Dezember 2024: Mahnbescheid oder Abmahnung dpa Picture-Alliance GmbH durch die KSP Kanzlei im Briefkasten?
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, KSP, dpa, Mahnbescheid, Abmahnung, KostenTipps und Hinweise, falls auch Sie eine Abmahnung, Mahnbescheid der sogar Klage der KSP Kanzlei für die dpa wegen angeblichem Fotoklau erhalten haben sollten
Das Wichtigste vorab: Bitte nehmen Sie die Abmahnschreiben der KSP- Kanzlei für die dpa Pictures-Alliance GmbH ernst! Es handelt sich weder um einen Scherz noch um Fake oder Abzocke und in den meisten von uns vertretenen Fällen waren die Abmahnungen (leider) im Kern begründet.
Die KSP Kanzlei mahnt mittlerweile seit mehreren Jahren für die dpa Picture-Alliance GmbH ab. Das Abmahnschreiben beinhaltet den Vorwurf, dass eine oder mehrere Fotos unerlaubterweise im Internet (z. B. auf der eigenen Webseite oder sozialen Netzwerken) veröffentlicht wurden.


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Wir haben bereits hier auf 123recht.net über die Abmahnungen der KSP Kanzlei für die dpa Picture-Alliance GmbH berichtet:
Auch im Dezember 2024 erreichen uns viele derartige Anfragen von Betroffenen, die eine solche dpa-Abmahnung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Auch heute (03.12.2024) wurden uns mehrere Abmahnschreiben der KSP Kanzlei im Auftrage der dpa Picture-Alliance GmbH zur Prüfung vorgelegt. Die Schreiben datieren vom 25.11.2024 mit Fristsetzung zum 09.12.2024.
1. Was will die KSP Kanzlei von mir?
Im Wesentlichen verlangen für die dpa Picture-Alliance GmbH,
- Entfernung von Foto(s) aus dem Internet
- Zahlung von Schadensersatz
- Dokumentationskosten
- Zahlung von Rechtsanwaltskosten für die Versendung der Abmahnung
Eine typische KSP-Abmahnung für die dpa Picture-Alliance GmbH kann z.B. folgendes beinhalten (das nachfolgende Beispiel beruht auf dem Abmahnschreiben , das mir vor wenigen Tagen zur Prüfung vorgelegt wurde. In dem Schreiben ging es um den Vorwurf der unerlaubten Nutzung Fotos):
Für die Nutzung eines Fotos wurde in dem Abmahnschreiben folgendes verlangt:
Schadensersatz: 2000.- €
Dokumentationskosten: 85.- €
Zinsen: 1108,91 €
Rechtsanwaltskosten (netto): 235,80 €
Gesamtforderung: 3.429,71 €
2. Ich habe auch eine KSP-Abmahnung erhalten, wie sollte ich mich verhalten?
Bitte bewahren Sie Ruhe und lassen Sie keinesfalls die Fristen ungenutzt verstreichen lassen. Nach Fristablauf müssen Sie leider mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren rechnen.
Zunächst sollte Ihr Fall fachkundig geprüft werden, um festzustellen, ob die Vorwürfe überhaupt gerechtfertigt sind. Falls keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, könnte die Abmahnung zurückgewiesen werden.
Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren. Gerne helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter.
Wir sind seit über 16 Jahren unter anderem auf die Verteidigung gegen Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts spezialisiert und haben auch regelmäßig Fälle mit der KSP Kanzlei (dpa), so dass wir die Gegenseite gut einschätzen können.
3. Falls Vorwürfe berechtigt sind = an Einigung denken
Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen und die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.
Für Sie ist es stets sinnvoller, sich durch uns unterstützen zu lassen, als freiwillig den Abmahnbetrag an die Gegenseite zu zahlen, weil wir die Gegenforderung mit einer einzelfallbezogenen Argumentation erfahrungsgemäß zu weit reduzieren können, dass Sie auch zusammen mit unserem Honorar (Festpreis) noch eine Ersparnis haben.
4. Erste Hilfe bei KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance GmbH
Keinen Kontakt zur KSP Kanzlei aufnehmen
- Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
- Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
- Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla
Wenn auch Sie ein Abmahnschrieben der KSP Kanzlei wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
5. Folgt auf eine Abmahnung auch eine Klage durch die KSP Kanzlei ?
Oftmals bekomme ich von Betroffenen die Frage gestellt, ob die KSP Kanzlei überhaupt vor Gericht geht.
Aus meiner Erfahrung kann ich mitteilen, dass die KSP Kanzlei in Einzelfällen auch vor Gericht geht. So wurde mir erst vor Kurzem eine Verfügung des Amtsgerichts München vorgelegt zusammen mit einer Klageschrift der KSP Kanzlei und der Frage des Amtsgerichts München, ob der Betroffene sich gegen die Klage verteidigen möchte.
Sofern also eine Urheberrechtsverletzung vorliegt (was natürlich in jedem Einzelfall zu prüfen ist), macht es Sinn an eine außergerichtliche Einigung zu denken, da bei einem Gerichtsverfahren weitere erhebliche Kosten hinzukommen können.
6. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das KSP-Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
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