Hallo Forum,
ich weiß nicht genau wohin diese Frage hier im Forum gehört. Folgende Frage: Wie kann ich einen Arbeitgeber dazu "zwingen" seinen verpflichtungen nachzukommen.
1. Ausstellung einer Lohanbrechnung
2. Ausstellung der geforderten Unterlagen der Bundesagentur in bezug auf Arbeitslosengeld.
Kann man dem Arbeitgeber eine Frist setzen? Welche schritte kann man gehen um da druck zu machen?
Kann man hier mit sowas wie einer einstweiligen verfügung vorgehen?
Vielen Dank
Arbeitgeber zum Handeln "zwingen".
4. Mai 2017
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Frage vom 4. Mai 2017 | 22:06
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
Arbeitgeber zum Handeln "zwingen".
#1
Antwort vom 5. Mai 2017 | 06:37
Von
Status: Heiliger (20037 Beiträge, 7268x hilfreich)
Zu 2: die BA kann Druck machen und wohl auch Bußgelder verhängen. Also Weigerung bzw. Nichterfüllung dorthin melden.
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