Falsche Grundstücksvermessung???

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go458548-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche Grundstücksvermessung???

hallo, ich habe vor 5 jahren ein kleines haus mit kleinem grundstück in sachsen gekauft. alles wurde ordnungsgemäss ins grundbuch eingetragen. das haus ist eine grenzbebauung. jetzt kommt der nachbar mit einer neuen vermessung, nach der sein grundstück durch mein haus geht. es handelt sich um ca. 18 quadratmeter. wie kann so etwas passieren, denn ich habe doch ein ordentlich eingetragenes grundstück gekauft, welches genau in dieser form nach der wende nun schon 3 x den besitzer gewechselt hat? wie muss ich mich verhalten? auf wessen seite steht das recht? ich hätte kein problem, ihm diese 18 quadratmeter abzukaufen, sehe aber nicht ein, auf meine kosten neu vermessen zu lassen, denn das ist ja das teure an der sache. kann man auch ohne neue vermessung die bereinigte grundstücksgrenze ins grundbuch eintragen lassen? der nachbar meint, ohne bereinigung kann er sein anwesen nicht verkaufen. besten dank für ihre hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Grundsätzlich ist es so
- im Grundbuch steht, wer Eigentümer eines bestimmten Flurstückes ist und z.B. auch Belastungen
- im Katasterverzeichnis/Liegenschaftsverzeichnis/Liegenschaftskataster ist ebenfalls der Eigentümer (lt. Grundbuch) geführt und außerdem steht dort wo die einzelnen Grenzpunkte liegen und daraus ergibt sich dann der Grenzverlauf des Flurstückes

Der Augenschein - also wo Grenzpunkte in der Realität zu sehen sind oder wo sich Zäune, Gebäude etc. befinden sagt nichts über den tatsächlichen Grenzverlauf aus.
Da ändert auch nichts daran, dass das Grundstück mit Flurstück Nr. .... schon mehrmals verkauft wurde. Man kauft eben immer nur ein Flurstück Nr. .... mit den Grenzpunkten, wie sie im Kastaterverzeichnis geführt werden. Außer anläßlich des Kaufs erfolgt eine neue Abmarkung - das ist aber eher die absolute Ausnahme.

Was meinst du jetzt mit "kommt der Nachbar mit einer neuen Vermessung" ???
Was hat der Nachbar da vermessen lassen?
Oder meinst du vielleicht die Abmarkung = die Übertragung der amtlichen Grenzpunkte in die Realität
Warum vermutest du die Vermessung sei falsch?
Tatsächlich sind häufig die Grenzverläufe in der Realität falsch - und viele wissen das gar nicht.

Auf eine Richtigstellung hat der betroffene Grundstückseigentümer einen Anspruch.
Die Kosten haben sich die betroffenen Grundstückseigentümer zu teilen, wenn kein Verschulden einer Seite zugrunde liegt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__919.html

Was du zunächst, mit geringen Kosten tun kannst:
dir selbst einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster besorgen mit allen Grenzpunkten deines Grundstücks
http://www.landesvermessung.sachsen.de/inhalt/produkte/lika/lika.html
dann versuchen das selbst (ohne Vermesser) in die Realität zu übertragen
und mit "der Vermessung" des Nachbarn vergleichen
Dann sollten sich schon Anhaltspunkte ergeben, wer da falsch oder richtig liegt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
go458548-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo, vielen dank für die ausführliche antwort. ich denke nicht, dass der nachbar falsch liegt, aber er meinte, die alten abmessungen gelten nicht mehr, weil die gps-daten genauer sind, und mein haus ginge jetzt mit 18 m2 über sein grundstück. wieso können alte vermessungen plötzlich nicht mehr gelten? ihm ist das gleiche mit den nachbarn von der anderen seite passiert und jetzt gibt er es an mich weiter. flurstücke sind doch amtlich eingetragen, und wenn der staat irgendwann mal falsch gemessen bzw. jetzt genauere messgeräte hat, muss ich doch nicht für die bereinigung bezahlen! das verstehe ich nicht! danke!

1x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von go458548-42):
die alten abmessungen gelten nicht mehr, weil die gps-daten genauer sind,

Das dürfte wohl Unfug sein. Oder waren die alten Abmessungen noch zu Goethes Zeiten erstellt worden?

Die Abweichungen zwischen GPS und analogen Vermessungen waren bei mir immer nur marginal.



War das denn überhaupt eine offizielle Vermessung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(992 Beiträge, 237x hilfreich)

Ich würde mir überlegen die Seite zu deinem Nachbarn (nur diese zunächst mal) neu vermessen zu lassen, da er diese ja anzweifelt. Richtige Grenzen sind einfach von großer Bedeutung.
Die Kosten tragen normalerweise die Grundstücksnachbarn gemeinsam. Aber das sollte es euch wert sein.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go458548-42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

danke! wenn jemand noch ideen hat, nur zu! ich werde erstmal auf die ämter gehen und mich schlauer machen. bg

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