Souterrainwohnung zur Miete

Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Souterrainwohnung, Kellerwohnung, Licht, Feuchtigkeit, Schimmel, Mietminderung
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Besonderheiten von Kellerwohnungen: Licht, Kälte, Feuchtigkeit, Deckenhöhe, Schimmel, Gartennutzung

Gestern suchte mich nach vorheriger Terminvereinbarung ein Mandant auf, der eine Souterrainwohnung gemietet hat.

Er ist einer von meinen Mandanten, der mit der Anmietung seiner Souterrainwohnung nicht zufrieden ist und daher überlegt, wieder auszuziehen.

Er erzählte mir, dass er, als er zum ersten Mal das Wort Souterrainwohnung von einem seiner Bekannten hörte,  keine Vorstellung davon hatte, um was für eine Art Wohnung es sich dabei handelt.

Bei der Souterrainwohnung handelt es sich um eine ganz normale Wohnung, jedoch mit der Besonderheit, dass sie im Untergeschoss oder auch Kellergeschoss eines Gebäudes liegt.

Das bedeutet, dass sich die Räume der Wohnung unterhalb der Erdoberfläche bzw. im Keller  befinden.

Aus diesem Grund wird die Souterrainwohnung oft auch als „Kellerwohnung" bezeichnet.

Die Angebote auf dem Wohnungsmarkt zum Thema Souterrainwohnung sind sehr unterschiedlich.

Sie reichen von einer schönen, hellen und isolierten Altbauwohnung mit Fenstern in einem Haus mit Blick auf den dazugehörenden Garten über eine dem Wohnstandard noch genügende bis zu einer kalten, dunklen, wenig isolierten Souterrainwohnung.

Tatsache ist dabei immer, dass sich die Fenster direkt am Erdboden befinden, man also in Bildern gesprochen, sein Fensterbrett in den meisten Fällen auf dem Gehweg liegen hat.

Hohe Heizkosten und feuchte Wände

Wenn die Souterrainwohnung wenig oder gar nicht isoliert ist, können auf den Mieter im Winter extrem hohe Heizkosten zukommen.

Zudem kann sich ergeben, dass durch die geringe Isolation die Wände feucht werden und sich Schimmel in der Wohnung bildet.

Bei Betreten einer solchen, schlecht isolierten Wohnung, ist auf den Geruch in der Wohnung zu achten. Die Feuchtigkeit verursacht einen modrigen Geruch.

Ob die Souterrainwohnung feuchte Wände hat, wenig Licht in ihr vorhanden ist und ob die Decken niedrig sind, hängt oft davon ab, ob die Wohnung nachträglich zur Souterrainwohnung ausgebaut worden ist oder von Beginn an als solche geplant wurde.

Moderne Souterrainwohnungen haben generell trockene Wände, große Fenster und hohe Decken.

Mietvertrag über Wohnraum auch bei Souterrainwohnung anwendbar

Trotz der gerade aufgezählten Besonderheiten ist die Souterrainwohnung rechtlich gesehen eine ganz normale Wohnung. Auf den Mietvertrag  zu dieser Wohnung sind die gesetzlichen Vorschriften über Wohnraummietverträge anwendbar.

Wie der Zustand der Wohnung ist, ergibt sich einerseits aus dem Mietvertrag und andererseits aus dem Zustand, den man bei bloßer Wohnungsbesichtigung sehen kann.

Gerade bei diesem Typ von Wohnung empfiehlt sich eine besonders gründliche Wohnungsbesichtigung.

Einzelheiten der Vertragsvereinbarung über die Souterrainwohnung, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Gartennutzung, ergeben sich aus dem Mietvertrag.

Bei Schimmel Mietminderung prüfen

Wenn sich Schimmel bildet, der erheblich die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt  und der Vermieter sich weigert, den Schimmel zu beseitigen, ist an eine Mietminderung nach § 536 BGB zu denken.

Bei anderen Fragen, insbesondere im Bezug auf die Kündigung des Mietverhältnisses über eine Souterrainwohnung, helfen die Vorschriften des BGB weiter.

Wenn Sie Fragen im Bezug auf den rechtlichen Umgang mit einer Souterrainwohnung haben, zögern Sie bitte nicht, sich über die Direktanfrage bei 123recht.de an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Leserkommentare
von AK 47 am 14.12.2012 00:49:52# 1
Abgesehen von der Aussage, dass die "Kellerwohnung" dem allgemeinen Mietrecht unterliegt, bleibt der Sinn des Artikels im Verborgenem.
    
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