Erfolgreiche Verteidigung gegen Geschwindigkeitsübertretung

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Amtsgericht Meißen fällt Urteil gegen das Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0

Die meisten Verkehrsteilnehmer kennen die Situation: Man ist einen kurzen Moment unachtsam, achtet nicht auf die eigene Geschwindigkeit oder lässt sich vom fließenden Verkehr "mitziehen". Schon ist es passiert und man bekommt wenige Wochen später unangenehme Post von der Bußgeldbehörde. Für Geschwindigkeitsübertretungen sieht der Bußgeldkatalog Geldbußen, Punkte und in schwereren Fällen auch Fahrverbote vor.

Doch nicht immer war die dem Bußgeldbescheid zugrundeliegende Geschwindigkeitsmessung auch korrekt. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen beispielsweise die Eichung des Gerätes abgelaufen war, die Messbeamten nicht ausreichend geschult waren oder ein anderer Fehler passiert ist.

Mathias Grasel
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Messungen mit dem Messgerät ES 3.0 unterliegen bauartbedingten Fehlern

Bei modernen Geräten wie beispielsweise dem ES 3.0 der Firma ESO wurde lange darüber gestritten, ob dieses Gerät überhaupt ein standardisiertes Messverfahren darstellt. Nun hat das Amtsgericht Meißen in seiner Entscheidung vom 29.05.2015 (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14) einen Betroffenen vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen, da das Messgerät ES 3.0 "bauartbedingte Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessanlage bei der Messwertbildung zu Tage treten lassen, die nicht innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze liegen und auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden können."

Betroffene Autofahrer sollten anwaltlich gegen Messung vorgehen

Für alle Betroffenen einer solchen Geschwindigkeitsmessung gibt es nun also gute Chancen, erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese in beinahe allen Fällen ohnehin die Kosten eines Rechtsanwalts. Sofern sich also auf ihrem Bußgeldbescheid der Hinweis befindet, dass die Messung mit dem Gerät ES 3.0 erfolgt ist, lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt.

Gerne stehe ich Ihnen für die Verteidigung in derartigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon oder E-Mail. Meine Kontaktdaten finden Sie in meinem Profil.

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