Baustelle am Eigentum vom Verwalter abnehmen!??

6. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Avaya111
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 32x hilfreich)
Baustelle am Eigentum vom Verwalter abnehmen!??

Wir hatten eine Baustelle im Haus. Es wurden im Sommer letzten Jahres neue Strom- und Gasleitungen bei uns im Treppenhause verlegt. Bis heute sind die Friese in den einzelnen Etagen nicht wieder angebracht worden. Unsere Hausverwaltung habe ich nun abgemahnt, sie schreibt nun dass wäre Sache eines Eigentümers der die Stromkabel verlegt hat, ist aber offensichtlich nicht bereit sich den Missstand anzuschauen.
Frage: Ist eine Hausverwaltung nicht IMMER dazu verpflichtet eine bauliche Veränderung am Hause abzunehmen, denn sie bezahlt ja auch die Handwerker.

Bitte Info's Danke!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)

Wurde die WEG mit der baulichen Veränderung vor der vollendeten Tatsache gestellt ?
Wenn die bauliche Veränderung von der WEG genehmigt worden ist,
wie ist die Vereinbarung, wer was zu Ende auszuführen hat ?

Die Verwaltung soll diese Änderungsergebnis ansehen und die WEG die weitere Maßnahme entscheiden lassen.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Die Hausverwalter muss sich nichts "ansehen", was soll ein Verwalter denn erkennen, das ist ein Bürohengst :-)

Bei der nächsten Versammlung kann man ja drüber abstimmen ob man den Bauherren verklagen soll.

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