Goodyear zeigt großzügige Geste: Mitarbeiter erhalten Abfindungen

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Nach der Schocknachricht über die Schließung der Werke zeigt sich Goodyear großzügig und einigt sich mit den Betriebsräten auf Abfindungen für die betroffenen Mitarbeiter. Die meisten Beschäftigten in Fulda sind laut der Betriebsbetreuerin zufrieden mit der Lösung.

Die Nachricht über die bevorstehende Schließung des Goodyear-Werkes in Fulda war für alle Beteiligten ein großer Schock. Das Unternehmen war seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Industrielandschaft in Fulda. Nun wird das Werk 2025 geschlossen, aber es scheint, als hätten die Mitarbeiter einen positiven Ausweg gefunden.

Jens Usebach
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Die Gewerkschaft IGBCE und die Betriebsräte konnten nach eigenen Angaben eine gute Lösung für die Beschäftigten finden. Mit dem Unterzeichnen des Sozialplans für den Standort Fulda sind alle Details geregelt.

Die Verhandlungen liefen bereits seit einigen Monaten nun einigten sich die Gewerkschaft, die Betriebsräte und der Arbeitgeber auf ein Budget für die betroffenen Standorte Fürstenwalde, Köln, Hanau und Fulda. Das Budget wird auf Basis von Faktoren wie der Anzahl der betroffenen Beschäftigten, ihrem Alter, ihrer Betriebszugehörigkeit und ihrem Einkommen verteilt.

Die IGBCE verzichtete auf einen Streik und konnte eine hohe Summe aushandeln, um die Beschäftigten angemessen zu unterstützen. Die Betriebsräte fanden gute Lösungen für die Verteilung des Geldes, und eine Transfergesellschaft wird sich um die Qualifizierung der Mitarbeiter bis zu 12 Monate kümmern.

Über die Höhe der Abfindungsansprüche ist derzeit noch nichts bekannt.

Bei einer Betriebsversammlung in Fulda wurden die Ergebnisse der Verhandlungen präsentiert, und die meisten Mitarbeiter waren erleichtert und zufrieden mit der Lösung. Die Zusammenarbeit der Standorte zeigte sich als Erfolgsfaktor, und die Solidarität zahlte sich aus.

Goodyear lobte die Vereinbarung und betonte, dass das Unternehmen bereit sei, die betroffenen Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen oder beim Übergang in den Vorruhestand zu unterstützen. Trotz der schweren Entscheidungen glaubt er, dass die Vereinbarung Klarheit schafft und die Erwartungen der Belegschaft erfüllt.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zur Kündigung, Kündigungsschutzklage und Fragen zur Abfindung!

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