines Blattes oder von Unordnung ist hier keine Rede.

4. Ein anderes Gesetz wäre BayEUG Art. 56 (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-56)

Hier steht:
4.1 Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden.

-> Der Lehrer hat jedoch nicht mit sich reden lassen und war von seiner Bestrafung überzeugt.

4.2 Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann.

-> Ich habe mich so verhalten, dass das Bildungsziel erreicht werden kann, denn ich wollte ja mitarbeiten.

Nun meine Fragen:
1. Kann mich der Lehrer wirklich zum Nachsitzen schicken weil ich ein Blatt gesucht und nicht gefunden habe?
2. Dürfen die Nachsitztermine wirklich einfach verdoppelt werden?
3. Ist es möglich den Verweis anzufechten?

Ich bedanke mich im voraus für jede Antwort und wünsche noch einen schönen Tag.

-- Editiert von Berger10 am 11.03.2018 13:51

-- Editiert von Berger10 am 11.03.2018 13:52




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18166 Beiträge, 9875x hilfreich)

Zitat:
1. Kann mich der Lehrer wirklich zum Nachsitzen schicken weil ich ein Blatt gesucht und nicht gefunden habe?

Ja. Die Begründung "In der Nachsitzstunde kann das Arbeitsblatt nachgearbeitet werden" dürfte ausreichen. Sie hatten das Blatt nicht gefunden und konnten deshalb das Blatt in der ursprünglichen Stunde nicht bearbeiten. Nachsitzen, um versäumten Unterrichtsinhalt nachzuholen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Zitat:
2. Dürfen die Nachsitztermine wirklich einfach verdoppelt werden?

Nachsitzen als Strafe ist nicht erlaubt. Nachsitzen um versäumte Unterrichtsinhalte nachzuholen, ist dagegen erlaubt (auch wenn Schüler das als Strafe empfinden). Wenn es jetzt doppelt so lange dauert, versäumte Unterrichtsinhalte nachzuholen, dann verdoppelt sich auch die potenzielle Nachsitz-Zeit. Wie lange es tatsächlich dauern wird, versäumte Inhalte nachzuholen, ist natürlich schwer vorherzusagen ...

Zitat:
3. Ist es möglich den Verweis anzufechten?

Kaum aussichtsreich. Der Verweis ist in der Liste der zulässigen Ordnungsmaßnahmen enthalten und steht da an unterster Stufe.

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#3
 Von 
guest-12318.02.2025 21:58:58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Es ist so, dass der Lehrer mir in der gleichen Stunde ungefähr 5 min nach dem Vorfall das gleiche Blatt noch einmal gegeben hat und ich so trotzdem mitarbeiten konnte. Somit gibt es meiner Meinung nach nichts nachzuholen. Dies habe ich vergessen zu erwähnen. Also wären ja die Nachsitztermine nicht rechtmäßig und der Grund für den Verweis auch verloren gegangen. Verstehe ich das richtig?

Normal bin ich auch kein Fan davon, wegen solch einer Sache Ärger zu suchen aber der besagte Lehrer hat mich wie gesagt schon länger auf dem Kieker und ich bin nun der Meinung, dass das ganze nun zu weit geht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18166 Beiträge, 9875x hilfreich)

Zitat:
Also wären ja die Nachsitztermine nicht rechtmäßig

Würde ich auch so sehen.

Zitat:
und der Grund für den Verweis auch verloren gegangen

Weniger eindeutig. Ein Verweis für mangelne Ordnung dürfte immer noch Ok sein.
Sie dürfen nicht vergessen, dass der Verweis bei den abgestuften Ordnungsmaßnahmen an unterster Stelle steht. Dementsprechend niedrig sind die Anforderungen.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18166 Beiträge, 9875x hilfreich)

Zitat:
Zum Beispiel indem du während des Nachsitzens dazu verdonnert wirst alle deine Arbeitsblätter korrekt abzuheften.

Unter dem Aspekt hatte ich das noch gar nicht gesehen.
Wenn die Nachsitzstunde dazu genutzt werden sollte, die eigenen Unterrichtsmaterialien auf Vordermann zu bringen, dürfte das auch noch rechtmäßig sein. "eigene Unterrichtsmaterialien in Ordnung bringen" dürfte zu "verpasste Unterrichtsinhalte nachholen" gleichwertig sein.
Von daher ziehe ich Beitrag #4 zumindest teilweise zurück.

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