Digital Services Act (DSA)

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, DSA, Digital-Services-Act, DDG, Online-Plattformen
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Diese Pflichten gelten jetzt für Unternehmen

Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) in der gesamten EU – ein einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Dienste, der neue Transparenz- und Schutzpflichten mit sich bringt. Ziel des DSA ist es, ein sicheres digitales Umfeld zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer:innen gewahrt bleiben und illegale Inhalte effektiv bekämpft werden. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre Prozesse und Strukturen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtskonform zu handeln.

Für wen gilt der DSA?

Grundsätzlich gilt der Digital Services Act für alle Unternehmen, die digitale Dienste in der EU anbieten – unabhängig davon, ob die Unternehmen in der EU ansässig sind oder nicht:

Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
Web: https://www.advomare.de/
E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
  • Access-Provider (z. B. Internetanbieter)
  • Hosting-Dienste (z. B. Cloud-Anbieter, Webhoster)
  • Online-Plattformen (z. B. Marktplätze, soziale Netzwerke)
  • Suchmaschinen

Der DSA unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Kategorien von Anbietern – je nach Größe, Reichweite und Funktion. 

Außerdem wird im DSA noch eine Unterscheidung zu den großen Anbietern gemacht:

Große Online-Plattformen (VLOP) und große Online-Suchmaschinen (VLOSE) mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzer:innen monatlich in der EU.

Je größer die Plattform und je umfangreicher die Angebote, desto strenger sind die Auflagen.

Was müssen Unternehmen konkret umsetzen?

Die Pflichten nach dem DSA hängen von der Unternehmensgröße und -art ab. Grundlegende Anforderungen, die alle betroffenen Anbieter erfüllen müssen, sind:

  • Melde- und Abhilfeverfahren: Anbieter müssen eine Möglichkeit bereitstellen, mit der Nutzer:innen rechtswidrige Inhalte (z. B. Hassrede, Fake News oder illegale Produkte) melden können. Anschließend muss eine zügige Prüfung und gegebenenfalls Entfernung erfolgen.
  • Transparenzpflichten: Plattformen müssen darüber informieren, wie Inhalte moderiert werden und wie Empfehlungsalgorithmen funktionieren. Entscheidungen über die Entfernung von Inhalten oder die Sperrung von Konten müssen begründet werden.
  • Beschwerdemanagement: Unternehmen müssen interne Beschwerdemechanismen schaffen und Entscheidungen über Content-Moderation transparent dokumentieren.
  • Kooperation mit Behörden: Auf Anordnung müssen bestimmte Daten herausgegeben und illegale Inhalte unverzüglich entfernt werden.
  • Sorgfaltspflichten im Online-Handel: Marktplätze müssen gewerbliche Anbieter auf ihren Plattformen überprüfen. Verbraucher:innen sollen sicherer kaufen können.

Größere Plattformen und Suchmaschinen unterliegen zusätzlichen Pflichten wie Risikoanalysen, der Etablierung eines Compliance-Teams, der Bereitstellung einer unabhängigen externen Prüfung oder der Transparenz bei Werbeanzeigen.

Welche Risiken drohen bei Verstößen?

Die Einhaltung des DSA ist kein „nice to have", sondern verpflichtend. Bei Verstößen drohen erhebliche Konsequenzen:

  • Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Anordnungen zur Löschung oder Anpassung von Inhalten
  • Sperrungen von Angeboten oder Konten

Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, insbesondere wenn sie Nutzer:innen in mehreren EU-Staaten erreichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden – in Deutschland sind das die Bundesnetzagentur und die Landesmedienanstalten – überwachen die Einhaltung.

Wann lohnt sich anwaltliche Unterstützung?

Der DSA ist komplex und technisch wie juristisch anspruchsvoll. Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Welche meiner Dienste fallen überhaupt unter den DSA? Welche Prozesse müssen wie angepasst werden? Wie sieht eine rechtssichere Content-Moderation aus?

Erfahrene Anwält:innen können helfen, Klarheit zu schaffen und Haftungsrisiken zu vermeiden – z. B. durch:

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang der DSA Anwendung findet
  • Beratung zu konkreten Umsetzungspflichten
  • Erstellung und Prüfung von AGB, Nutzungsbedingungen und Meldesystemen
  • Entwicklung interner Richtlinien für Content-Moderation und Beschwerdeverfahren
  • Begleitung bei Anfragen von Behörden
Wie unterstützt advomare?

Die advomare Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf IT- und Medienrecht und begleitet Unternehmen umfassend bei der DSA-Compliance. Wir bieten:

  • Persönliche Beratung zur Einstufung Ihres Angebots
  • Rechtssichere Gestaltung aller Pflichtinformationen
  • Prüfung und Anpassung Ihrer AGB an die neuen Vorgaben
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden zur Umsetzung der neuen Anforderungen
  • Laufende rechtliche Betreuung – auch bei Behördenanfragen oder Bußgeldverfahren

Ob Sie eine Online-Plattform betreiben, digitale Dienste anbieten oder Marktplatzbetreiber sind – wir sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch, wenn Sie eine individuelle Prüfung oder Umsetzung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock

Telefon: +49 381 36768101
Telefax: +49 381 367681010
Mail: kanzlei@advomare.de
www.advomare.de
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