Hy, hab da mal ne Frage... Ich habe in meiner Wohnung seit ca. zwei Jahren kein Strom mehr. Wurde abgeklemmt, und da ich die meiste Zeit sowie so nur bei meinem Freund schlafe, habe ich mir gedacht ich brauch ja auch keinen. Also habe ich Ihn auch nicht wieder angemeldet. Aber alle alte Restschulden inkl. abklemmgebuehr gezahlt! Jetz habe ich eine erneute Rechnung ueber ca. 200euro!! Also rief ich dort an und fragte nach. Man sagte mir das es such dabei um eine Zaehlergebuehr handelt. Ich muesste den Zaehler abbauen lassen um nicht zahlen zu muessen?! Ich Frage mich ob das so stimmen kann??? Muss ich wirklich 200 Euro fuer einen Zaehler bezahlen, obwohl er ja abgeklemmt ist und ich kein Strom bezogen habe?? Vielen dank fuer jede Hilfe!!!
-----------------
""
Trotz Stromzaehler abklemmung, laufende kosten?
Hallo,
ja - das ist völlig Korrekt!
Es wurde nur der Strombezug unterbrochen! Der grundsätzliche Vertrag zur Stromlieferung der Abnahmestelle jedoch nicht! Die Grundgebühr fällt also weiterhin an!
Nur durch eine Abmeldung der Abnahmestelle und Demontage des Zählers seitens des Netzbetreibers beendet sämtliche Verträge!
Wovor ich aber warnen will: Denn soll die Anlage wieder in Betrieb genommen werden, ist ein neuer Zählerantrag nötig, dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein die weit höher sein können als die Grundgebühr der nächsten Jahre!
Hallo lili,
zum einen hilft es nicht Sachen doppelt zu posten, sowas ist ziemlich "unhöflich" zum anderen wirst Du in Zukunft vermutlich weiterhin Ärger mit anderen Strom-Anbietern haben und die o.g. Kosten werden früher oder später auf Dich zukommen.
Zur kurzen Erklärung: Wenn eine Stromanlage (E-Anlage) für einen bestimmten Zeitraum außer Betrieb ist, muss ein Elektroinstallateur diese erneut abnehmen, bevor sie wieder ans Netz geschaltet wird (und ggf. wieder einen Zähler erhält). Da Du aufgrund des Zahlungsverzuges das Abklemmen verursacht hast, wirst Du später auch zur Kasse gebeten, wenn der Nachmieter etc. erneut einen Anschluss beantragt. Ich bin ja mal gespannt, wie Du zurechtkommst, falls Dein Freund oder Du mit ihm Schluss machst?
Die Kosten liegen so 300 und 500 Euro, mal so als grober Rahmen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
wirst Du später auch zur Kasse gebeten, wenn der Nachmieter etc. erneut einen Anschluss beantragt.
Wen bittet der Stromversorger zur Kasse bei Wiederfreischaltung ?
den vorigen Säumigen (der vielleicht längst über den Berg ist) oder den Eigentümer/Vermieter (aber warum) ?
Das Sperren geschieht doch im eigenen Interesse des Versorgers.
Warum muß der Zähler überhaupt abmontiert werden ? Das Sperren
müsste doch genügend.
Der Stromanbieter bittet natürlich zuerst einmal den Antragssteller bzw. Vermieter zur Kasse, weil der ja schließlich ein Vertrag damals abgeschlossen hat.
Da aber das Abklemmen des Zählers, bzw. ein späterer Ausbau auf das Verschulden des Kunden (hier der/die TE) zurückzuführen ist, können die Kosten für den Wiederanschluss (Abnahme) zurückgefordert werden (Verursacher ist ja schließlich der TE).
Die Kostenübernahme für den erneuten Anschluss sind nach § 19 StromGVV Abs. 4 vom "Verursacher" zu bezahlen, der auch die AGBs mit den Kosten für das erneute "Anschließen" zu tragen hat (die Gebühren sind in den AGBs vorhanden).
(4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat.
Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.
Wie hoch die Kosten maximal sein dürfen, ist eine Sache für sich, aber das Gesetz steht da auf der Seite der Energieerzeuger.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten