PKV: Nicht jede Beitragserhöhung der Privaten Krankenversicherung ist rechtens

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Fehler in den Erhöhungsschreiben der PKV können zu Rückerstattungsansprüchen bei Versicherten führen

Dass Private Krankenversicherungen (PKV) ihre Beiträge an gestiegene Ausgaben anpassen und erhöhen, ist legitim. Doch viele dieser Erhöhungen sind nicht ausreichend begründet und damit angreifbar. Versicherte können sich zu viel bezahlte PKV-Beiträge rückwirkend zurückholen.

PKV-Beitragserhöhungen sind oft nicht ausreichend begründet

Der § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt ganz eindeutig vor, dass Beitragserhöhungen Privater Krankenversicherungen gut und verständlich begründet werden müssen. Damit schützt das Gesetz die Versicherten vor willkürlichen Erhöhungen der PKV-Beiträge. Allerdings haben sich zahlreiche Versicherungen nicht an diese Vorgabe gehalten. Stattdessen wurden Erhöhungen entweder gar nicht oder aber falsch begründet. Daraus ergeben sich formelle beziehungsweise materielle Fehler, die die Erhöhungsschreiben rechtlich angreifbar machen.

Johannes von Rüden
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Selbst große Versicherer wie HUK-Coburg, Allianz, Barmenia oder AXA haben die Beiträge für ihre Versicherungstarife erhöht, diese Erhöhungen aber in den letzten Jahren nicht ausreichend begründet. So haben die PKV-Kunden jahrelang zu Unrecht hohe Beiträge gezahlt. Nach unseren Einschätzungen haben die folgenden Versicherungen ihre PKV-Beitragserhöhungen der letzten Jahre nicht ausreichend begründet:

  1. Allianz
  2. AXA/DBV
  3. Barmenia
  4. Bayerische Beamtenkasse
  5. Debeka
  6. DKV
  7. Generali/Central
  8. Gothaer
  9. Hallesche
  10. HUK-Coburg
  11. INTER
  12. Landeskrankenhilfe (LKH)
  13. LVM
  14. Münchener Verein
  15. Nürnberger Krankenversicherung
  16. SDK Süddeutsche
  17. Signal Iduna/Deutscher Ring
  18. uniVersa

Gerichte: Versicherte können PKV-Beiträge zuzüglich Zinsen zurückfordern

Die mangelhaften Begründungen haben diverse Land- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) bereits verurteilt. Sie sprachen den Versicherten zu, die unrechtmäßig gezahlten Erhöhungen zurückzufordern. Dazu werden die einzelnen ungerechtfertigten Erhöhungen zu einer Entschädigungssumme zusammengerechnet und von der PKV erstattet – zuzüglich Zinsen. Versicherte können sich dann auf Rückzahlungen in bis zu fünfstelligen Bereich einstellen. Insbesondere Inhaber einer Familienversicherung hatten massive Beitragserhöhungen zu verkraften, die sie nun für alle Mitversicherten zurückfordern können.

Versicherungsnehmer müssen sich dabei keine Gedanken machen, den Versicherungsschutz zu verlieren. Wenn gerichtlich oder außergerichtlich das eigene Recht durchgesetzt wird, dürfen dem Versicherten keine Nachteile entstehen – auch eine Kündigung vonseiten der Versicherung ist nicht erlaubt.

PKV-Kunden sollten die Schreiben ihrer Versicherung zu Beitragserhöhungen jetzt prüfen lassen. Die Kanzlei VON RUEDEN bietet allen Versicherten an, die Unterlagen auf mangelhafte Begründungen zu prüfen und gerichtlich oder außergerichtlich eine Erstattung zu viel gezahlter PKV-Beiträge zu fordern. Unter Berücksichtigung der Verjährung können wir Beiträge mindestens ab dem 1. Januar 2019 zurückfordern, prüfen aber die PKV-Erhöhungsschreiben der letzten zehn Jahre. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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