Abmahnung aus Personalakte entfernen?

24. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)
Abmahnung aus Personalakte entfernen?

Hallo, mein AG eine Abmahnung in meine Personalakte die schon länger als 2 jahre her ist.... kann darauf bestehn das er dies aus meiner akte entfernt?? wenn ja, auf welcher Rechtslage??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


das ist lediglich ein grober anhaltspunkt, daß eine abmahnung nach 2-3 jahren ihre wirkung verloren haben soll, je nach schwere des vorwurfs und
falls man sich in dieser zeit wohlverhalten habe

feste fristen, wann eine abmahnung aus der personalakte zu entfernen ist, gibt es nicht

"... Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Sind die Verfehlungen, welche der Abmahnung zugrunde gelegen haben, geringfügiger Natur, so kann der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus den Personalpapieren nach Ablauf von zwei Jahren gerechtfertigt sein." (BAG vom 27.1.1988)


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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20327 Beiträge, 7355x hilfreich)

nein, du kannst nicht 'darauf bestehen', dass die abmahnung entfernt wird. andersherum wird ein schuh daraus: der AG kann sich mit einer kündigung um so weniger auf die damalige abmahnung stützen, je älter sie ist.

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Ich würde den AG darum bitten.

Einen Rechtsstreit hier zu beginnen, sollte man unterlassen.

Rechtlich ist es nicht eindeutig. Da man aber bei jeder rechtlichen Auseinandersetzung das Arbeitsverhältnis auf's Spiel setzt, sollte man Auseinandersetzungen vermeiden, welche nicht unbedingt erforderlich sind.

Eine Frage an den AG dürfte aber nicht schaden.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 25.06.2011 18:52

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