Zahlungen an die GEZ als Beteiligung an Straftaten?

Mehr zum Thema: Strafrecht, GEZ, Aufarbeitung, Beihilfe, Beleidigung, Volksverhetzung
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Die öffentlich-rechtlichen Medien sind zur regelrechten Plattform für die Begehung insbesondere von Äußerungsdelikten und meiner Auffassung nach auch der Volksverhetzung geworden.

Es gehört zu den vielen genialen Coups unserer Orwellschen Zeit, eine Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schick in Beitragsservice umzubenennen. Ähnlich wie etwa schon die grundgesetzfeindliche Zensur euphemistisch zur Cancel Culture geworden ist, siehe dazu schon meinen Beitrag hier auf diesem Portal.

Mehr und mehr kommen die öffentlich-rechtlichen Medien seit März 2020 in die Kritik. Wer kann nach all der gleichgeschwungenen Berichterstattung und nach all den menschenfeindlichen Äußerungen, insbesondere über Menschen, die sich wohlüberlegt gegen eine mRNA-Injektion entschieden haben, überhaupt noch guten Gewissens Gebühren bezahlen? Seriöse Informationen beziehen aufgeklärte Menschen längst nicht mehr über ARD und ZDF, sondern über die besonders in den letzten drei Jahren auffällig sich vermehrenden freien Medien, hierzu einige Beispiele in meinem einschlägigen Artikel auf diesem Portal.

Andreas Neumann
Partner
seit 2017
Rechtsanwalt
An der Alten Ziegelei 5
48157 Münster
Tel: 025193205430
Tel: 0176-614 836 81
Web: https://immoanwalt.nrw
E-Mail:
Baurecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

Nur natürliche Personen können sich strafbar machen, das ist klar. Wenn die GEZ-Medien aber zur Plattform von Straftäterinnen und Straftätern geworden sind, stellt sich die berechtigte Frage, ob man mit der (weiteren) Zahlung der Gebühren nicht daran teilnimmt, etwa im Sinne einer Beihilfe im Sinne des § 27 StGB.

Die Beschimpfungen wohlinformierter Menschen als Covidioten, Schwurbler, Ratten, Sozialschädlinge usw. entsprach offenbar dem Wunsch der meisten Beitragszahler,innen und Beitragszahler die damit zu Gehilfinnen und Gehilfen geworden sein könnten.

Daher habe ich mich 2023 entschlossen, selbst soweit möglich weitere Zahlungen zu unterlassen. Für wichtig halte ich es, auf Anschreiben der GEZ immer fristgerecht zu reagieren und sobald geboten auch Rechtsmittel einzulegen. Gegenwärtig wird raffiniert und auffällig vermehrt mit Berichten über Gefängnisstrafen für Nichtzahlerinnen und Nichtzahler abgeschreckt. Solange man ordnungsgemäß reagiert, darf man jedoch nicht eingesperrt werden.

Der legendäre (schon lange vor Corona) Analyst der arglistigen Tagesschau, Uli Gellermann, hat kürzlich mit seinen Anwälten Anzeige gegen Frau Professorin Dr. Karola Wille (Intendantin des MDR) und Jakob Kluck (Redakteur des MDR) sowie Tom Fugmann und Knud Vetten (Autoren eines wohl volksverhetzenden Sendebeitrags) erstattet. Nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung müsste man im Grunde sämtliche dokumentierte Zitate etwa aus dem Buch von Klöckner und Wernicke oder auf der Seite von "wir-vergessen-nicht" nüchternen strafrechtlichen Untersuchungen unterziehen. Solange keine Aufarbeitung des Corona-Unrechts erfolgt, kann ich persönlich jegliche Beteiligung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, Art. 4 Grundgesetz.

Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Beispiel eines Schreibens die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Neumann und GEZ wegen Abwehr jeglicher Beteiligung am „Rundfunk"
Ihre Aktenzeichen ... sowie ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben genannten Angelegenheit vertrete ich mich – Dr. Andreas Neumann, ...weg ... in ... Münster – selbst und nehme auch zu Ihrer 2. Erinnerung an mein Einzelanwaltsbüro fristgerecht Stellung wie folgt:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt spätestens seit März 2020 – Beginn der sogenannten Corona-Krise – seinen vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnten Auftrag nicht mehr. Sondern im Gegenteil hat er sich in vielerlei Hinsicht strafbar gemacht. Wir sprechen nicht nur über Desinformation und Propaganda, sondern sogar über Volksverhetzung.

Um Ihnen einen ersten Einblick zu geben, überreiche ich das Buch von Marcus Klöckner und Jens Wernicke, München 2022, sowie meinen bekannten Medienlotsen. Ich möchte mich an den Straftaten des nachweislich korrupten öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Neumann
(Rechtsanwalt)

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
48157 Münster, An der alten Ziegelei 5
https://www.immoanwalt.nrw
+49 (0)176 614 836 81
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