Erstmal: WAS muss ich juristisch gesehen bezahlen? Natürlich den Betrag für den Artikel an sich, logisch. Und was noch? Verzugszinsen?
Also ich hab gestern 2 Briefe bekommen:
Eine nicht bezahlte Rechnung aus 2011, waren 30€ jetzt soll ich 90€ bezahlen. Soll ich jetzt einfach die 30€ überweisen oder ist das zu wenig?
Dann noch ein anderer Brief, war schon der 2. in diesem Fall: Habe mir was bei Amazon bestellt für 90€ auf Rechnung. Habe nicht bezahlt und dann kam der Brief dieser Inkassofirma, ich solle doch bitte mal eben 180€ überweisen oder 220€ in Raten.. lol! Habe dann einfach die 90€ an Amazon überwiesen jetzt stand in dem neuen Brief:
Ihre Zahlung vom bla über 90€ wurde berücksichtigt etc. Unserer AUftraggeberin sind aber aufgrund Ihres Zahlungsverzuges weiter Zinsen und Kosten entstanden. Deshalb erhielten wir den Auftrag zur weiteren Bearbeitung. Gemäß §286 BGB
müssen sie den Verzugsschaden ersetzen etc
61€ wollen die jetzt weiterhin..
Was nun? Danke für eure Hilfe.
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2 Inkasso-Briefe
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Sie sind Handwerker, dauernd unterwegs und sitzen kaum am Schreibtisch?
Normalerweise den verzugsschaden. Das bedeutet: Alle notwendigen Maßnahmen zzgl. Zinsen. Da Zinsen in der Regel nur wenige Cent am Anfang ausmachen in erster Linie: Rücklastschriftgebühren, Adressermittlung (soweit notwendig, beispielsweise bei Kreditkartenzahlung), Mahngebühren.
Allerdings beschränkt sich das beispielsweise auf Briefporto (maximal 3 € je Mahnschreiben, aber bei permanenten Drohschreiben auch nur zwei drei insgesamt, 3-5€ für Rücklastschrift). Das BGH hat entschieden, dass Personalaufwändungen und daraus ergebene Strafgebühren vom Gläubiger nicht gefordert werden dürfen.
Inkassogebühren sind nach Meinung mancher Gerichte erstattungsfähig, nach Meinung anderer Gerichte wiederum pauschal gar nicht. Gerade wenn man als Schuldner gar nie reagiert auf Mahnschreiben, könnte es sein, dass Inkassogebühren vor Gericht anerkannt werden. Bei Sachen wie strittigen Forderungen oder wenn sich der Schuldner im Vorfeld aktiv meldet, sind sie nach Ansicht eigentlich aller Gerichte nicht erstattungsfähig.
Da kommt es auf Details an: Gab es eine rechnung oder Mahnung? Wurde das Inkassobüro angekündigt? Wie ist man in Verzug geraten, war das die 30-Tages-Regel (BGB) oder gab es im Vertrag ein Rechnungsziel?
Selbst wenn Inkassogebühren erstattungsfähig sind, sind sie nach RVG gedeckelt. Das ist eine Gebührentabelle für alle nach RVG handelnden Personen: Rechtsanwälte und Inkassobüros
Bei weniger 300€ Hauptforderung sind das beispielsweise maximal 25€ Gebühren.
quote:
Soll ich jetzt einfach die 30€ überweisen oder ist das zu wenig?
Ja. Zinsen und Mahnschreiben, beispielsweise 35€ insgesamt. Je nachdem. Wegen wenigen Cent wird auch keiner selbst feilschen wollen.
quote:
Was nun?
Ich würde nochmal die 35€, sowie weitere 5€ für den Verzugsschaden bei der 90€-Rechnung überweisen. Direkt an Amazon.
Den Rest aussitzen. Einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.
Eine rechtliche Garantie gibt es nicht. Aber trotz intensiver Suche ist uns noch kein urteil untergekommen, wo explizit wegen Inkassogebühren vor Gericht gezogen wurde. Wenn ein gericht für Inkassobüros urteilt, dann vor allem wenn der Schuldner gar nichts (also auch keine Hauptforderung) zahlt.
Vermutlich aus zwei Gründen:
A) Viele Inkassobüros werben damit, dass man, wenn der Schuldner es nicht zahlt, auch keine Rechnung gegenüber dem Gläubiger erhebt. Wo keine Rechnung, da kein Schaden.
B) Nur der Gläubiger kann Klage erheben, das Inkassobüro selbst kann es gar nicht. Und wenn der Gläubiger sein Geld hat, wieso sollte er es dann tun?
Eine rechtliche Garantie gibt es nicht dabei, dazu müsste man einen Anwalt befragen. Aber wenn man gute Nerven hat, kann man einmal schriftlich deutlich widersprechen und danach alles aussitzen. Meist kommt es wie gesagt gar nicht zur Klage. Beispielsweise:
quote:
Ich fordere Sie auf, eine Vollmacht oder den Forderungsübergang gemäß BGB nachzuweisen. Ich fordere Sie auf, eine Forderungsaufstellung gemäß BGB vorzulegen und jeden Posten zu erläutern und zu begründen.
Ich widerspreche hiermit sämtlichen Forderungen.
Ich untersage Ihnen, weitere Maßnahmen zu unternehmen (beispielsweise Schufa-Einträge). Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogener Daten gemäß BDSG. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.
P.S.: Dieser Widerspruch bewirkt wenig. Das Inkassobüro wird trotzdem weiter fordern. Bei denen kommt das Wort Widerspruch nicht vor. Es dient vor allem später vor Gericht, dass du sagen kannst "Ich habe widersprochen." Das ist rechtlich etwas anders als wenn gilt "Ich habe mich nie gemeldet", weil man evtl. in gefahr läuft in die Argumentation "Der hat doch alles akzeptiert, hat angefangen zu bezahlen" läuft. Sehe ich zumindest so. Daher sollte man das auch als Einschreiben verschicken.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 04.12.2012 07:55
Danke für die ausführliche Hilfe!
Ich werde jetzt also erstmal 35€ überweisen und weiter 5€ an Amazon. Dazu per Einschreiben an die beiden Inkasso-Firmen den von dir genannten Text.
Dankeschön!
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Wie gesagt: Es werden sicher weitere Briefe kommen, evtl. auch ein Mahnbescheid. Die weiteren briefe sollte man ignorieren, dem gerichtlichen Mahnbescheid sofort widersprechen.
Und dann abwarten. Kommts zur Klage, kann man sich noch entscheiden einen Anwalt hinzuzuziehen oder es bleiben zu lassen. Je nachdem. Wie gesagt gibt es da keine echte Garantie, lediglich die Erfahrung in der Praxis, dass die Klagefreudigkeit gegen 0 tendiert.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
...die 35 € sowie die 5 € natürlich an amazon überweisen und nicht aufs Inkassokonto ;-))
Also 2 Überweisungen
1 mal die 35 sowie einmal 5
Falls es sich um Lastschriftrückläufer handeln sollte nochmals 5 - 6 € pro Forderung mehr überweisen
Dann wieder posten wenn der Inkassoladen antwortet
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Also ein Kumpel von mir hat derzeit ein laufendes Gerichtsverfahren wegen Inkasso.. wobei der auch die Hauptforderung nicht bezahlt hat, das ist sicher was anderes :D
OK, melde mich noch mal, wenn ich eine Antwort habe.
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Das ist in der Tat was anderes. Also vom Ansatzpunkt. Hatte ich bereits gesagt, dass in so fällen, wo man sich gar nicht meldet oder auch gar nichts zahlt, evtl. durchaus manche Gerichte Inkassofreundlich urteilen, viele aber trotzdem nicht.
Ich habe erst wieder ein Urteil gesehen, wo ein Gericht explizit ein Versäumnisurteil sprach (Schuldner ist vor Gericht nicht aufgetaucht) und alles bis auf Hauptforderung und Zinsen herausstrich.
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