Das Naturrecht
Mehr zum Thema: Das Recht in der Geschichte, Naturrecht, PhilosophieWorum geht`s?
Das Naturrecht ist ein Rechtssystem, das von Menschen nicht abänderbare Grund- und Menschenrechte gewährt. Es umfasst die Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und das Streben nach Glückseligkeit. Anders als das positive – von Menschen geschaffene – Recht, leitet sich der Naturrechtsgedanke aus der Vernunft an sich ab. Indem es die grundlegenden und für alle Zeiten gültigen Rechtsprinzipien der Sittlichkeit beinhaltet, stellt es die Basis für das gesellschaftliche Zusammenleben dar. Damit ist es als Lehre der primären Rechtsprinzipien dem positiven Recht übergeordnet. Jedoch kann es für sich allein keine Gültigkeit erlangen, sondern muss in ein positivistisches Rechtssystems eingebunden sein. Tatsächlich sind die Prinzipien des Naturrechts in den Verfassungen moderner Demokratien realisiert.
Die Naturrechtsprinzipien hielten schon in die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten Einzug und wurden nur kurze Zeit später von den Franzosen während ihrer Verfassung aufgegriffen. Nach den schlechten Erfahrungen während des Terror-Regimes der Nationalsozialisten erlebte der Naturrechtsgedanke in Europa eine Renaissance und floss auch in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ein.
Zu den Quellen des Naturrechts kursierten im Laufe der Jahrhunderte zwei wesentliche Theorien: ob das Naturrecht einen göttlichen Ursprung habe oder sich aus der menschlichen Natur selbst ableite. Unbestritten ist die Auffassung, dass es aus der reinen Vernunft erwächst.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das Naturrecht Seite 2: Die frühen Theoretiker Seite 3: Thomas von Aquin Seite 4: Hugo de Groot Seite 5: Samuel von Pufendorf Seite 6: John Locke Seite 7: Christian Thomasius Seite 8: Johannes Messner