Aufhebungsvertrag

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Warum ich häufig Bedenken gegen Aufhebungsverträge habe

 

Der Aufhebungsvertrag ist neben dem Abwicklungsvertrag und der Kündigung ein weiteres geeignetes Instrumentarium zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem missliebigen Mitarbeiter (generisches maskulinum). In welchen rechtlichen Situationen wird ein Aufhebungsvertrag zu einem arbeitsrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Stolperstein? Hier einige Beispiele für unangenehme Nebenwirkungen eines Aufhebungsvertrages:

1. Aufhebungsverträge werden regelmäßig von Rechtsanwälten der Arbeitgeber erstellt. Viele Vertragsformulierungen sind unkritisch und sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer akzeptabel. Einige Formulierungen sind jedoch eindeutig auf den Arbeitgeber (also den eigenen Mandanten) zugeschnitten und erlauben es diesen, sich von jeglicher Haftung freizuzeichnen. Solche Formulierungen finden sich häufig unter der Überschrift „Rechtliche Hinweise". Dem Arbeitnehmer wird erklärt, dass die Personalabteilung nicht dafür verantwortlich ist, sofern er nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages Sperrzeiten der Arbeitsagentur kassiert und die Abfindung sich aufgrund der Sperren und der damit verbundenen Rechtsfolgen in Luft auflöst. Schon aus Gründen der Kampfparität (Waffengleichheit) sollte also ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einem Aufhebungsvertragsangebot ins Boot geholt werden.

Christian Sehn
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Rechtsanwalt
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2. Das nächste Problem entsteht mit der eigenen Rechtsschutzversicherung. Häufig wird die Rechtsschutzversicherung bei Angebot eines Aufhebungsvertrages mangels Kündigung des Arbeitgebers einen Schadensfall verneinen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) entsprechende Regelungen aufgenommen. Dort heißt es regelmäßig:

"Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitnehmer: Wir übernehmen im Falle eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung Ihres Arbeitsvertrages (Aufhebungsvereinbarung) ohne Rechtsschutzfall im Sinne des §4 Abs. 1c) bis zu 1.000,– EUR Rechtsanwaltskosten. In diesem Fall gilt die arbeitgeberseitige Vorlage des Aufhebungsvertragsangebotes als Rechtsschutzfall. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in Abzug gebracht."

Das böse Erwachen kommt dann, wenn die Versicherung bei einem Aufhebungsvertrag 1.000,00 € abzüglich 250,00 € Selbstbeteiligung = 750,00 € Anwaltskosten zahlt und die Rechnung des Anwaltes im Regelfall deutlich höher ist. Diese böse Überraschung bei der Kostenübernahme lässt sich problemlos umgehen, wenn ein versierter Anwalt für Arbeitsrecht frühzeitig eingeschaltet wird. Dieser kann dann Einfluss auf das Verfahren nehmen. Dem Rechtsanwalt sollte auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung überlassen werden. Eine vollständige Kostenübernahme der Anwaltsgebühren durch die Rechtsschutzversicherung ist regelmäßig möglich.

3. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Risiken eines Aufhebungsvertrages sind erheblich. Der Aufhebungsvertrag führt regelmäßig zur Verhängung von Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit. Formulierungen im Aufhebungsvertrag wie „in beiderseitigem Einvernehmen" sind nicht mehr korrigierbare Fehler, die man spätestens bei Antragstellung bei der Arbeitsagentur bereut. Die Freude an der Abfindungszahlung wird dann nicht lange andauern. Nach verhängter Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für 12 Wochen. Ferner verkürzt sich der Arbeitslosengeldbezugszeitraum - im schlimmsten Fall um ein Viertel. Auch diese Risiken lassen sich durch Einschalten eines versierten Anwalts für Arbeitsrecht deutlich reduzieren oder sogar ausschließen.

4. Häufig werden in Aufhebungsverträgen regelungsbedürftige Inhalte (Boni, Resturlaub, Arbeitszeugnis etc.) übersehen. Nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags wird es deutlich schwieriger, ein gutes Arbeitszeugnis auszuhandeln. Formulierungen im Aufhebungsvertrag: „Der Arbeitnehmer erhält nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis" sind vollkommen nichtssagend. Ein Arbeitszeugnis mit der Schulnote „mangelhaft" ist wohlwollend, wenn die Leistung des Arbeitnehmers nach Auffassung des Arbeitgebers mit „ungenügend" zu bewerten ist. Beweisen Sie dann in einem weiteren Arbeitsgerichtsprozess den Anspruch auf eine bessere Bewertung im Zeugnis. Ein sehr schwieriges rechtliches Unterfangen. Auch eine in den Aufhebungsvertrag aufgenommene Notenstufe (z.B. „der Arbeitnehmer erhält ein gutes Arbeitszeugnis") ist auslegungsfähig und führt häufig zu Rechtstreitigkeiten nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages.

5. Aufhebungsverträge werden dem Arbeitnehmer häufig in einer psychischen Drucksituation vorgelegt. Die Personalabteilungen verbinden gerne die Anhörung zu einem angeblichen oder tatsächlichen Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit der Vorlage eines Aufhebungsvertrages (Überrumpelungssituation). Ein solcher Aufhebungsvertrag kommt dann regelmäßig durch Verstoß gegen das "Gebot des fairen Verfahrens" zustande. Dieses Gebot wird verletzt, wenn der Arbeitgeber während der Verhandlungen eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht mehr ermöglicht. Dem Arbeitnehmer wird in Aussicht gestellt, dass auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verzichtet wird, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Der Aufhebungsvertrag ist in den allermeisten Fällen arbeitsrechtlich unvorteilhaft und sozialversicherungsrechtlich eine Katastrophe. Die Unterzeichnung sollte verweigert werden. Darauf folgende Drohungen des Arbeitgebers sollten ignoriert werden. Es sollte unverzüglich ein Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht kontaktiert werden. Ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns führt zu einem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.

6. Ein Ratschlag zum Schluss: Sie sollten sich bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes vergewissern, dass dieser nicht nur die arbeitsrechtliche Angelegenheit übernimmt und Sie dann wegen einer Sperrzeitproblematik auf Fachanwälte für Sozialrecht verweist. Eine derartige Rosinenpickerei des erstangegangenen Anwaltes wird regelmäßig dazu führen, dass der zweite Anwalt eine Übernahme des sozialrechtlichen Mandates ablehnt. Der Anwalt, der Sie arbeitsrechtlich vertritt, sollte auch in der Lage sein, Ihre Problemen mit der Arbeitsagentur zu lösen.

Rechtsanwalt Christian Sehn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht/Sozialversicherungsrecht
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