Was darf ich in Google Bewertungen schreiben?

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Grenzen der Kommunikation in Google Rezensionen.

Gerade dann, wenn man eine schlechte Erfahrung gemacht hat, möchte man seinem Ärger gerne Luft machen. Die meisten nutzen dazu Bewertungsportale, allen voran Google Bewertungen, um ihre Erfahrungen zu teilen und in manchen Fällen auch den Frust rauszulassen.

Doch Vorsicht!

Martin Jedwillat
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Lassen Sie Ihrem Unmut freien Lauf, kann das eventuell negative Konsequenzen haben. Denn niemand sieht sich gerne mit schlechter Kritik konfrontiert, besonders dann, wenn diese nicht sonderlich konstruktiv formuliert und eventuell sogar persönlich angreifend ist. In manchen Fällen hat die bewertete Person das Recht, sich gegen diese Bewertung zu wehren und gegebenenfalls die Google Bewertung löschen zu lassen. In einigen Fällen können die Betroffenen sogar Schadensersatz einfordern.

Als Kund:in sollten Sie daher stets genau darauf achten, wie Sie Ihre Kritik formulieren, um sich vor Abmahnungen und im schlimmsten Fall einer Klage zu schützen, sowie der anderen Seite auch eine faire Chance auf Verbesserung zu geben.

Aber es gibt doch Meinungsfreiheit, warum darf ich nicht schreiben, was mir durch den Kopf geht?

Ja, natürlich gibt es Meinungsfreiheit und Bewertungen sind auch durch diese geschützt. Also ist nicht jede negative Bewertung angreifbar.

ABER: Internet und - in diesem Fall spezifisch - Bewertungsportale sind keine rechtsfreien Räume.

Bei Bewertungen kommt es – wie bei vielen Situationen – auf die Art und Weise an. Unter dem Mantel der Meinungsfreiheit kann man nicht alles sagen, was man denkt.

Es gibt hier Stolperfallen, sowohl rechtlich gesehen als auch durch die Google-Bewertungs-Richtlinien vorgegeben. 

ÜBRIGENS: Auch wenn man anonym eine Google Bewertung schreibt, ist man nie vollständig anonym. Man muss nämlich ein Google Profil in Verbindung mit einer E-Mail-Adresse erstellen. Das bedeutet, auch wenn man ein Alias verwendet, kann Google einen für den Fall kontaktieren, wenn die Bewertung angefochten wird.

Was sind die Stolperfallen, wenn ich eine Google Bewertung schreibe?

Folgende Punkte sollten Sie in Ihrer eigenen Google Bewertung unbedingt vermeiden, wenn Sie nicht wollen, dass die Bewertung gelöscht wird oder Sie im schlimmsten Fall abgemahnt werden.

Einerseits sollte man Rechtsverstöße vermeiden:

  • Beleidigung: Sie dürfen keine Äußerungen veröffentlichen, die eine reine Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung eines anderen Menschen zum Ausdruck bringt.
  • Eine Bewertung ausdenken: Sie dürfen nur echte Erfahrungen schreiben, die auch wirklich passiert sind. War auch nie ein Kontakt vorhanden, so ist dies ebenfalls ein Grund zur Löschung.
  • Üble Nachrede: Sie dürfen auch nicht unbewusst unwahre Tatsachen verbreiten, um eine Person öffentlich herabzuwürdigen, z. B. Unwahrheiten vom Hören-Sagen weitergeben.
  • Verleumdung: Sie dürfen in Google Bewertungen keine unwahren Tatsachen verbreiten, die die Betroffenen verächtlich machen und herabwürdigen.
  • Schmähkritik: Wenn ihr Feedback nicht auf den tatsächlichen Sachverhalt bezogen ist, sondern lediglich der Herabwürdigung der bewerteten Person dienen soll.

Das sind Verstöße gegen geltendes Recht, also vom Gesetzgeber gesetzte Grenzen.

Google selbst hat für die Rezensionen eigene Richtlinien, die sich in ein paar Punkten mit den Rechtsverstößen decken, d.h. hier gibt Google zusätzlich selbst vor, wann Google Bewertungen unzulässig sind.

Darunter fallen: Belästigung, Hassrede, anstößige Inhalte, Identitätsdiebstahl, Fehlinformation, Falschdarstellungen, vulgäre Sprache, nicht themenbezogene Inhalte, Werbung und unsinnige Inhalte

Kann ich meine bereits verfasste Google Bewertung löschen?

Ja, eigene Google Bewertungen können Sie in wenigen Schritten selbst löschen, gerade dann, wenn Sie Ihre Meinung geändert haben.

Auf dem Desktop:

  1. Öffnen Sie Google Maps& klicken oben rechts auf den Profil-Button.
  2. Klicken Sie auf „Mein Profil".
  3. Wählen Sie die Google Bewertung aus & klicken auf das Dreipunkt-Menü.
  4. Wählen Sie "Rezension löschen"aus.

Auf dem Handy:

  1. Klicken Sie auf das Neun-Punkt-Menü.
  2. Öffnen Sie Google Maps.
  3. Klicken Sie oben links auf das Drei-Strich-Menü.
  4. Klicken Sie auf "Meine Beiträge"& wählen die Bewertung aus.
  5. Klicken Sie auf das Dreipunkt-Menü.
  6. Wählen Sie "Rezension löschen"aus.

Hilfe! Ich habe eine ungerechtfertigte schlechte Google Bewertung erhalten. Was kann ich tun?

Ungerechtfertigten Google Bewertungen sind Sie nicht hilflos ausgeliefert. Verstößt die Bewertung gegen die oben genannten Punkte, so können Sie die Google Bewertung löschen lassen. Dies können Sie über die „Melden"-Funktion auch selbst anleiten. 

Der sichere Weg ist allerdings immer, dies über eine Anwaltskanzlei zu tun. Diese kann rechtlich dezidiert und mit den wichtigsten Urteilen und Gesetzen den Löschantrag begründen und so eine Entfernung erwirken und sie außerdem zu möglichen weiteren Schritten beraten.

Bei advomare unterstützen wir Sie gerne dabei und kümmern uns um: 

  • Dokumentation & Sicherung der Google Bewertung
  • Beweisführung zum Nachweis der Rechtswidrigkeit 
  • Ausführliche schriftliche Begründung Ihres Löschanspruchs 
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Übernahme der Kommunikation mit Google
  • Entgegnung oder Gegendarstellung für den Fall, dass Google die Löschung ablehnt
  • Durchsetzung von Schadensersatz bei einem namentlich bekannten Verfasser
  • Beratung zu ggf. notwendigen gerichtlichen Schritten und Kosten bei verweigerter Löschung

Melden Sie sich gerne bei uns!

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock

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Telefax: +49 381 367681010
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