Inhaltsverzeichnis
- Das sagt das Gesetz
- Was ist eine Patientenverfügung?
- Wann ist eine Patientenverfügung notwendig?
- Gibt es eine bestimmte Form für die Patientenverfügung?
- Wie sollte eine Patientenverfügung formuliert sein?
- Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
- Wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
- Kann man die Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
- Gibt es ein Muster für eine Patientenverfügung?
Das sagt das Gesetz
BGB
§ 1901a Patientenverfügung
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.
(4) Der Betreuer soll den Betreuten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinweisen und ihn auf dessen Wunsch bei der Errichtung einer Patientenverfügung unterstützen.
(5) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.
(6) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.
Häufige Fragen & Antworten
Was ist eine Patientenverfügung?
Durch eine Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung regelt demnach, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn dieser in der aktuellen Situation nicht mehr von Ihnen geäußert werden kann.
Um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch zur Geltung gebracht werden kann, sollte eine Vertrauensperson bestimmt und bevollmächtigt werden, die sodann mit Rechtsmacht für Sie sprechen darf. Es empfiehlt sich deshalb, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. (von Rechtsanwältin Viktoria Reeb)
Wann ist eine Patientenverfügung notwendig?
Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung abzufassen. Mit einer Patientenverfügung können Sie allerdings Ihren Willen und Ihren Vorstellungen Ausdruck verleihen, wie Sie in einer lebensbedrohlichen Situation, bei einer schweren Erkrankung oder bei Nachlassen der geistigen Kräfte medizinisch behandelt werden möchten. Die Verfügung gibt Ihnen damit die Möglichkeit, für sich selbst einen verbindlichen Rahmen aufzustellen und damit auch Ihre Angehörigen hinsichtlich der Entscheidung über Leben und Tod zu entlasten.
Vor dem Erstellen einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, dass Sie sich zunächst Gedanken über Ihre eigenen Wertvorstellungen im Hinblick auf Krankheit, Leiden und Tod machen und entscheiden, was für Sie selber wichtig ist. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Erstellen einer solchen Verfügung, denn letztendlich bedeutet es, dass der Sie behandelnde Arzt in einer Notsituation den Anordnungen in der Patientenverfügung entspricht und Sie somit die Verantwortung für die Folgen übernehmen werden.
Wer insbesondere indiziertes ärztliches Handeln in einer bestimmten Situation ablehnt, muss dies in seiner Patientenverfügung festhalten. (von Rechtsanwältin Viktoria Reeb)
Gibt es eine bestimmte Form für die Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist formfrei. Das heißt, es gibt keine vorgeschriebene Form. Wegen der besseren Beweissituation sollte diese jedoch mindestens schriftlich fixiert werden. Hilfreich ist überdies die Hinzuziehung eines Arztes als Zeugen.
Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf auch keiner gesonderten Form.
Patientenverfügungen müssen die Situation, für die sie gelten sollen, konkret bezeichnen. Formulierungen wie: "wenn mein Leben nicht mehr lebenswert ist" und ähnliches müssen vermieden werden. Allerding eindeutig wäre zum Beispiel, wenn jemand jegliche künstliche Ernährung verneint.
Patientenverfügungen sollen, müssen aber nicht, nachvollziehbar motiviert sein. Je mehr nachvollziehbar die Motivation für den Arzt ist, desto höher ist die Akzeptanz für die Entscheidung im Ernstfall. Daher empfiehlt es sich die Motivation, die hinter einer Entscheidung steht ebenfalls aufzuzeichnen.
Patientenverfügungen sollen aktuell sein. Aber auch dies ist nicht zwingend. Dem liegt zugrunde, dass jede Willenserklärung durch das Hinzugewinnen von Lebenserfahrungen umgewertet werden kann. Empfehlenswert ist daher die regelmäßige Überprüfung der Erklärung. Dies ist z. B. durch die regelmäßige mit Datum versehene Abzeichnung der Patientenverfügung möglich. Ganz sicher wäre es, die Verfügung bei Beginn einer voraussichtlich in die Geschäftsunfähigkeit führenden Behandlung (Erkrankung) noch einmal zu bestätigen. (von Rechtsanwalt Mathias Drewelow)
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im Forum
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im Ratgeber
- mehr Quellen zum Thema Patientenverfügung und Form
Wie sollte eine Patientenverfügung formuliert sein?
Um die Ernstlichkeit Ihrer Verfügung zu unterstreichen, sollten Sie die Ihnen wichtigen Punkte selbst ausformulieren - Sie können dabei auch immer beschreiben, warum Sie sich z.B. für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen im Fall eines Wachkomas entscheiden. Unterstreichen Sie Ihre Entscheidungen durch Beschreibungen von Situationen, die Sie dazu bewegt haben, z.B. der qualvolle Tod eines Angehörigen. Sie können auch Ihre Weltanschauung und religiöse Einstellung zur Verdeutlichung Ihres Willens darlegen.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie einen Dritten als Person Ihres Vertrauens, die Entscheidungen in Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten für Sie zu treffen, wenn Sie außerstande sind, Ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben. Ohne eine solche Vollmacht kann ein Dritter im Ernstfall keine Anträge bei Versicherungen oder der Krankenkasse stellen und kein Geld von Ihrem Konto für Sie abheben.
In Gesundheitsangelegenheiten greift die Vorsorgevollmacht nur für den Fall, dass aus irgendwelchen Gründen die unmittelbare Rechtsverbindlichkeit der Patientenverfügung nicht anerkannt werden sollte. In einem solchen Fall gilt allerdings der Inhalt der Patientenverfügung zugleich als Anordnung an den Bevollmächtigten, mit der Folge, dass dieser sich nicht über Ihren schriftlich niedergelegten Willen hinwegsetzen kann.
Wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
Damit Ihr Arzt, Bevollmächtigter oder Betreuer möglichst schnell und unkompliziert von der Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort Kenntnis erlangen kann, ist es sinnvoll, einen Hinweis, beispielsweise in der Form einer Karte, bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Es empfiehlt sich dabei die Aufbewahrung im Portemonnaie oder der Brieftasche. Auch sollten Sie bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim auf die Patientenverfügung hinweisen. Wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, sollte diese auch über den Aufbewahrungsort informiert sein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. Dies gilt allerdings nur im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. (von Rechtsanwältin Viktoria Reeb)
Kann man die Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
Im Rahmen der Patientenverfügung können und sollten Sie die gewünschten Vorgehensweisen in konkreten medizinischen Situationen exakt bezeichnen.
Sollte sich Ihr Wunsch diesbezüglich ändern, können Sie die Patientenverfügung jederzeit formlos, das heißt auch mündlich oder durch Gesten und Mimik widerrufen. Allerdings ist auch hier die schriftliche Erklärung zu Beweis- und Rechtssicherheitszwecken empfehlenswert. Etwas anderes gilt natürlich, wenn der Erklärende keine schriftliche oder mündliche Erklärung abgeben kann. Eine Erklärung durch Mimik und Gestik muss jedoch klar erkennbar sein und Ihren Willen ohne Auslegungsmöglichkeit zum Ausdruck bringen können.
(von Rechtsanwältin Monika Jakob)
Gibt es ein Muster für eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung sollte möglichst genau und individuell formuliert sein. Mit dem interaktiven Generator von 123recht.de können Sie die häufigsten medizinischen Fälle regeln und erhalten konkrete Formulierungen. Sie bestimmen die Situationen, für die Ihre Patientenverfügung gelten soll und legen dann Schritt für Schritt fest, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ausschließen. Künstliche Beatmung oder Ernährung, Blutwäsche, Schmerzmittel, Annahme von Organspenden, Wiederbelebung - solche und andere Themen sind Inhalt dieser Patientenverfügung, genauso wie Wünsche zum Sterbeort oder Beistand.
Sie erhalten Hinweise zu den einzelnen Punkten, medizinisch und rechtlich. Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Patientenverfügung anschließend unkompliziert von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Ihre Vorteil im Einzelnen:
- Sie erhalten Ihre individuelle Patientenverfügung basierend auf Ihren Anforderungen
Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Integrieren Sie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, um einen gesetzlichen Betreuer auszuschließen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
- Sie können Ihre Patientenverfügung bei Bedarf auch noch einmal von einem Anwalt prüfen oder anpassen lassen
Über folgenden Link gelangen Sie zum interaktiven Generator für Ihre Patientenverfügung:
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