Arbeitgeber zum Handeln "zwingen".

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
hawxsknowsbest
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitgeber zum Handeln "zwingen".

Hallo Forum,

ich weiß nicht genau wohin diese Frage hier im Forum gehört. Folgende Frage: Wie kann ich einen Arbeitgeber dazu "zwingen" seinen verpflichtungen nachzukommen.

1. Ausstellung einer Lohanbrechnung
2. Ausstellung der geforderten Unterlagen der Bundesagentur in bezug auf Arbeitslosengeld.

Kann man dem Arbeitgeber eine Frist setzen? Welche schritte kann man gehen um da druck zu machen?

Kann man hier mit sowas wie einer einstweiligen verfügung vorgehen?

Vielen Dank




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20037 Beiträge, 7268x hilfreich)

Zu 2: die BA kann Druck machen und wohl auch Bußgelder verhängen. Also Weigerung bzw. Nichterfüllung dorthin melden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.535 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.