Bankenfusion und Pfändung

24. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
ixis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bankenfusion und Pfändung

Hallo!

Bei der Commerzbank besteht eine Kontoverbindung, welche durch PfÜB gesperrt ist. Bei der Dresdner Bank besteht eine weitere Kontoverbindung. Wird durch die Fusion der Banken jetzt die Pfändung auch auf das Konto bei der Dresdner Bank übertragen?

LG und Danke




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33929 Beiträge, 17624x hilfreich)

Hi,

nein, die Pfändung bezieht sich ja auf ein konkretes Konto. Insofern bleibt das Commerzbankkonto gesperrt, das andere wird aber nicht gepfändet- es sei denn, durch einen neuen PfÜB.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Sehe ich so wie muemmel! Eine Pfändung bezieht sich immer nur auf eine bestimmte Forderung (=Bestimmtheitsgrundsatz). Auch wenn die Forderung nicht exakt bezeichnet werden muss (=Kto.Nr.) und Sammelbezeichnungen möglich sind (=alle Forderungen aus Kontoverbindung / alle ist ja auch hinreichend bestimmt), kann die Pfändung (maximal) nur für alle Kontoverbindungen zum Zeitpunkt der Pfändung gelten.
Es würde dem Bestimmtheitsgrundsatz widersprechen, wenn der Pfändungsumfang durch Umgestaltung (Fusion, Abspaltung, Einbringung) beim Drittschuldner geändert werden könnte.

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#3
 Von 
ixis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So, heute kann ich mehr zu dem Thema sagen.
Aufgrund der besonderen Situation der Commerzbank und der Dresdner Bank geht das tatsächlich.
Die Commerzbank übernimmt alle Konten der Dresdner Bank. Die Konten werden daher zu Commerzbankkonten und Pfändungen, die in der Commerzbank laufen, werden tatsächlich übertragen.

Raus kommt man aus der Geschichte evtl. mit einem Antrag nach § 765 a ZPO .
Hier im vorliegenden Fall ist es so, dass die Pfändungen 2003 bzw. 2005 auf dem Konto der Commerzbank eingingen. November 2005 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und Dezember 2005 das Konto bei der Dresdner Bank. In diesem Fall ist es möglich, die Pfändung per § 89 InsO aufzuheben.
Ob in anderen Fällen - die mit Sicherheit durch die Fusion folgenden werden - der 765 a auf Erfolg stößt, bleibt abzuwarten.

LG Ixis

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#4
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 477x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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