Wechseln der Strom-, Gasanbieter

7. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Paula1717
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Wechseln der Strom-, Gasanbieter

Hallo,
PersonA möchte gerne die Anbieter für Strom, Gas und Kabelfernseher wechseln, weil inzwischen günstigere Anbieter verfügbar sind. Die Hausverwaltung lässt es aber nicht zu. Darf eine Hausverwaltung trotz getrennte Zähler das nicht zulassen?!

-----------------
""




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Was sagen die anderen Miteigentümer denn dazu, und ist die Verwaltung ebenfalls Miteigentümer?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paula1717
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Die meisten Eigentümer sind alt und in Rente. Es ist Ihnen Egal und möchten auch bei alten Anbitere bleiben. Die Hausverwaltung ist durch den Hausbauträger beauftragt worden. Wobei der Haubauträger einige Wohnungen bei uns besitzt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Mit dem eigenem Strom bin ich nicht sicher, da ich mir das bisher immer selbst aussuchen durfte, aber wenn die anderen Dinge von der Gemeinschaft bezahlt werden benötigt man für einen Wechsel einen Mehrheitsbeschluss. Daher darf die HV gar nicht wechseln, nur weil 1 Miteigentümer meint, das zu wollen.

Ich würde bis zur nächsten ETV die günstigeren Anbieter vorlegen, damit die anderen sehen, dass man dadurch sparen kann. Dann kann abgestimmt werden, ob gewechselt wird oder nicht.

-- Editiert am 07.11.2009 18:16

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Also Strom wird ja wie ich verstanden habe über einen eigenen Zähler abgelesen und abgerechnet ? Wenn ja ist ein Wechsel jederzeit möglich, der Vertrag läuft zwischen Person A und dem Stromanbieter.
Beim Gas dürfte es identisch sein ? Also auch einen eigenen Gaszähler und eigenen Gastheme oder ähnlich ? Bei ja Wechsel möglich.
Beim Kabelfernsehn wird der Vertrag in der Regel mit der gesamten Gemeinschaft abgeschlossen, da bräuchte es einen Mehrheitsbeschluss zum Wechseln.

Fazit : Überall wo Du selbst einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen hast kannst Du jederzeit den Anbieter wechseln.
Selbst beim Kabelfernsehen kannst Du Dir zusätzlich einen weiteren Anbieter holen, allerdings nur wenn dazu keine baulichen Arbeiten notwendig sind

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3948 Beiträge, 2410x hilfreich)

Thorsten vollumfänglich zustimm!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paula1717
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten. Inzwischen habe ich die Information über den Gasanbieter von der Hausverwaltung, dass wir wegen Zentralheitzung den Gasanbieter ohne Zustimmung aller Eigentümer nicht wechseln dürfen. Das konnte ich wieder nicht nachvollziehen, wenn die Gaszähler für einzelner Eigentümer vorhanden ist. Für Kabelfernseher hat die Hausverwaltung auch so argumentiert, dass wir alle nur einen Anbieter haben dürfen, obwohl keine Bauarbeiten dafür notwendig sind.
Wenn die Eigentümer alles selbst in die Hand nehmen würden, hätten sie auch keine Hausverwaltung gebraucht. Oder?! Ich muß auch gestehen, dass die Hausverwaltung gutes Geld auch kassiert!
Es ist mir nicht klar, ob ein Alleingang erlaubt ist oder nicht?!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1391x hilfreich)

quote:
dass wir wegen Zentralheitzung den Gasanbieter ohne Zustimmung aller Eigentümer nicht wechseln dürfen.


Das ist falsch. Eine einfache Mehrheit reicht. Der Wechsel des Anbieters ist ja keine bauliche Veränderung.

quote:
Das konnte ich wieder nicht nachvollziehen, wenn die Gaszähler für einzelner Eigentümer vorhanden ist.


Vielleicht verwechselst du Wärmemengenzähler mit Gaszähler?
Hat A oder die WEG einen Vertrag mit dem Gasliefereranten abgechlossen?

quote:
Wenn die Eigentümer alles selbst in die Hand nehmen würden, hätten sie auch keine Hausverwaltung gebraucht. Oder?!


Hm, vielleicht solltest du dir erstmal das WEG durchlesen. Da stehen die Aufgaben der Verwaltung drin.

quote:
Es ist mir nicht klar, ob ein Alleingang erlaubt ist oder nicht?!


Thorsten hat oben alles ziemlich deutlich beschrieben:
Besteht ein Vertrag zwischen A und X, darf A X kündigen und einen Vertrag mit Y abschließen.

Überall da, wo die WEG aber mit X einen Vertrag hat, kann nur die WEG diesen kündigen.

Der Verwalter ist nur ausführendes Organ der WEG.

-----------------
"Heike aus Bochum"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo -
ich habe !eben den Stromanbieter gewechselt (eigener Zähler) und in Anfang 2009 von Flüssiggas (eigener Zähler) auf Pelletsheizung umgestellt :-)

Gr.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paula1717
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
A hat keinen direkten Vertrag mit X (Gas-Anbieter). A ist sich nicht sicher, ob es Gaszähler oder Wärmeenergiezähler wäre. Da die Wärmeenergie 100% von Gas kommt, kann der Unterschied vernachlässigbar sein, oder?
Hat A überhaupt die Möglichkeit nach dem Ablauf des Vertrages eigenständig den Anbieter wechseln?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1391x hilfreich)

quote:
A hat keinen direkten Vertrag mit X (Gas-Anbieter).


Wie will A dann den Vertrag kündigen und wechseln?

quote:
A ist sich nicht sicher, ob es Gaszähler oder Wärmeenergiezähler wäre.


Da sollte sich A informieren. Bei einer Zentralheizung ist der Wärmemengenzähler jedoch wahrscheinlich.

quote:
Da die Wärmeenergie 100% von Gas kommt, kann der Unterschied vernachlässigbar sein, oder?


Der Wärmemengenzähler dient ausschließlich der Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungen. Die Summe der kwh der Wärmemengenzähler entspricht auch nicht der Anzahl der vom Gasanbieter in Rechnung gestellten kwh, da die Zentralheizung keinen 100 prozentigen Wirkungsgrad hat und außerdem über die Leitungen auch ein Wärmeverlust stattfindet.

quote:
Hat A überhaupt die Möglichkeit nach dem Ablauf des Vertrages eigenständig den Anbieter wechseln?


A kann nicht alleine einen Vertrag mit einem Anbieter für die Versorgung einer Zentralheizung abschließen, die das ganze Haus mit Wärme versorgt.

A müsste zunächst ihre Wohnung von der Versorgung durch die Zentralheizung abtrennen und in ihrer Wohnung ein eigenes Heizungssystem installieren.


-----------------
"Heike aus Bochum"

-- Editiert am 29.12.2009 17:24

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3948 Beiträge, 2410x hilfreich)

quote:
A müsste zunächst ihre Wohnung von der Versorgung durch die Zentralheizung abtrennen und in ihrer Wohnung ein eigenes Heizungssystem installieren.

Was (siehe ein aktueller thread im Baurecht) eine bauliche Veränderung wäre und somit der Zustimmung aller bedürfte.

Ansonsten danke Heike, mir wäre beinahe der Kragen geplatzt.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1386x hilfreich)

Grinst und weiss warum er schweigt ...............................

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.278 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.137 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen