AG wurde vom Vermieter der Laden fristlos gekündigt

25. Januar 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten (fristlos) kündigen, weil ihm der Laden fristlos gekündigt wurde? Was passiert bei Geschäftsaufgabe und welche Besonderheiten gelten für Mitarbeiter im Mutterschutz?

 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)
AG wurde vom Vermieter der Laden fristlos gekündigt

letztes WE Brief im Kasten des AG, gekündigt zum 31.1.22. Telefonat blieb wohl ohne Ergebnis. Warum ? Ist nicht bekannt.
Aber folgende Situation seitens eines der AN:
Eine derer ist seit 31.12.2021 Mutter geworden, aktuell also Mutterschutz (Kündigungsschutz).
Ist der AG aus seiner Verantwortung raus wenn ihm der Laden seitens des Vermieters gekündigt wurde ?
Anders, hat er noch die finanzielle Verpflichtung über das Kündigungsdatum des Mietvertrages hinaus gegenüber dem AN ?

-- Editiert von wegomyway am 25.01.2022 15:05

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69 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
Anders, hat er noch die finanzielle Verpflichtung über das Kündigungsdatum des Mietvertrages hinaus gegenüber dem AN ?

Die Kündigung des Ladens beendet weder die Existenz des Unternehmens noch beendet diese Kündigung andere Verträge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, was ist wenn der AG am kommenden WE beiden AN die fristlose Kündigung ihrer Arbeitsverträge vorlegt ?
Rechtens, obwohl ein Mutterschutz/Kündigungsschutz, besteht ?

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#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
ok, was ist wenn der AG am kommenden WE beiden AN die fristlose Kündigung ihrer Arbeitsverträge vorlegt ?


Der AG hat keinen berechtigten Grund seine Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Wenn er sein Geschäft nicht mehr fortführen will/kann dann kann der höchstens eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aussprechen.

Bei einer Geschäftsaufgabe könnte auch im Mutterschutz ggf. eine ordentliche Kündigung erfolgen. Hierzu müsste aber eine Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen.

-- Editiert von Alter Sack am 25.01.2022 16:30

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
wenn der AG am kommenden WE beiden AN die fristlose Kündigung ihrer Arbeitsverträge vorlegt

... dann geht AN schnurstracks zum Arbeitsgericht und klagt gegen die 'Fristlose'.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok ... erstmal super danke für die Feedbacks.
Betriebsbedingt kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfristen oder fristlos möglich ?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Fristgerechte Kündigung ist das richtige Mittel. Gegebenenfalls sind bei den Mitarbeitern Zustimmungen der Behörden einzuholen, ist aber bei Geschäftsaufgabe auch kein Problem.

wirdwerden

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Eventuell wäre es dem Arbeitgeber angeraten, mit der Kündigung seiner Geschäftsräume in der Hand mal einen Anwalt aufzusuchen.

Könnte bei existenziellen Dingen durchaus von Vorteil sein.....

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5079 Beiträge, 1967x hilfreich)

Zitat:
Bei einer Geschäftsaufgabe könnte auch im Mutterschutz ggf. eine ordentliche Kündigung erfolgen. Hierzu müsste aber eine Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen.


Die Behörde wird den Antrag aber sehr genau prüfen.
Eine möglicherweise nicht wirksame fristlose Kündigung des Mietvertrag wird da nicht ausreichen. Das klingt auch eher nach einer Ausrede.
Die Behörde wird auf so etwas nicht reinfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

vundaal, ich bin von einer Geschäftsaufgabe ausgegangen. Abgesehen ist auch eine anderweitige Kündigung nicht so wahnsinnig schwierig. Die Begründung muss halt nur stimmen und die Mutter darf nicht schlechter als andere Mitarbeiter gestellt werden.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 26.01.2022 13:10

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#11
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

@wirdwerden ...
KEINE Geschäftsaufgabe, fristlos durch Vermieter gekündigt. Da ist dann irgendwas seltsam zwischen Vermieter und Mieter. Leidtragend sind die Mädels dabei. Der AG wird da nicht mehr "wollen" und den Cut machen. Nur das "Wie" ist die Frage, die man am kommenden WE kennt.
Die Mädels werden sich das anhören, lesen was vorgelegt wird ... unterschreiben würde ich erstmal nix (richtig so ?) und genau des Wegen ggf. Anwalt einschalten. Um Kosten zu sparen vielleicht ein Anwalt für beide ?
Vielleicht, eher unwahrscheinlich, kommt der AG mit Aufhebungsvertrag daher ...

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Mix unterschreiben und um Bedenkzeit bitten ist auf jeden Fall nicht verkehrt; erst recht dann nicht, falls der Chef Druck macht.
Einen RA brauchen die beiden Frauen erst einmal nicht. Auch nicht, wenn der Chef mit der 'Fristlosen' käme. Das geht auch ohne. Denn den RA zahlt AN selbst.
Einen Aufhebungsvertrag sollten die Frauen in Ruhe studieren - er könnte ja Vorteile bringen.
Um der Mutter im Mutterschutz zu kündigen, braucht der Chef unbedingt eine Ausnahmegenehmigung - wenn er die vorlegt, sollte alles seinen geregelten Gang gehen. Wenn nicht ... ist immer noch kein RA erforderlich.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17406 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
KEINE Geschäftsaufgabe,
Dann gibt es für die junge Mutter auch keine Kündigung.

Signatur:

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
KEINE Geschäftsaufgabe, fristlos durch Vermieter gekündigt.
Was soll das sonst sein? Kein Ladengeschäft mehr ... kein Verkauf mehr ... kein Geschäft mehr.

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
Der AG wird da nicht mehr "wollen" und den Cut machen.

Aktuell ist das die Vermutung und bange Erwartung: dass der Chef den Laden dicht macht.
'KEINE Geschäftsaufgabe' bezieht sich auf den Umstand, dass dem AG vom Vermieter der Laden 'fristlos' gekündigt wurde - was immer da auch los sein mag. Ohne Laden- /Verkaufsfläche lässt sich schlecht ein Geschäft betreiben..

-- Editiert von blaubär+ am 26.01.2022 16:42

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Kein Ladengeschäft mehr ... kein Verkauf mehr ... kein Geschäft mehr.

Zitat (von blaubär+):
Ohne Laden- /Verkaufsfläche lässt sich schlecht ein Geschäft betreiben..

Öhhhhm ...

Dieses Dings da ... das elektronische meine ich ... das Neuland ... Internetz nennt sich das wohl. Wenn das sich mal irgendwann durchsetzt, dann geht das Geschäft betreiben auch ohne Laden- /Verkaufsfläche...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

@harry
... ich hatte nicht im Sinn, eine universell gültige Aussage zu deponieren.
Die beiden Frauen stehen derzeit offenbar 'im Regen', u.a. weil es an Infos mangelt, und die Vermutung steht in dem berüchtigten Raum, dass der Chef keine Lust mehr hat, woanders zu starten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

@blaubär+ ....
bezüglich "keine Geschäftsaufgabe", das hast Du richtig erkannt.
Ja, Frauen stehen natürlich im Regen .
Die vermuten auch, das ein Neustart woanders aus finanzieller Lustlosigkeit scheitert und Corona tut den Rest ... Sonntag wissen die Frauen mehr, so oder so. Einfach mal bis dahin warten. Ich hab alles hier an Infos den Frauen gegeben ...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Frage hab ich noch ....
Gibt es im Bereich der Gewerbemietsverträge fristlose Kündigungen solcher Verträge ?
Wenn ja, sind die auch an Fristen gebunden ?
Zum eigentlichen Thema was gefunden :
https://www.trialog-magazin.de/wirtschaft-und-recht/arbeitsrecht-soziales/ist-eine-kuendigung-betriebsbedingt-gelten-klare-fristen/
thx

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
Gibt es im Bereich der Gewerbemietsverträge fristlose Kündigungen solcher Verträge ?

Selbstverständlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Man sollte Gewerberecht und Arbeitsrecht nicht miteinander vermischen, das bringt nichts. Natürlich gibt es auch im gewerblichen Mietrecht fristlose Kündigungen und die haben auch keine Fristen, sonst würden sie ja nicht so heißen. Völlig unabhängig davon ist das Arbeitsrecht mit seinen Fristen. Da muss man auch im Fall der plötzlichen Geschäftsaufgabe die Fristen einhalten. Wir haben da dann eine betriebsbedingte Kündigung wegen Geschäftsaufgabe. Und die wird auch bei der Frau in Elternzeit greifen. Wenn der Arbeitgeber die Formalien einhält.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

So ... nun gibt es "lesenswertes" ... auf mein OneDrive geladen und etwas geschwärzt...

https://1drv.ms/u/s!AtyZy8U5SpFSjju11SuWzgtNrpl_

Ich hoffe dass das klappt mit lesen und hoffentlich ordentlich viel von Euch zu lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
KEINE Geschäftsaufgabe, fristlos durch Vermieter gekündigt.
Zitat (von wegomyway):
So ... nun gibt es "lesenswertes"
Also DOCH Geschäftsaufgabe.

Kündigungsfristen werden vom AG eingehalten...schreibt er.
Er zahlt also noch weiter, möchte nur, dass die pers. Sachen aus dem Laden geholt werden und die Schlüssel abgegeben werden.
Alles paletti für die junge Mutter in Elternzeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Mutter ist noch bis Mitte Februar in Mutterschutz und ab danach geht sie in Elternzeit...
Es fehlen meiner Meinung nach die Angabe der Fristen seitens des AG ...

-- Editiert von wegomyway am 30.01.2022 13:04

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

.... denn, bei Einhaltung der Fristen steht der AG auch in finanziellen Pflichten. Sicherlich bis genau zu dem Tag wo entsprechende Kündigungfrist ausläuft.
Da die Frage : Mutterschutz bzw. Elternzeit gleiche Fristen oder unterschiedliche?
Muss sowas nicht individuell im Schreiben stehen ?
Soll/muss der AN sich das selbst suchen ?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
Es fehlen meiner Meinung nach die Angabe der Fristen seitens des AG ...
Die stehen doch im Arbeitsvertrag.
-gesetzl. Frist nach § 622 (2) BGB
oder
- arbeitsvertraglich andere Fristen

Die Geschäftsaufgabe ist eine Sonderform einer betriebsbedingten Kündigung. Betrieb/Laden/Geschäft schließt, wird nicht an Dritte weiterveräußert, kein anderer kommt und übernimmt den Laden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die stehen doch im Arbeitsvertrag.
-gesetzl. Frist nach § 622 (2) BGB
oder
- arbeitsvertraglich andere Fristen

Gebe dir recht, das DIE da stehen ... aber, sorry, nicht Problem des AN sondern AG ...
Welche Fristen will der denn einhalten?
Denn bei Mutterschutz sind das 4 Monate nach Entbindung

Es ist doch nicht AN seine Aufgabe sich die Kündigungsfristen selbst zu suchen.
Die muss der AG in seinem Kündigungsschreiben angeben.
Dazu ...
https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/kuendigung-im-mutterschutz/

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Aus deiner Quelle: aber Nr. 3
Bei dem arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz des § 17 MuSchG handelt es sich um ein Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt.
In besonderen Fällen, die mit der Schwangerschaft oder Entbindung als solcher nichts zu tun haben, kann die Kündigung ausnahmsweise behördlich für zulässig erklärt werden kann.
aa) Betriebsbedingte Kündigungsgründe
Ein besonderer Fall kann z. B. bei einer dauerhaften Betriebsstillegung oder einem sonstigen ersatzlosen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit (BVerwG 18.08.1977 Az. V C 8.77) gesehen werden.


Hier liegt ein solcher besonderer Fall vor.

Zitat (von wegomyway):
Denn bei Mutterschutz sind das 4 Monate nach Entbindung
Beim Sonderfall Geschäftsaufgabe gilt das nicht. Das wurde weiter oben auch schon erklärt und mit Quellen belegt.

Zitat (von wegomyway):
Welche Fristen will der denn einhalten?
Sorry, das ist nicht das Problem der Frauen. Hier ist der AG derjenige, der das beachten muss. Offenbar ist er sich dessen auch bewusst.

Wie lange war die schwangere Frau denn dort beschäftigt?


-- Editiert von Anami am 30.01.2022 15:09

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von wegomyway):
Es fehlen meiner Meinung nach die Angabe der Fristen seitens des AG ...

Was ist eigentlich an "fristlos" und "sofort" immer so schwer zu verstehen?



Morgen würde ich an Stelle der Dame 2 Sachen machen:
1. Beim Arbeitsamt die entsprechenden Meldungen / Registrierungen vornehmen
2. Bei der zuständigen Landesbehörde nachfragen, ob sie diese eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt haben.
Falls ja, ist fraglich obe weiteres vorgehen lohnt.
Falls nicht, muss man schauen wie man strategisch weiter vorgeht.







-- Editiert von Harry van Sell am 30.01.2022 15:22

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wegomyway
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie lange war die schwangere Frau denn dort beschäftigt?


Die Mutter 8Jahre und einige Monate, die andere über 6Jahre

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