Hallo zusammen,
Habe durch puren Zufall nach fast 4 Jahren bemerkt das eine Kostenaufstellung im Pfüb (Bank) falsch ist.
Eine Kostenaufstellung ist nachweislich bezahlt.
Was kann ich tun ?
Wäre um Rat echt dankbar!
Pfüb eine Kostenaufstellung falsch
16. März 2018
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Frage vom 16. März 2018 | 19:15
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Pfüb eine Kostenaufstellung falsch
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#1
Antwort vom 16. März 2018 | 19:46
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatWas kann ich tun ? :
In dem Fall sollten Sie zunächst den Gläubiger darauf hinweisen, dass diese Position bereits beglichen worden ist. Ansonsten bleibt diesbezüglich nur die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO ) und der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 769 ZPO ). Beides ist natürlich auf diese Position zu beschränken.
#2
Antwort vom 16. März 2018 | 19:53
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Das geht auch nach Jahren noch?...Könnte auch schon 5 Jahre sein...
Mit dem Gläubiger reden geht leider nicht mehr...
Danke
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#3
Antwort vom 16. März 2018 | 20:48
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatDas geht auch nach Jahren noch?...Könnte auch schon 5 Jahre sein... :
Wenn das Konto immer noch aufgrund des gleichen PfÜBs gepfändet ist und der Gläubiger keinerlei Teil-Erledigungsmitteilung an Ihre Bank gesendet hat, dann ja.
Zitat:Mit dem Gläubiger reden geht leider nicht mehr...
Das wäre der günstigste Weg, denn normalerweise wird der Gläubiger schon aus wirtschaftlichen Erwägungen der Bank gegenüber erklären, dass sich in dem Fall die Pfändung hinsichtlich diesen Teilbetrages erledigt hat.
#4
Antwort vom 17. März 2018 | 08:45
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:Wenn das Konto immer noch aufgrund des gleichen PfÜBs gepfändet ist und der Gläubiger keinerlei Teil-Erledigungsmitteilung an Ihre Bank gesendet hat, dann ja.
Hätte ich darüber informiert werden müssen ?
Danke
#5
Antwort vom 7. April 2018 | 18:23
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Es wär f. mich interessant zu wissen ob der Gläubiger einen neuen Pfüb erstellen lassen muss.
Eine "Teilerledigtenerklärung" kennt meine Bank leider nicht...
Lg
-- Editiert von Jadp2016 am 07.04.2018 18:24
#6
Antwort vom 7. April 2018 | 19:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatEs wär f. mich interessant zu wissen ob der Gläubiger einen neuen Pfüb erstellen lassen muss. :
Ja oder nein, kommt halt darauf an wann gezahlt wurde.
ZitatEine "Teilerledigtenerklärung" kennt meine Bank leider nicht... :
Unkenntnis ist aber das Problem der Bank - nicht das des Gläubigers.
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