Mieter möchten aus gekauftem Haus nicht ausziehen.

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
boo0903
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter möchten aus gekauftem Haus nicht ausziehen.

Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben folgendes Problem: Wir haben ein Haus gekauft und heute sollte eigentlich die Schlüsselübergabe stattfindet dazu kam es aber nicht da die Mieter nicht ausgezogen sind , die Begründung war das diese nicht in ihr neues Mietshaus können da es dort zu einem Wasserschaden gekommen ist.
Vorgeschichte:
Das Haus war vermietet und die Eigentümerin musste dieses verkaufen da sie durch Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten ist. Den Mietern wurde vor 3 Monaten gekündigt der Kündigungsgrund in der Kündigung war:
Eine Krankheitsbedingte finanzielle Notsituation zwingt mich zum Verkauf der Immobilie. Durch die
Fortsetzung des Mietverhältnisses ist eine angemessene wirtschaftlichen Verwertung des
Grundstücks behindert und dadurch würde ich erhebliche Nachteile erleiden.

Nun haben wir bereits letzte Woche den Kaufpreis für das Haus überwiesen da wir ausgegangen sind das heute die Schlüsselübergabe ist, heute der 30.11 war auch der Kündigungstermin für die Mieter dies stand alles auch so im Kaufvertrag. Wie können wir nun weiter vorgehen da wir ja jetzt die Rate für das Darlehen bezahlen müssen und nicht in das Haus können, bis jetzt wurde uns nur von der Verkäuferin zugesichert die Miete von den Mietern zu erhalten als Entschädigung.

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Die Kündigung ist nichtig. Der Mieter kann diese also ganz einfach in Altpapier verwandeln.
Insofern würde ich da ganz flache Bälle spielen.



Zitat (von boo0903):
Wie können wir nun weiter vorgehen

Den Status "Eigentümer" werdet ihr noch nicht haben, das wird ja nach Gegend Wochen bis Monate dauern.
Habt ihr denn schon den Status "Vermieter"? Ich fürchte nicht wenn ich da das
Zitat (von boo0903):
bis jetzt wurde uns nur von der Verkäuferin zugesichert die Miete von den Mietern zu erhalten als Entschädigung.

lese.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
boo0903
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, warum sollte die Kündigung nichtig sein im Kaufvertrag vom Notar steht das das Objekt bis zum 30.11 mieterfrei sein soll.


Zitat (von Harry van Sell):
Die Kündigung ist nichtig. Der Mieter kann diese also ganz einfach in Altpapier verwandeln.
Insofern würde ich da ganz flache Bälle spielen.


Der Notar hat am Montag erst die Umschreibung im Grundbuch veranlasst.
Mit Zahlung des Kaufpreises gehen laut Kaufvertrag Nutzen und Lasten auf uns über.


Vielen Dank für Vorraus für die schnelle Hilfe

-- Editiert von User am 30. November 2022 23:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
warum sollte die Kündigung nichtig sein im Kaufvertrag vom Notar steht das das Objekt bis zum 30.11 mieterfrei sein soll.
Nichtig.
Damit eine wirksame Kündigung zustande kommt müsst ihr (sobald möglich) als neue Eigentümer/Vermieter den Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.

Die Betonung im Kaufvertrag liegt auf "soll".
Die Verkäuferin hätte sich darum kümmern müssen dass sie mit den Mietern z.B. einen Mietaufhebungsvertrag zustande bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Hallo, warum sollte die Kündigung nichtig sein im Kaufvertrag vom Notar steht das das Objekt bis zum 30.11 mieterfrei sein soll.


Das macht die Kündigung aber nicht wirksam. Vielmehr kann die Verkäuferin ihe vertragliche Zusage nicht einhalten, d.h. sie ist vertragsbrüchig.

Zitat (von boo0903):
Der Notar hat am Montag erst die Umschreibung im Grundbuch veranlasst.


Dann müsst Ihr jetzt warten bis die Umschreibung im Grundbuch vollzogen wurde.

Zitat (von boo0903):
Mit Zahlung des Kaufpreises gehen laut Kaufvertrag Nutzen und Lasten auf uns über.


Also habt Ihr ab sofort das Recht, die Miete zu kassieren.

Zitat (von boo0903):
bis jetzt wurde uns nur von der Verkäuferin zugesichert die Miete von den Mietern zu erhalten als Entschädigung.


Oh wie großzügig :crazy:

Jetzt ist nur noch die spannende Frage, ob die Mieter tatsächlich eine neue Wohnung haben und dort ein Wasserschaden aufgetreten ist oder ob sie nur auf Zeit spielen, weil sie genau wissen, dass die Kündigung unwirksam ist. Wenn letzteres der Fall ist, dann stellt Euch schon Mal darauf ein, dass es noch eine ganze Weile dauert, bis die Mieter ausziehen. Sollte ersteres der Fall sein, dann besteht Hoffnung, dass die Mieter nach Beseitigung des Wasserschadens freiwillig ausziehen.

Wie lange wohnen die Mieter eigentlich schon in dem Haus?

Zitat (von boo0903):
Wie können wir nun weiter vorgehen


Warten, bis Ihr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid. Danach einen Anwalt mit der Formulierung eines wirksamen Kündigungsschreibens beauftragen und anschließend beten, dass die Mieter zum Ende der neuen Kündigungsfrist ausziehen. Wenn sie das nicht machen, Räumungsklage einlegen.

Ihr könnt natürlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten, weil die Verkäuferin die Wohnung nicht wie zugesagt bezugsfrei übergeben hat und von der Verkäuferin Schadenersatz verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Hallo, warum sollte die Kündigung nichtig sein

Weil "ich will mehr Geld beim Verkauf" als Kündigungsgrund von Gesetzgeber und Rechtsprechung regelmäßig abgelehnt werden.

Durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks regelmäßig nicht behindert, es sei der Vermieter beweist das eine Ausnahme vorliegen würde.



Zitat (von AR377):
Nichtig.

Zum Glück nur was die Mieter betrifft.
Zwischen Käufer und Verkäufer ist es wohl gültig.



Zitat (von boo0903):
im Kaufvertrag vom Notar steht das das Objekt bis zum 30.11 mieterfrei sein soll.

Zum einen sollte man mal über die Bedeutung des Wortes "soll" nachdenken.
Zum anderen wäre da auch der Wortlaut wichtig, unter Umständen kann das richtig teuer werden für den Verkäufer.



Zitat (von AR377):
müsst ihr (sobald möglich) als neue Eigentümer/Vermieter den Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.

Da wäre ich sehr vorsichtig, denn schlafende Hunde sollte man nicht wecken.
Der Mieter scheint ja von der Gültigkeit auszugehen und auszugswillig zu sein, es scheitert wohl nur an den Umständen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks regelmäßig nicht behindert, es sei der Vermieter beweist das eine Ausnahme vorliegen würde.


Richtig und so eine Ausnahme müsste im Kündigungsschreiben gut begründet werden.

Wenn in der Ausgangsfrage der komplette Text des Kündigungsschreibens widergegeben wurde, dann ist die Kündigung schon aus formellen Gründen wegen fehlender Begründung unwirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Nun haben wir bereits letzte Woche den Kaufpreis für das Haus überwiesen da wir ausgegangen sind das heute die Schlüsselübergabe ist, heute der 30.11 war auch der Kündigungstermin für die Mieter dies stand alles auch so im Kaufvertrag.

Der im Kaufvertrag genannte Termin ist nur ein Zirka-Termin, da man nicht 100 %ig abschätzen kann, wann alle Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung beim Notar vorliegen.

Im Kaufvertrag steht mit Sicherheit, dass der Notar schriftlich mitteilt, dass die Voraussetzungen vorliegen und der Kaufpreis bezahlt werden kann.

Habt ihr vom Notar eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Der Notar hat am Montag erst die Umschreibung im Grundbuch veranlasst.

Das wäre eher ungewöhnlich - außer der Kaufvertrag wurde bereits vor Monaten beurkundet und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts liegt bereits vor.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 28x hilfreich)

Es mag ja sein, dass die Kündigung im Grunde fehlerhaft ist. Aber wenn die Mieter diese nicht angezweifelt haben, dann müssen Sie doch trotzdem raus oder nicht? Es klang jetzt im Eingangspost auch nicht so, dass das Problem die Kündigung oder die Mieter wären..



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Im Kaufvertrag steht mit Sicherheit, dass der Notar schriftlich mitteilt, dass die Voraussetzungen vorliegen und der Kaufpreis bezahlt werden kann.

Habt ihr vom Notar eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erhalten?


Der Notar hätte im Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung aufnehmen müssen:

Der Kaufpreis ist fällig, wenn die Immobilie entmietet ist. Und für den Fall eines wohnenbleibenden Mieters eine Strafzahlung vereinbaren sollen.

So hätte die Vermieterin wenigstens einen Anreiz gehabt mit ihren Mieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Aber wenn die Mieter diese nicht angezweifelt haben, dann müssen Sie doch trotzdem raus oder nicht?
Nein, die Kündigung wäre unwirksam. Und dagegen muss sich ein Mieter auch nicht wehren. Er muss nicht mal reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
boo0903
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Umschreibung im Grundbuch kann doch noch nicht stattfinden weil die Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes dieses hat aber auch noch kein Schreiben zum Zahlen der Grunderwerbssteuer gesendet.
Mal eine andere Frage wieso ist den die Kündigung der Verkäuferin nicht gültig, die Verkäuferin ist komplett mittellos da sie krankheitsbedingt keinen Beruf ausüben kann und die Miete die sie erhalten hat, hat nicht gereicht um das Darlehen des Hauses zurückzubezahlen. Fast 90 % des Kaufpreises mussten wir an Gläubiger der Verkäuferin überweisen da sich massiv Rückstände bei der Gemeinde und anderen öffentlichen Stellen angesammelt haben sowie ging der Großteil an die alte Bank um die alte Grundschuld bzw das Darlehen zu tilgen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Mal eine andere Frage wieso ist den die Kündigung der Verkäuferin nicht gültig,
Nun, weil das...
Zitat (von boo0903):
der Kündigungsgrund in der Kündigung war:
Eine Krankheitsbedingte finanzielle Notsituation zwingt mich zum Verkauf der Immobilie. Durch die
Fortsetzung des Mietverhältnisses ist eine angemessene wirtschaftlichen Verwertung des
Grundstücks behindert und dadurch würde ich erhebliche Nachteile erleiden.
...kein Kündigungsgrund ist. Auch wenn es der Grund für die Kündigung war.


Zitat (von boo0903):
da die Mieter nicht ausgezogen sind , die Begründung war das diese nicht in ihr neues Mietshaus können da es dort zu einem Wasserschaden gekommen ist.
Wenn das stimmt, habt ihr wenigstens die Aussicht, dass die Mieter in absehbarer Zeit ausziehen.

Wenn nicht kann sich das hin ziehen. Die Kündigung der Verkäuferin ist wertlos. Ihr müsst wegen Eigenbedarf wirksam kündigen und hoffen, dass die Mieter das nicht erfolgreich in die Länge ziehen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie naiv sind Sie eigentlich? Sie sollten sich dringend mit den Basics des Mietrechts auseinandersetzen.

1) Die bisherige Kündigung ist unwirksam. Sie existiert damit nicht. Der
Mieter darf das Papier auch als kostenfreies Klopapier verwenden. Der Mieter muss nicht reagieren. Der Kündigungsgrund "ich kriege mehr Geld bei einem unvermieteten Haus" ist schlichtweg in Deutschland rechtlich nicht wirksam.

2) Kauf bricht nicht Miete. Als neuer Eigentümer steigen Sie automatisch in den bisherigen Mietvertrag ein. Die vertraglichen Verpflichtungen (Haus ist entmietet) zwischen Ihnen und der Verkäuferin braucht den Mieter nicht zu interessieren.

3) Eine Eigenbedarfskündigung bringt hohe Hürden und sehr lange Fristen mit sich. Am Besten Sie zahlen den bisherigen eine ordentliche Abfindung (z.B. EUR 10.000) für einen zeitnahen Auszug.

Durch einen Anwalt würde ich prüfen lassen, ob die Verkäuferin Ihnen diese Abfindung erstatten muss. Am einfachsten wäre es hier, dass die Verkäuferin die Abfindung an die Mieter zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Der Kaufpreis ist fällig, wenn die Immobilie entmietet ist.

Bist du Hellseher? Woher weißt du , was im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Hallo,
die Umschreibung im Grundbuch kann doch noch nicht stattfinden weil die Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes dieses hat aber auch noch kein Schreiben zum Zahlen der Grunderwerbssteuer gesendet.

:augenroll: ...weshalb schreibst du dann
Zitat:
Der Notar hat am Montag erst die Umschreibung im Grundbuch veranlasst.

Zitat:
Mal eine andere Frage wieso ist den die Kündigung der Verkäuferin nicht gültig, die Verkäuferin ist komplett mittellos da sie krankheitsbedingt keinen Beruf ausüben kann und die Miete die sie erhalten hat, hat nicht gereicht um das Darlehen des Hauses zurückzubezahlen. Fast 90 % des Kaufpreises mussten wir an Gläubiger der Verkäuferin überweisen da sich massiv Rückstände bei der Gemeinde und anderen öffentlichen Stellen angesammelt haben sowie ging der Großteil an die alte Bank um die alte Grundschuld bzw das Darlehen zu tilgen.

Na und? Das spielt bzgl. der Kündigung keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Der im Kaufvertrag genannte Termin ist nur ein Zirka-Termin, da man nicht 100 %ig abschätzen kann, wann alle Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung beim Notar vorliegen.

Im Kaufvertrag steht mit Sicherheit, dass der Notar schriftlich mitteilt, dass die Voraussetzungen vorliegen und der Kaufpreis bezahlt werden kann.

Habt ihr vom Notar eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erhalten

Es wäre schön, wenn du meine Frage beantworten würdest. :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
boo0903
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja der Notar hat uns eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung gesendet schon vor Wochen da stand das der Kaufpreis am 30.11 fällig ist deswegen haben wir auch letzte Woche den Kaufpreis überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Hallo,
ja der Notar hat uns eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung gesendet schon vor Wochen da stand das der Kaufpreis am 30.11 fällig ist deswegen haben wir auch letzte Woche den Kaufpreis überwiesen.

:schock:

Und es wurde im notariellen Kaufvertrag keine Vereinbarung getroffen, was passiert, wenn der Mieter nicht auszieht?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Nun haben wir bereits letzte Woche den Kaufpreis für das Haus überwiesen da wir ausgegangen sind das heute die Schlüsselübergabe ist, heute der 30.11 war auch der Kündigungstermin für die Mieter dies stand alles auch so im Kaufvertrag.
Was genau steht dazu im Kaufvertrag? Eigentlich wird in solchen Fällen der Kaufpreis erst dann fällig, wenn das Objekt mietfrei ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Fast 90 % des Kaufpreises mussten wir an Gläubiger der Verkäuferin überweisen da sich massiv Rückstände bei der Gemeinde und anderen öffentlichen Stellen angesammelt haben sowie ging der Großteil an die alte Bank um die alte Grundschuld bzw das Darlehen zu tilgen.

Wenn es stimmt, dass ihr direkt an die Gläubiger überwiesen habt, dann ist das meiner Meinung nach schlecht. Denn dann ist das Geld erstmal weg und ich bezweifle, dass ihr Teile davon wiederbekommen könnt. Wenn ihr dagegen auf ein Notaranderkonto überwiesen habt, dann solltet ihr unverzüglich den Notar informieren, dass die Immobilie nicht wie geplant übergeben wurde. Dann gibt es zumindest Chancen, dass er das Geld bis zur Klärung auf dem Konto behält und nicht weiterleitet.

Ich empfehle dringend, einen Anwalt aufzusuchen. Natürlich kann man auch den Notar fragen, aber der wird nicht eure Interessen vertreten. Es ist jetzt zu klären, welche Rechte aus dem Kaufvertrag ihr habt. Es geht im Zweifel um viel Geld und viele Nerven. Denn an den einstimmigen Antworten könnt ihr entnehmen, dass die Kündigung an die Mieter sehr wahrscheinlich unwirksam ist. Es wird also darauf ankommen, was kaufvertraglich wirklich zugesichert wurde. Das wird nur ein Anwalt bewerten können.

Nur ein Anhaltspunkt: Wenn im Kaufvertrag steht "den Mietern wurde zum 30.11.22 gekündigt", dann beginnt bereits das Diskutieren. Fällt auch eine unwirksame Kündigung unter diese Zusicherung oder nicht? Da ist schon nicht so klar, ob die Verkäuferin vertragsbrüchig geworden ist. Wenn im Kaufvertrag steht "Die Wohnung wird frei von Mietern am 1.12. übergeben", dann ist die Verkäuferin sehr, sehr wahrscheinlich vertragsbrüchig geworden.

Bringt nur nichts, wenn die Verkäuferin pleite und das Geld bereits alles weg ist. Ihr habt dann einen Schadensersatzanspruch, mit dem ihr im Zweifel die Wand tapezieren könnt, extrem formuliert.

Es muss nicht so kommen. Aber bitte lasst euch von einem Experten beraten. Es geht um zu viel, um sich auf ein Forum zu verlassen. Vielleicht geht alles gut und die Mieter sind in wenigen Wochen draußen. Vielleicht wird's auch ein Desaster. Das kann niemand wissen. Aber wenn euer Kaufpreis erstmal weg ist, sinken eure Optionen erheblich.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn ihr dagegen auf ein Notaranderkonto überwiesen habt
Gibt es das noch? Die 9 Immobilienkäufe in den letzten 3 Jahren, von denen ich weiß, sind alle ohne Notaranderkonto gelaufen.

-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 16:35

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
boo0903
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein das Geld wurde nicht an ein Notaranderkonto gezahlt sondern direkt an die Bank wo die Grundschuld war Makler und alle Nebenkosten der Verkäuferin wurden auch aus dem Kaufpreis bezahlt. Im Moment scheint es Hoffnung zu geben das das neue Haus für die Mieter in 1-2 Wochen fertig wird ob das so kommt wissen wir nicht.
Wir würden zu einem Anwalt gehen allerdings haben wir gestern rausgefunden das dieser Fall nicht über unsere Rechtsschutzversicherung gedeckt wird, deswegen würden wir noch 2 Wochen warten ob die Mieter wirklich ausziehen bevor uns direkt Anwaltskosten entstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
deswegen würden wir noch 2 Wochen warten ob die Mieter wirklich ausziehen bevor uns direkt Anwaltskosten entstehen.


Bevor ihr als Eigentümer im Grundbuch steht, könnt Ihr auch mit Anwalt ohnehin nichts machen.

Bis dahin könnt Ihr nur hoffen, dass die Mieter wie versprochen ausziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von boo0903):
Im Moment scheint es Hoffnung zu geben das das neue Haus für die Mieter in 1-2 Wochen fertig wird

Dann in Deckung bleiben, abwarten und hoffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn es stimmt, dass ihr direkt an die Gläubiger überwiesen habt, dann ist das meiner Meinung nach schlecht.

Es ist üblich, dass der Käufer die Grundschulden mit dem Kaufpreis ablöst.
Zitat:
Wenn ihr dagegen auf ein Notaranderkonto überwiesen habt

Die Zahlung über Notaranderkonto ist die absolute Ausnahme.
Zitat:
Natürlich kann man auch den Notar fragen, aber der wird nicht eure Interessen vertreten.

Der Notar ist nicht parteiisch und verpflichtet, den Vertrag umzusetzen.



-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 21:12

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Es ist üblich, dass der Käufer die Grundschulden mit dem Kaufpreis ablös
Was üblich ist oder nicht, wollte ich gar nicht thematisieren. Wie man gut erkennen kann, war der Kaufvertrag so auf jeden Fall für den Käufer problematisch. Der Kaufpreis ist weg und die Immobilie wurde nicht wie erwartet übergeben. Die Zusatzkosten können immens werden. Das ist nunmal schlecht.

Über ein Anderkonto hätte man die Chance gehabt, den Verkaufspreus erstmal einzufrieren. Daher wäre das in diesem Fall wohl die bessere Wahl gewesen. Alternativ hätte man die Kaufpreisfälligkeit auch an den Auszug der Mieter koppeln können. Sei's drum. Ist geschehen.

Zitat (von cruncc1):
Der Notar ist nicht parteiisch und verpflichtet, den Vertrag umzusetzen.
Ja und? Dennoch kann man ihn fragen, was denn nun genau im Vertrag steht und ob eine Übergabe mit Mietern vertragsgemäss ist. Okay, dass hätte der Notar eigentlich schon vor Abschluss des Kaufvertrages erklären müssen. Vielleicht hat er es auch getan, keine Ahnung. Ich wäre tatsächlich etwas überrascht, wenn der Notar den Käufer über solche Risiken im Kaufvertrag nicht aufgeklärt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wie man gut erkennen kann, war der Kaufvertrag so auf jeden Fall für den Käufer problematisch

Daran ist überhaupt nichts probmelmatisch.

Das ist ein ganz normaler Kaufvertrag. Wir wissen nicht, was im Vorfeld vereinbart wurde und weshalb die besenreine Übergabe keine Kaufpreisfälligvoraussetzung ist. Weiter wissen wir nicht, was bzgl. der Nichträumung im Vertrag vereinbart wurde.

Auf Nachfragen wie dieser:
Zitat (von bostonxl):
Was genau steht dazu im Kaufvertrag? Eigentlich wird in solchen Fällen der Kaufpreis erst dann fällig, wenn das Objekt mietfrei ist.

erhalten wir keine Antwort. :augenroll:
Zitat:
Über ein Anderkonto hätte man die Chance gehabt, den Verkaufspreus erstmal einzufrieren. Daher wäre das in diesem Fall wohl die bessere Wahl gewesen.

Bei einem 0815-Vertrag macht man keine Kaufpreiszahlung über Anderkonto.
Zitat:
Ja und? Dennoch kann man ihn fragen, was denn nun genau im Vertrag steht und ob eine Übergabe mit Mietern vertragsgemäss ist.

Eben. Das Ganze sollte man zunächst mit dem Notar klären. Dieser vertritt sehr wohl auch die Interessen des Käufers. Ein Rechtsanwalt ist momentan nicht erforderlich.

Aber sei es drum - die Sache scheint sich ja doch noch zum Guten zu wenden. :smile:


-- Editiert von User am 3. Dezember 2022 11:45

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ein Notar muss einen Vertrag erklären, den er verfasst hat. Nicht mehr. Wenn ihm der Verkäufer erklärt, am xy-Tag sei die Hütte leer, dann wird er das so übernehmen. Hier wäre es doch sinnvoll gewesen, vorab einen Anwalt zu befragen, der die eigenen Interessen vertritt.

Jetzt haben wir eine unwirksame Kündigung, die der Notar auch nicht zu überprüfen hatte, völlig unbedarfte Käufer, da ist jetzt angesagt, mit professioneller Unterstützung die Sache abzuwickeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ein Notar muss einen Vertrag erklären, den er verfasst hat. Nicht mehr. Wenn ihm der Verkäufer erklärt, am xy-Tag sei die Hütte leer, dann wird er das so übernehmen. Hier wäre es doch sinnvoll gewesen, vorab einen Anwalt zu befragen, der die eigenen Interessen vertritt.

Das sehe ich nicht so. Dass eine Immobilie vermietet ist und der Mieter zum Zeitpunkt XY ausziehen soll/muss ist Standard, da muss vorab keinen Anwalt einschaltet werden.

Der Notar ist verpflichtet, das Gewünschte rechtswirksam umzusetzen. D.h. aber auch, Klauseln in den Vertrag aufzunehmen, für den Fall, dass der Mieter nicht fristgerecht auszieht.

Dass es meistens Probleme gibt, wenn dieser sich weigert auszuziehen, ist klar. Der Käufer hat vll seine Wohnung gekündigung und möchte/muss zeitnah einziehen. Da nützt es nichts, wenn die Kaufpreisfälligkeit (und damit die Übergabe) erst eintritt, wenn der Mieter ausgezogen ist.

0x Hilfreiche Antwort

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