Hallo, ich benötige dringend einen Rat. Ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch und die Firma würde mich auch sicher nehmen, wenn ich jedoch früher anfangen könnte. Allerdings weiß ich nicht, wie ich kündigen soll. In meinem Vertrag steht folgende Satz:
Der Vertrag kann von jeder Seite mit eine Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Längere Kündigungsfristen nach dem „Gesetz über die Fristen für Kündigungen von älteren Angestellten“ vom 09.07.1926 bleiben davon unberührt.
Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Nach einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Vertrages gleich von welcher Seite, ist der Vertragsgeber jederzeit befugt, den Vertragsnehmer von seiner Verpflichtung.....bla bla sofort feizustellen, unter Weiterzahlung seiner Bezüge....
Gilt das jetzt sofort, also sofort kündigung auf den tisch, 6 wochen arbeiten und dann gehen? oder gilt die frist (zum jetzigen zeitpuntk) bis ende des monats?? also spätestens 18.03.2010 kündigen und bis 30.04.2010 arbeiten.
Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.
-- Editiert am 25.02.2010 10:04
6 Wochen Kündigungsfrist.,aber zu welchem Datum?
25.2.2010
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Frage vom 25.2.2010 | 09:54
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
6 Wochen Kündigungsfrist.,aber zu welchem Datum?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25.2.2010 | 11:55
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 627x hilfreich)
wenn im Arbeitsvertrag nicht 6 Wochen zum Ende des Monats steht, dann bedeutet das, wenn du heute 25.02.2010 die Kündigung einreichst, ist dein letzter Arbeitstag der 9. April 2010
Vielleicht kannst du mit deinem AG auch einen Auflösungsvertrag vereinbaren, dann könnte man die Fristen weiter verkürzen.
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