letztes WE Brief im Kasten des AG, gekündigt zum 31.1.22. Telefonat blieb wohl ohne Ergebnis. Warum ? Ist nicht bekannt.
Aber folgende Situation seitens eines der AN:
Eine derer ist seit 31.12.2021 Mutter geworden, aktuell also Mutterschutz (Kündigungsschutz).
Ist der AG aus seiner Verantwortung raus wenn ihm der Laden seitens des Vermieters gekündigt wurde ?
Anders, hat er noch die finanzielle Verpflichtung über das Kündigungsdatum des Mietvertrages hinaus gegenüber dem AN ?
-- Editiert von wegomyway am 25.01.2022 15:05
AG wurde vom Vermieter der Laden fristlos gekündigt
Darum geht es hier:
Kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten (fristlos) kündigen, weil ihm der Laden fristlos gekündigt wurde? Was passiert bei Geschäftsaufgabe und welche Besonderheiten gelten für Mitarbeiter im Mutterschutz?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatAnders, hat er noch die finanzielle Verpflichtung über das Kündigungsdatum des Mietvertrages hinaus gegenüber dem AN ? :
Die Kündigung des Ladens beendet weder die Existenz des Unternehmens noch beendet diese Kündigung andere Verträge.
ok, was ist wenn der AG am kommenden WE beiden AN die fristlose Kündigung ihrer Arbeitsverträge vorlegt ?
Rechtens, obwohl ein Mutterschutz/Kündigungsschutz, besteht ?
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Zitatok, was ist wenn der AG am kommenden WE beiden AN die fristlose Kündigung ihrer Arbeitsverträge vorlegt ? :
Der AG hat keinen berechtigten Grund seine Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Wenn er sein Geschäft nicht mehr fortführen will/kann dann kann der höchstens eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aussprechen.
Bei einer Geschäftsaufgabe könnte auch im Mutterschutz ggf. eine ordentliche Kündigung erfolgen. Hierzu müsste aber eine Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen.
-- Editiert von Alter Sack am 25.01.2022 16:30
Für eine 'Fristlose' liegen keine Gründe vor, ordentliche Kündigung wird möglich sein.
Für die junge Mutter gilt Mutterschutz - in diesem Falle dürfte der AG wohl eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn er den Betrieb nicht weiterführen kann.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/
Zitatwenn der AG am kommenden WE beiden AN die fristlose Kündigung ihrer Arbeitsverträge vorlegt :
... dann geht AN schnurstracks zum Arbeitsgericht und klagt gegen die 'Fristlose'.
Ok ... erstmal super danke für die Feedbacks.
Betriebsbedingt kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfristen oder fristlos möglich ?
Fristgerechte Kündigung ist das richtige Mittel. Gegebenenfalls sind bei den Mitarbeitern Zustimmungen der Behörden einzuholen, ist aber bei Geschäftsaufgabe auch kein Problem.
wirdwerden
Eventuell wäre es dem Arbeitgeber angeraten, mit der Kündigung seiner Geschäftsräume in der Hand mal einen Anwalt aufzusuchen.
Könnte bei existenziellen Dingen durchaus von Vorteil sein.....
Zitat:Bei einer Geschäftsaufgabe könnte auch im Mutterschutz ggf. eine ordentliche Kündigung erfolgen. Hierzu müsste aber eine Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen.
Die Behörde wird den Antrag aber sehr genau prüfen.
Eine möglicherweise nicht wirksame fristlose Kündigung des Mietvertrag wird da nicht ausreichen. Das klingt auch eher nach einer Ausrede.
Die Behörde wird auf so etwas nicht reinfallen.
vundaal, ich bin von einer Geschäftsaufgabe ausgegangen. Abgesehen ist auch eine anderweitige Kündigung nicht so wahnsinnig schwierig. Die Begründung muss halt nur stimmen und die Mutter darf nicht schlechter als andere Mitarbeiter gestellt werden.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 26.01.2022 13:10
@wirdwerden ...
KEINE Geschäftsaufgabe, fristlos durch Vermieter gekündigt. Da ist dann irgendwas seltsam zwischen Vermieter und Mieter. Leidtragend sind die Mädels dabei. Der AG wird da nicht mehr "wollen" und den Cut machen. Nur das "Wie" ist die Frage, die man am kommenden WE kennt.
Die Mädels werden sich das anhören, lesen was vorgelegt wird ... unterschreiben würde ich erstmal nix (richtig so ?) und genau des Wegen ggf. Anwalt einschalten. Um Kosten zu sparen vielleicht ein Anwalt für beide ?
Vielleicht, eher unwahrscheinlich, kommt der AG mit Aufhebungsvertrag daher ...
Mix unterschreiben und um Bedenkzeit bitten ist auf jeden Fall nicht verkehrt; erst recht dann nicht, falls der Chef Druck macht.
Einen RA brauchen die beiden Frauen erst einmal nicht. Auch nicht, wenn der Chef mit der 'Fristlosen' käme. Das geht auch ohne. Denn den RA zahlt AN selbst.
Einen Aufhebungsvertrag sollten die Frauen in Ruhe studieren - er könnte ja Vorteile bringen.
Um der Mutter im Mutterschutz zu kündigen, braucht der Chef unbedingt eine Ausnahmegenehmigung - wenn er die vorlegt, sollte alles seinen geregelten Gang gehen. Wenn nicht ... ist immer noch kein RA erforderlich.
Dann gibt es für die junge Mutter auch keine Kündigung.ZitatKEINE Geschäftsaufgabe, :
Was soll das sonst sein? Kein Ladengeschäft mehr ... kein Verkauf mehr ... kein Geschäft mehr.ZitatKEINE Geschäftsaufgabe, fristlos durch Vermieter gekündigt. :
ZitatDer AG wird da nicht mehr "wollen" und den Cut machen. :
Aktuell ist das die Vermutung und bange Erwartung: dass der Chef den Laden dicht macht.
'KEINE Geschäftsaufgabe' bezieht sich auf den Umstand, dass dem AG vom Vermieter der Laden 'fristlos' gekündigt wurde - was immer da auch los sein mag. Ohne Laden- /Verkaufsfläche lässt sich schlecht ein Geschäft betreiben..
-- Editiert von blaubär+ am 26.01.2022 16:42
ZitatKein Ladengeschäft mehr ... kein Verkauf mehr ... kein Geschäft mehr. :
ZitatOhne Laden- /Verkaufsfläche lässt sich schlecht ein Geschäft betreiben.. :
Öhhhhm ...
Dieses Dings da ... das elektronische meine ich ... das Neuland ... Internetz nennt sich das wohl. Wenn das sich mal irgendwann durchsetzt, dann geht das Geschäft betreiben auch ohne Laden- /Verkaufsfläche...
@harry
... ich hatte nicht im Sinn, eine universell gültige Aussage zu deponieren.
Die beiden Frauen stehen derzeit offenbar 'im Regen', u.a. weil es an Infos mangelt, und die Vermutung steht in dem berüchtigten Raum, dass der Chef keine Lust mehr hat, woanders zu starten.
@blaubär+ ....
bezüglich "keine Geschäftsaufgabe", das hast Du richtig erkannt.
Ja, Frauen stehen natürlich im Regen .
Die vermuten auch, das ein Neustart woanders aus finanzieller Lustlosigkeit scheitert und Corona tut den Rest ... Sonntag wissen die Frauen mehr, so oder so. Einfach mal bis dahin warten. Ich hab alles hier an Infos den Frauen gegeben ...
Eine Frage hab ich noch ....
Gibt es im Bereich der Gewerbemietsverträge fristlose Kündigungen solcher Verträge ?
Wenn ja, sind die auch an Fristen gebunden ?
Zum eigentlichen Thema was gefunden :
https://www.trialog-magazin.de/wirtschaft-und-recht/arbeitsrecht-soziales/ist-eine-kuendigung-betriebsbedingt-gelten-klare-fristen/
thx
ZitatGibt es im Bereich der Gewerbemietsverträge fristlose Kündigungen solcher Verträge ? :
Selbstverständlich.
Man sollte Gewerberecht und Arbeitsrecht nicht miteinander vermischen, das bringt nichts. Natürlich gibt es auch im gewerblichen Mietrecht fristlose Kündigungen und die haben auch keine Fristen, sonst würden sie ja nicht so heißen. Völlig unabhängig davon ist das Arbeitsrecht mit seinen Fristen. Da muss man auch im Fall der plötzlichen Geschäftsaufgabe die Fristen einhalten. Wir haben da dann eine betriebsbedingte Kündigung wegen Geschäftsaufgabe. Und die wird auch bei der Frau in Elternzeit greifen. Wenn der Arbeitgeber die Formalien einhält.
wirdwerden
So ... nun gibt es "lesenswertes" ... auf mein OneDrive geladen und etwas geschwärzt...
https://1drv.ms/u/s!AtyZy8U5SpFSjju11SuWzgtNrpl_
Ich hoffe dass das klappt mit lesen und hoffentlich ordentlich viel von Euch zu lesen.
ZitatKEINE Geschäftsaufgabe, fristlos durch Vermieter gekündigt. :
Also DOCH Geschäftsaufgabe.ZitatSo ... nun gibt es "lesenswertes" :
Kündigungsfristen werden vom AG eingehalten...schreibt er.
Er zahlt also noch weiter, möchte nur, dass die pers. Sachen aus dem Laden geholt werden und die Schlüssel abgegeben werden.
Alles paletti für die junge Mutter in Elternzeit.
Die Mutter ist noch bis Mitte Februar in Mutterschutz und ab danach geht sie in Elternzeit...
Es fehlen meiner Meinung nach die Angabe der Fristen seitens des AG ...
-- Editiert von wegomyway am 30.01.2022 13:04
.... denn, bei Einhaltung der Fristen steht der AG auch in finanziellen Pflichten. Sicherlich bis genau zu dem Tag wo entsprechende Kündigungfrist ausläuft.
Da die Frage : Mutterschutz bzw. Elternzeit gleiche Fristen oder unterschiedliche?
Muss sowas nicht individuell im Schreiben stehen ?
Soll/muss der AN sich das selbst suchen ?
Die stehen doch im Arbeitsvertrag.ZitatEs fehlen meiner Meinung nach die Angabe der Fristen seitens des AG ... :
-gesetzl. Frist nach § 622 (2) BGB
oder
- arbeitsvertraglich andere Fristen
Die Geschäftsaufgabe ist eine Sonderform einer betriebsbedingten Kündigung. Betrieb/Laden/Geschäft schließt, wird nicht an Dritte weiterveräußert, kein anderer kommt und übernimmt den Laden.
ZitatDie stehen doch im Arbeitsvertrag. :
-gesetzl. Frist nach § 622 (2) BGB
oder
- arbeitsvertraglich andere Fristen
Gebe dir recht, das DIE da stehen ... aber, sorry, nicht Problem des AN sondern AG ...
Welche Fristen will der denn einhalten?
Denn bei Mutterschutz sind das 4 Monate nach Entbindung
Es ist doch nicht AN seine Aufgabe sich die Kündigungsfristen selbst zu suchen.
Die muss der AG in seinem Kündigungsschreiben angeben.
Dazu ...
https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/kuendigung-im-mutterschutz/
Aus deiner Quelle: aber Nr. 3
Bei dem arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz des § 17 MuSchG handelt es sich um ein Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt.
In besonderen Fällen, die mit der Schwangerschaft oder Entbindung als solcher nichts zu tun haben, kann die Kündigung ausnahmsweise behördlich für zulässig erklärt werden kann.
aa) Betriebsbedingte Kündigungsgründe
Ein besonderer Fall kann z. B. bei einer dauerhaften Betriebsstillegung oder einem sonstigen ersatzlosen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit (BVerwG 18.08.1977 Az. V C 8.77) gesehen werden.
Hier liegt ein solcher besonderer Fall vor.
Beim Sonderfall Geschäftsaufgabe gilt das nicht. Das wurde weiter oben auch schon erklärt und mit Quellen belegt.ZitatDenn bei Mutterschutz sind das 4 Monate nach Entbindung :
Sorry, das ist nicht das Problem der Frauen. Hier ist der AG derjenige, der das beachten muss. Offenbar ist er sich dessen auch bewusst.ZitatWelche Fristen will der denn einhalten? :
Wie lange war die schwangere Frau denn dort beschäftigt?
-- Editiert von Anami am 30.01.2022 15:09
ZitatEs fehlen meiner Meinung nach die Angabe der Fristen seitens des AG ... :
Was ist eigentlich an "fristlos" und "sofort" immer so schwer zu verstehen?
Morgen würde ich an Stelle der Dame 2 Sachen machen:
1. Beim Arbeitsamt die entsprechenden Meldungen / Registrierungen vornehmen
2. Bei der zuständigen Landesbehörde nachfragen, ob sie diese eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt haben.
Falls ja, ist fraglich obe weiteres vorgehen lohnt.
Falls nicht, muss man schauen wie man strategisch weiter vorgeht.
-- Editiert von Harry van Sell am 30.01.2022 15:22
ZitatWie lange war die schwangere Frau denn dort beschäftigt? :
Die Mutter 8Jahre und einige Monate, die andere über 6Jahre
Und jetzt?
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