BEM Gespräch ablehnen. Kündigung?

17. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
teenatv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
BEM Gespräch ablehnen. Kündigung?

Hallo,

bin wegen eines Burn Outs, sowie verstärkte Depressionen während Krankheit durch Tod des Mannes(31) seit dem 05.07.2021 krankgeschrieben und bis heute arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber hat eine Einladung zu einem BEM geschickt, welches definitiv psychisch nicht angenommen werden kann. In dem Schreiben ist allerdings vom Arbeitgeber vermerkt „Die Teilnahme ist wie erläutert freiwillig. Wir werden allerdings ggfls. arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen müssen. Konkret kann dies eine Kündigung sein". Man ist nicht nur aus gesundheitlicher Sicht sowieso angeschlagen, sondern hat nach diesem Vermerk existenzielle Ängste. Kann man daraufhin gekündigt werden, wenn man den Termin nicht annimmt? Wenn nein, wie kann man dies schriftlich niederschreiben, ohne dass einem ggf. ein Papierkrieg droht oder der Arbeitgeber wegen langzeitbedingter Krankheit auf ein Sonderkündigungsrecht pocht?

Danke für jegliche Hilfe.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie lange bist Du denn noch arbeitsunfähig?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Welches Sonderkündigungsrecht meinst du?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von teenatv):
Kann man daraufhin gekündigt werden, wenn man den Termin nicht annimmt?

Der AG muss dieses BEM-Gespräch anbieten, wenn jemand so lange krank war. Hier erstaunt, dass du offenbar nach wie vor krank/arbeitsunfähig bist - das Gespräch sollte stattfinden, wenn du wieder zurück bist oder die Rückkehr absehbar ist. Derzeit kannst du also sagen: später, wenn ich wieder im Betrieb bin.

Wegen der Absage eines BEM-Gesprächs wird niemand gekündigt; gekündigt werden kann aber wegen langer oder häufiger Fehlzeiten, wobei aber wesentlicher als die Anzahl der Fehltage die Prognose ist, wann du und dass du wieder arbeitsfähig bist. Bei ungünstiger Prognose kann es zur Kündigung kommen, wenn dann aber zur ordentlichen Kündigung - ein 'Sonderkündigungsrecht' gibt es da nicht.

Da du derzeit offenbar noch gar nicht arbeitsfähig bist, sollte das deine Hauptsorge sein, dass du wieder stabil wirst - derzeit 'kostest' du den AG auch nichts, allenfalls belegst du eine Planstelle und der AG möchte wissen, wann er wieder mit dir rechnen kann.

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#4
 Von 
teenatv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wie lange bist Du denn noch arbeitsunfähig?


Meine AU Bescheinigung gilt aktuell bis zum 23.05.22 wird aber fortlaufen, da ich noch nicht arbeitsfähig bin.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

... wie ich vermutet habe. Dann ist ein BEM-Gespräch auch noch nicht sinnvoll.

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#6
 Von 
teenatv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Welches Sonderkündigungsrecht meinst du?


Ganz genau weiß ich das selbst nicht, ich als Laie bezog mich einfach nur nach belesen darauf, dass es eine gesonderte Möglichkeit, trotz meiner Diagnose, gibt, dass der AG mich kündigen kann, nach dem Satz der in dem Schreiben zur BEM-Einladung vermerkt hat, weil ich nun schon seit dem 05.07.22 bis dato und fortlaufend arbeitsunfähig bin. Da aber nachweislich Burn Out und depressive Störungen diagnostiziert wurden, sind ja solch Vermerke zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen keineswegs förderlich für meine Gesundheit. Zu dem kommt nebenbei bemerkt noch, dass ich diesen Burn Out durch genau diese Arbeitsstelle erlitten habe und mich die blanke Angst schiert, wenn ich nur in die Nähe der Arbeit komme.

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#7
 Von 
teenatv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber blaubär,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Das hat mich bereits schon in meinen Gedanken gestärkt. Die einzige Sache die für mich offen steht, ist, wie verpacke ich es als Laie schriftlich so neutral dennoch künftig kooperativ, sofern ich mich selbst wieder in den Betrieb einfinden kann und eine Arbeitsfähigkeit wieder in Sicht ist.

Nach dem Zitat des Einschreibens des AG „Die Teilnahme ist wie erläutert freiwillig. Wir werden allerdings ggfls. arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen müssen. Konkret kann dies eine Kündigung sein" beschleicht mich nämlich das unwohle Gefühl, dass der AG unentwegt die Möglichkeit sucht, mich zu kündigen. Dies ist natürlich nur eine Spekulation aber eine existenzielle Angst, da durch das Krankheitsbild natürlich die Kraft fehlt, gegen eine rechtswidrige Kündigung anzugehen.

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#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich nehme an sie haben die Angelegenheit auch mit ihrem Therapeuten eingehend besprochen.

Generell kann ich ihnen aus Erfahrung sagen, dass es befreiend sein kann auch Mal beruflich zu "brechen" und Mal was neues zu wagen. Aus ihrem Beitrag meine ich zu lesen, dass sie noch relativ jung sind.
Es könnte hilfreich sein, sich zunehmend damit zu beschäftigen, wenn auch nur zunächst als ein prüfen von Optionen, welche alternativen für seine berufliche Zukunft es gibt und nicht alleine an einem "wird schon wieder, auch wenn ich das noch nicht sehe" festzuhalten.
Irgendwann wird nämlich der Punkt kommen, an dem das alte "brechen" wird, sofern sich nicht alles wieder einrenkt.

Und dann ist es wesentlich befreiender hier persönlich in der "aktiven" Rolle zu sein als in ein neues Loch blicken zu müssen.
Nur Mut. Sich neu zu orientieren ist, wenn man es erst Mal gemacht hat, rückblickend oft leicht gewesen.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

... du weigerst dich ja nicht, am BEM-Verfahren teilzunehmen. Du teilst dem AG nur mit, dass es im Moment verfrüht ist, da absehbar, dass eine Folge-AU unausweichlich sein wird.
Insoweit geht es um eine Verschiebung der Maßnahme.
Richtig ist, dass eine Ablehnung des BEM-Verfahrens durch den AN es dem AG erleichtert, ggf. eine Kündigung zu erreichen. Und wie gesagt: die Prognose ist wichtig - ob derzeit eine gestellt werden kann, musst du deinen Arzt fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

... am Rande: solange du krankgeschrieben bist, schuldest du dem AG sowieso keinerlei Leistung, auch keinen Termin für ein BEM-Gespräch. Verpflichtet bist du ausschließlich, den AG über die Fortdauer der AU zu informieren.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der Arbeitgeber von einem Ende der AU ausgegangen ist. Teile ihm einfach mit, dass Du weiterhin arbeitsunfähig bist, und das Gespräch gerne wahrnehmen wirst, wenn Du die Arbeit wieder aufnimmst.

Nein, die grundsätzliche Verweigerung des Gesprächs führt auch nicht zu einer Kündigung. Allerdings bist Du verpflichtet, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, Deine Arbeitskraft in Zukunft einzuplanen. Und wenn das nicht funktioniert, weil er Dir z.B. aus Unwissenheit keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbietet, Du auch insoweit nach Genesung jedwede Zusammenarbeit verweigerst, dann kann eine Kündigung erfolgen. Auch, wenn Du über die Gebühr lang arbeitsunfähig bist und eine Rückkehr nicht zu erwarten ist.

wirdwerden

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#12
 Von 
teenatv
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber blaubär+, Lieber kalledelhaie,

ich bin wirklich dankbar für diese Antworten! Das hilft mir ungemein!

Zitat:
Nur Mut. Sich neu zu orientieren ist, wenn man es erst Mal gemacht hat, rückblickend oft leicht gewesen.


Das ist absolut richtig und ziehe ich definitiv in Erwägung. Krankheitsbedingt bin ich dementsprechend manchmal nur mehr oder weniger „motiviert", da ich durch das Krankheitsbild wirklich gute und schlechte Tage habe und meist nach guten Tagen dann richtig „flach" liege. Bezüglich meiner aktuellen Arbeit möchte ich nur sachgemäß und vorsichtig vorgehen, da ich existenziell diese Alternative halten will. Um es zwischenmenschlich darzustellen, war ich bis zur AU F&B Manager, sowie übergreifend im Eventmanagement für Tagungen und Hochzeiten in einem Sterne Hotel tätig. In diesem Berufsbereich war ich stetigem Druck ausgesetzt, man musste in Höchstmaßen konzentriert und strukturiert sein. Durch meinen Zusammenbruch und dem Burn Out am 05.07.2021 und dem zusätzlichem privaten Ballast, dass mein Mann Ende November 2021 verstorben ist, sind die einfachen Alltagssituationen für mich größtenteils Kraftakte und enorme Herausforderungen. Strukturen sind mir zudem regelrecht ein Fremdwort.

Da ich nun abgeschweift bin, wollte ich gern abschließend bezüglich des BEM Schreibens dies an den AG versenden. Verbesserungsvorschläge sind hier gern erwünscht:

Zitat:
„Lieber …, (wir sind per „Du")

ich habe das Einschreiben, datiert vom ……., am …….. erhalten und per Rückschein bestätigt. Ich danke Dir für die Einladung.

Den Termin am …… um ….. muss ich vorerst verschieben, da eine direkte Rückkehr nach aktueller AU-Bescheinigung nicht absehbar ist und eine Folge-AU unausweichlich ist, somit ein BEM zu verfrüht. Ich bitte um Verständnis.

Grundsätzlich stehe ich aber in der Zukunft einem BEM offen entgegen, sobald sich das, nach Besserung des Gesundheitsbildes, anbietet. Hierzu werde ich dann gern kooperativ auf Dich zu kommen, wenn dies eintrifft.

Mit freundlichen Grüßen"


Ist das okay so?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Kann man daraufhin gekündigt werden, wenn man den Termin nicht annimmt?


Wenn man so handelt, wie DU... und den Termin verschiebt... nein

Wenn man diesen termin ignoriert ist dieser Fakt ein (!) Teil der zu einer Kündigung führen kann.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn man so handelt, wie DU... und den Termin verschiebt... nein

Wenn man diesen termin ignoriert ist dieser Fakt ein (!) Teil der zu einer Kündigung führen kann.
Man sollte aber auch darauf hinweisen, dass eine AU nicht grundsätzlich vor Kündigung schützt.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ip552003-23
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... wie ich vermutet habe. Dann ist ein BEM-Gespräch auch noch nicht sinnvoll.


Die Antwort ist falsch und sogar gefährlich. Denn "Blaubär" verwechselt hier augenscheinlich BEM und Wiedereingliederung.

Während eine Wiedereingliederungsmaßnahme tatsächlich erst kurz vor Beginn der Wiedereingliederung Sinn macht, soll das BEM dazu dienen erheblichen Krankheitstagen vorzubeugen. Es ist daher ausdrücklich gerade IN der Krankenphase und nicht am Ende dieser angebracht.

Es ist deine AN-seitige Pflicht, aktiv dabei zu unterstützen deine Arbeitskraft wiederzuerlangen. Das Ablehnen eines BEM wird von Gerichten regelmäßig so interpretiert, dass du auf deiner Seite nicht ausreichend Unterstützung geleistet hast. Im Rahmen des Interessensabgleichs (die letzte Prüfungsstufe, ob eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist) wird dies dann deutlich gegen dich gewertet.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da man gerade bei psychischen Erkrankungen mit unbekannter Dauer, also ungewisser Zukunftsprognose, während der Krankphase überhaupt nicht vorhersehen kann, wie man zukünftige Wiederholungen vermeiden kann, ist im Augenblick ein solches Gespräch überhaupt nicht weiterführend.

Und, normalerweise ist die leidensgerechte Wiedereingliederung ja ein Teil der Verhinderung zukünftiger Ausfälle. Da haben wir durchaus eine Deckungsgleichheit. Nur, der Kostenträger ist halt unterschiedlich.

Trotzdem muss während der Arbeitsunfähigkeit nicht zwingend mit dem Arbeitgeber ein Gespräch stattfinden. Vor allen Dingen, wenn es nicht zielführend ist. Und das scheint hier der Fall zu sein, das sollte man rüber bringen.

Dass eine lange AU grundsätzlich zu einer Kündigung führen kann, dass sollte der Fragestellerin klar sein und ihr Verhalten auch vielleicht danach ausrichten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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